Verwitwet - erneute Heirat - welcher Name?

vom 03.09.2010, 15:49 Uhr

Ich habe auf einem Schwimmwettkampf eine ehemalige Schwimmkollegin und Freundin wieder getroffen, die ich nun schon seit ein paar Jahren nicht mehr gesehen habe. Als wir uns das letzte Mal gesehen haben, war ich noch nicht verheiratet und sie hatte gerade eben erst geheiratet.

Als wir so darauf kamen, dass ich nun ja auch einen neuen Namen habe und wohl geheiratet habe, habe ich sie gefragt wie es ihr so ginge. Dabei erzählte sie mir traurig, dass sie inzwischen Witwe ist, da ihr Mann, der gerade einmal um die 30 Jahre alt war, einen unverschuldeten Unfall hatte, bei dem er ums Leben kam.

Nun habe ich mich gefragt, was denn wäre, wenn jemand, wie meine Freundin, verwitwet ist, jemanden Neues kennenlernt und wieder heiraten möchte. Welchen Namen könnte sie dabei annehmen? Könnte sie ihren jetzigen Familiennamen für einen Doppelnamen verwenden? Wie würde sie heißen, wenn sie bereits jetzt einen Doppelnamen hätte und auch mit ihrem zukünftigen Mann einen Doppelnamen haben möchte? Dreifachnamen gibt es ja nicht. Wäre bei einem Doppelnamen das dann ihr Mädchenname und der des Zukünftigen oder wäre das der Name ihres verstorbenen Mannes und der ihres zukünftigen Mannes? Oder gingen gar mehrere Varianten?

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» Nettie » Beiträge: 7637 » Talkpoints: -2,59 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Soweit ich weiß gehen bei so etwas mehrere Varianten. Angenommen sie lernt einen neuen Mann kennen, der einen normalen Familiennamen hat und sie selber hat den Namen ihres verstorbenen Mannes, dann kann sie entweder den neuen Namen annehmen oder ihren alten behalten. Auch kann sie dann einen Doppelnamen aus den Namen ihres verstorbenen Mannes und ihres neuen Ehepartners bilden. Was meines Wissens nach nicht geht ist, dass sie einen Doppelnamen aus ihren Mädchennamen und den Namen ihres zukünftigen Gatten bildet, da die Rückkehr zum Mädchennamen in Deutschland nur in wenigen Ausnahmefällen erlaubt ist, etwa wenn der Ex-Ehepartner die Frau missbraucht oder allgemein ein Verbrechen an ihr verübt hat. Wie sich das mit Witwen verhält bedarf normalerweise einer gesonderten Fallbetrachtung bei einen Prüfer, wofür man am besten mal beim Standesamt nachfrägt.

Nun zur zweiten Annahme, nämlich dass sie jetzt schon einen Doppelnamen aus ihren Mädchennamen und den Namen ihres verstorbenen Mannes hat. Dann gibt es noch mehr Möglichkeiten. Man hat dann einmal die Möglichkeit, den Namen des neuen Gatten anzunehmen und seinen Doppelnamen komplett aufzugeben. Die 2. Möglichkeit ist, dass ihr neuer Ehemann seinen Namen aufgibt und ihren Doppelnamen annimmt. Als Nächstes gibt es dann noch die Möglichkeit eines Doppelnamens aus den Namen ihres verstorbenen Gatten und ihres neuen Ehemannes, wobei dies eher selten der Fall ist. Auch gibt es noch die Möglichkeit einen Doppelnamen aus ihren Mädchennamen und dem Namen ihres neuen Mannes zu bilden. Dies ist bei solchen Konstellationen meiner Erfahrung nach auch die am häufigsten angewandte Methode. Wie du schon richtig erkannt hast sind laut Gesetz in Deutschland auch keine Dreifach-Namen möglich und deshalb fällt die Möglichkeit eines Dreifachnamens aus ihren Mädchennamen, den Namen ihres verstorbenen und ihres neuen Gatten weg.

Bei meiner dritten Annahme gehe ich jetzt einmal davon aus, dass beide einen Doppelnamen besitzen. Dabei sind dann die Kombinationen aller in den Doppelnamen enthaltenen Namen zur neuen Bildung von Doppelnamen möglich. Ich hoffe ich habe dir damit jetzt helfen können und deine Frage ausreichend erläutert :).

Mit freundlichen Grüßen freezer899

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» freezer899 » Beiträge: 66 » Talkpoints: 31,31 »


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