Einladung nach Deutschland - Wie sieht die aus?

vom 06.09.2010, 18:42 Uhr

Person A hat Person B in Tunesien im Urlaub kennen gelernt. B lebt am Urlaubsort und ist auch dort geboren worden. Nun möchte A ihn zu sich nach Deutschland einladen. Leider geht das alles nicht so einfach wie es sich anhört. B hat versucht A zu erklären, dass A ihn erst eine spezielle Einladung schreiben muss, damit B einreisen kann.

A hat versucht sich in Deutschland darüber schlau zu machen, hat aber leider nicht gerade etwas gefunden, was sie verstanden hat. Die Information im Auswärtigen Amt war für A zu unverständlich, und jetzt sucht sie Rat hier, bei jemandem, der sich damit vielleicht etwas besser auskennt. Wie muss so eine Einladung den aussehen? Kann ich die selber machen oder muss ich es irgendwo beantragen?

Für A ist es das erste Mal, dass sie sich mit diesem Thema beschäftigt. Wie muss sie nun vorgehen, damit B ohne Probleme hier in Deutschland Urlaub machen kann? Wie lang dauert der Vorgang? Auf was muss A achten, damit keine Probleme entstehen?

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» Naviia » Beiträge: 821 » Talkpoints: 27,64 » Auszeichnung für 500 Beiträge



B benötigt ein Touristenvisum (auch Besuchsvisum). Außerdem muss B ein Antragsformular ausfüllen und er benötigt einen Reisepass, der mindestens noch 6 Monate gültig ist. B braucht ferner eine Verpflichtungserklärung von A mit maximaler Aufenthaltszeit.

In der Verpflichtungserklärung muss A bestätigen, dass er über ausreichend Wohnraum verfügt und Einkommen, um B einladen zu können. Ferner muss sich A verpflichten, alle Ausgaben zu ersetzen, die durch B den deutschen Staat belasten könnten, wie Krankheit, Unfall und kriminelle Aktivitäten usw. Das kann für A unter Umständen sehr teuer werden und sollte gut überlegt sein.

Eine Versicherungsbestätigung über eine abgeschlossene Krankenversicherung für Europa, die B in Tunesien abschließen kann oder A in Deutschland. Ferner die Reservierungsbestätigung über den Flug von Tunesien und nach Tunesien oder einem anderen Verkehrsmittel. Unterlagen über das Arbeits- oder Vermögensverhältnis. Diese Unterlagen entscheiden über eine Visums-Erteilung.

Wenn B also keinen dauerhaften Arbeitsplatz und kein Vermögen und keine Familien-Bindung hat wird vermutet, dass B nicht nach Tunesien zurückkehren will und dauerhaft in Europa leben möchte. Dann wird ein Visum verweigert. Falls das der Fall sein sollte, kann sich B dagegen wehren.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


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