Gutscheine mit dem Zusatz „Mindestbestellwert“

vom 05.09.2010, 15:44 Uhr

Person A möchte sich bald etwas in einem Online-Shop bestellen. Jetzt hat er gemerkt, dass der Shop einen Gutschein anbietet, der aber an einen Mindestbestellwert gekoppelt ist. Leider liegt aber die Ware, die von Person A bestellt werden wollte, nicht über diesem Mindestbestellwert. Jetzt denkt sich A natürlich, dass man ja einfach noch etwas anderes in diesem Shop bestellen kann und dadurch den Mindestbestellwert erreichen kann. Die Ware, die dann zusätzlich bestellt wurde, kann ja dann einfach wieder zurück geschickt werden. Demnach wäre die Voraussetzung dann erfüllt.

Kann dies wirklich so funktionieren? Heißt Mindestbestellwert wirklich nur, dass die Bestellung diesen Wert haben muss oder heißt dies auch, dass die letztendlich gekauften Waren diesen Mindestwert besitzen müssen?

» BrilleWilli » Beiträge: 1810 » Talkpoints: 14,07 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Es komtm ganz darauf an, in welchem Shop Person A bestellen möchte. Bei Esprit ist es so, dass seit einiger Zeit die Gutscheine nur noch mit dem Zusatz "nach Retoure" herausgegeben werden. Das heißt dir wird der Gutschein erst anerkannt, wenn du nach Retoure noch den Kaufwert von 50 Euro überschreitest. Aber dies nur als Beispiel.

Ansonsten gilt: Mindestbestellwert ist nicht das gleiche wie Mindesteinkaufswert. Wenn also oben genannter Zusatz nicht hinzugefügt wurde, funktioniert es in der Regel immer, den Gutschein nach Retoure auch auf die SUmme anrechnen zu lassen, die unter dem vermeintlichen Mindestbestellwert liegt. Diese Erfahrung habe ich selbst schon oft gemacht, aber eine Gewähr kann man hierauf nie geben. Dazu müsste man schon wissen, um welchen Shop es sich genau handelt.

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» Chiquitalina » Beiträge: 2311 » Talkpoints: -3,62 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Ist es denn bei dem von dir genannten Esprit Shop dann nicht so, dass der Gutscheinwert direkt von der Rechnung abzogen wird oder? Bei mir ist es nämlich so, dass ich einfach nur die entsprechenden Waren in meinem Warenkorb legen muss und anschließend den Gutscheincode eingeben kann. Und direkt danach wird dann der entsprechende Gutscheinwert von der Ware abgezogen, sodass der Preis also direkt "reduziert" ist. Wenn ich dich richtig verstehe, dann müsste dies also dann ohne Probleme funktionieren.

» BrilleWilli » Beiträge: 1810 » Talkpoints: 14,07 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Im Falle Esprit gibt es aber solche und solche Gutscheine: Zur Zeit gibt es des öfteren 10 Euro Gutscheine, die an einen Mindestwarenwert gebunden sind, nach Retoure. Das heißt, dass dir die 10 Euro nicht abgezogen werden, wenn du nach der Retoure für weniger als 50 Euro Ware behälst. Aber wie gesagt, da steht dann direkt dabei, dass der Mindestbestellwert nach Retoure gilt und diesen Zusatz habe ich bei sonst noch keinem Versandhaus gelesen.

Und bei Esprit wurden mir durchaus einmal diese 10 Euro nicht anerkannt, weil ich nur Sachen im Wert von letztendlich 30 Euro behalten hatte und somit unter dem Mindestbestellwert nach meiner Retoure lag. Esprit achtet also schon ziemlich streng auf Einhaltung der Regeln, wohingegen andere Warenhäuser dies nicht so eng sehen oder nur von einem Mindestbestellwert in den Gutscheinbedingungen sprechen, nicht aber von einem Mindestwarenwert nach Retoure.

