Ausbildung: Chef verbietet Berufschule

vom 07.09.2010, 11:51 Uhr

A ist 19 Jahre alt und macht eine Berufsausbildung zur Verkäuferin in einem kleinen Laden. A hat am 1. August dieses Jahres die Ausbildung bekommen und wollte dann auch, als die Schulferien zuende waren in die Berufschule. Doch der Chef verbietet A zur Berufschule zu gehen. Angeblich wäre es keine Pflicht zur Berufschule zu gehen. Den Stoff für die Prüfung könne A sich auch alleine aneignen und er würde deswegen auch nur Auszubildende nehmen, die das 18. Lebensjahr erreicht haben, weil diese nicht mehr berufschulpflichtig sind.

A möchte aber die Ausbildung so machen, dass sie auch den Stoff in der Berufschule mitbekommt, damit sie die Prüfung dann auch schafft. A hätte einmal in der Woche einen ganzen Tag Berufschule, in der A dann auch im Laden fehlen würde. Das will der Chef von A aber nicht und will, dass A an den Dienstagen, wo Berufschule ist im Laden arbeiten kommt.

Was kann A machen? Kann A, auch ohne den Ausbildungsplatz zu gefährden, einfach in die Berufschule gehen? A hat Angst, dass der Chef die Ausbildung kündigt. A hat keine Rechtschutzversicherung und weiß nicht, an wen er sich wenden soll. Der Chef von A meint, dass A ja gehen könnte, wenn A nicht mit der Regelung einverstanden ist. Der Chef braucht angeblich die Berufschule nicht zu dulden, weil A eben volljährig ist und nicht mehr schulpflichtig ist.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



As Chef liegt falsch. Die Berufsschule ist sehr wohl verpflichtend und A ist dafür freizustellen. Mit der Schulpflicht hat das nichts zu tun, der Besuch der Berufsschule ist Bestandteil der Ausbildung, ebenso wie der betriebliche Teil. Dringende Notfälle bilden hier eine Ausnahme, da kann der Chef verlangen, dass A die Schule ausfallen lässt und im Betrieb anwesend ist. Aber da muss die Notsituation im Betrieb schon sehr gravierend sein. Keine Lust eine weitere Kraft einzustellen gilt nicht! In der Regel muss der Auszubildende aber wie gesagt am Unterricht teilnehmen. Geprüft wird A ja auch von der IHK (oder einer anderen Kammer), nicht vom Chef. An die kann sie sich übrigens auch wenden, wenn es in der Ausbildung Probleme gibt.

Das ist auch kein Kündigungsgrund. A kann sich zwar keine Chancen ausrechnen übernommen zu werden, wenn sie einen so seltsamen Chef erwischt hat, aber ihre Ausbildung kann sie auf jeden Fall in seinem Betrieb beenden.

» Sorcya » Beiträge: 2904 » Talkpoints: 0,01 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


@sorcya: A hat schon mit der IHK telefoniert und das Anliegen dort erklärt und dort wurde A gesagt, dass A keine Chance hat gegen den Chef vorzugehen, weil es tatsächlich so ist, dass der Chef die Berufschule bei volljährigen Auszubildenden verbieten kann, damit sie im Betrieb sind. Allerdings sollte der Chef dann die Theorie auch dem Auszubildenden mitteilen. Man kann laut IHK einem volljährigen Auszubildenden wohl abverlangen, dass er den Stoff auch in Eigenregie lernt.

Wo steht es, dass A die Berufschule wirklich besuchen darf? A hat nun schon einige Schulstunden verpasst und würde das gerne irgendwie nachholen und traut sich nicht. Was sollte A nun machen? Ist A an einen Mitarbeiter der IHK gelangt, der wirklich keine Ahnung hat?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Im Berufsbildungsgesetz vom März 2005 des Bundesministeriums für Bildung und Forschung steht in §15, dass Auszubildende für die Ausbildung in der Berufsschule freizustellen sind. ein Zusammenhang mit dem Alter steht dort nicht. Allerdings findet sich in den verschiedenen Gesetzen zur Schulpflicht, dass auch Erwachsene, sofern sie ihre Ausbildung vor Vollendung des 21. Lebensjahres begonnen haben, berufsschulpflichtig sind (in NRW ist das z.B.§11). Warum die IHK da eine gegenteilige Auskunft erteilt haben soll, ist mir schleierhaft, denn eigentlich sollten diese Regelungen für alle Branchen gleichermaßen gelten.

» Sorcya » Beiträge: 2904 » Talkpoints: 0,01 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



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