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» Chiquitalina » Beiträge: 2311 » Talkpoints: -3,62 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Ich habe die Erfahrung gemacht, dass das auf den einzelnen Shop ankommt, ob sie den Gutschein dann noch akzeptieren oder nicht. Ich habe es auch schon erlebt, dass nach einer Retoure der Mindestbestellwert unterschritten wurde und der Shop dann den Gutschein nicht mehr anrechnete und ich den normalen Warenwert bezahlen musste. Ob das so richtig ist, vermag ich nicht zu beurteilen. Bei anderen Shops widerrum war das Unterschreiten des Mindestbestellwertes nach der Retoure überhaupt kein Problem und ich durfte ihn dennoch von den restlichen Waren abziehen.

Du solltest dir vor der Bestellung genau die AGB ansehen und vielleicht auch mal den Namen und "Gutschein Retoure" oder ähnliches in eine Suchmaschine eingeben um zu schauen, ob vielleicht irgendwo schon Leute ihre spezifischen Erfahrungen gepostet haben.

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» Prinzessin_Erika » Beiträge: 2010 » Talkpoints: 6,28 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Also bei den meisten Olinehandelsplattformen könnte diese Theorie, wie von dir beschrieben wurde, ganz gut klappen. Meiner Meinung nach wird dann der Gutschein abgezogen und wenn du den Zusatzartikel zurück sendest, wird, denke ich der Gutschein nicht extra verrechnet oder gar nicht abgezogen werden.

Das Einzige was eventuell sein könnte, wäre, dass du für den Preis der Ware, die du zurück gesendet hast, etwas anderes nehmen musst. Viele Kleidungsgeschäfte beispielsweise machen es ja auch so, dass man nur eine Gutschrift für die umgetauschte Ware erhält, die man dann ebenfalls wieder in dem Geschäft einlösen kann.

» nordseekrabbe » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Das kommt ganz auf den Shop an. Früher habe ich aber oft gehört, dass manche das so gemacht haben. Da viele Shops aber dann Gutscheine heraus gegeben haben und man damit fast gratis bestellen konnte, haben einige das dann auch abgeändert. Vielleicht schreibst du einfach mal von einer fremden Email Adresse an den jeweiligen Shop und erkundigst dich dort, am besten aber nicht mit deiner späteren Kaufadresse, damit das nicht als vorsätzlicher Betrug gewertet wird.

Generell kann man dazu keine Auskunft geben, da es wirklich individuell ist. Viele haben solche Gratis Gutscheine ausgenutzt und dann bestellt und dann eben das Teil zurückgeschickt, was sie selbst bezahlen mussten. Daher haben einige Shops das umgestellt, da sie sich nicht mehr "verarschen" lassen wollen und sie am Ende damit natürlich enormen Verlust machen.

» Wunschkonzert » Beiträge: 7184 » Talkpoints: 42,56 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Ich denke auch, dass es abhängig vom jeweiligen Shop ist. Aber prinzipiell sollte das eigentlich so funktionieren, dass man einfach für einen bestimmten Wert bestellt und dann dass, was einem nicht "gefällt" wieder zurück schickt. Das Wort "Mindestbestellwert" verstehe ich jedenfalls so. Alles andere müsste theoretisch anders benannt werden oder eben eine spezielle zusätzliche Erklärung mitliefern, die dieses Vorhaben zu unterbinden versucht.

Versuchen kann man es ja. Wenn es nicht funktioniert, dann kann man ja innerhalb von 14 Tagen auch den Rest noch zurück schicken. Also kann da ja nicht viel passieren, denke ich. Ansonsten würde ich wohl zusätzlich noch versuchen, jemanden zu finden, der vielleicht auch zufällig gerade etwas aus diesem Shop bestellen möchte, so dass man dann vielleicht gemeinsam auf diesen Mindestbestellwert kommt. Eventuell kann man dann auch den Gutschein aufteilen.

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» Yazz » Beiträge: 1325 » Talkpoints: 10,38 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


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