Muss die Unterschrift lesbar sein?
In einem Urteil zur Rechtmäßigkeit der Probezeit (Az 6 AZR 519/07) entschied das BAG in Erfurt nun, dass eine Unterschrift zwar erkennbar sein müsse und zwar in dem Sinne „dass der Unterzeichner seinen vollen Namen und nicht nur eine Abkürzung hat niederschreiben wollen“, aber trotzdem sei hier „ein großzügiger Maßstab anzulegen“ so die Richter. Sie entschieden dass es auf die Lesbarkeit des Namenszuges nicht ankomme.
Also kann ich weiterhin meinen bewähten Kringel als Unterschrift machen?
Ich finde nämlich, dass man die Unterschrift bei Vielen nicht lesen kann und ich erkenne meinen Kringel wieder
Und wenn Leute fein ordentlich ihren Nachnamen unter ein Dokument setzen, dann ist das doch eher keine Unterschrift, oder? Die sollte doch was Individuelles sein, damit sie etwas schwerer zu fälschen ist...
Also ich habe mal gehört, dass bei der Unterschrift mindestens 3 Buchstaben für einen fremden Menschen erkennbar sein müssen. Was ich aber eigentlich völligen Schwachsinn finde. Eine Unterschrift ist ja dazu da, um zu erkennen ob Jemand mit dem selben Schriftzug sein Kürzel schreibt, also man erkennt es ja denn an der Handschrift und nicht an dem was er schreibt. Das heißt man könnte doch auch einfach Anfangs Buchstaben des Vornamen und des Namen nehmen und diese halt immer gleich schreiben.
mfG Marcel
Siehe oben, alles andere ist Quatsch.
Die Frage ist eigentlich ziemlich sinnlos, wenn man sich den dazugehörigen Text einmal durchliest: In diesem Beitrag steht doch klar und deutlich, daß eine Unterschrift nicht aus einem Namenskürzel bestehen dar, alles andere ist davon unbeeinflußt. Denn die klare Regel bezüglich einer Unterschrift ist, daß sie unleserlich zu sein hat. Dies spielt nicht nur eine Rolle bei Dokumenten und Urkunden sondern in jeder Situation. Ein Unterschrift soll "fälschungssicher" sein, deswegen werden "Unterschriften", welche fein säuberlich unter ein Dokument gesetzt werden, nicht gewertet. Das heißt: Diese Menschen, welche den Unterschied zwischen einem Namenzug und der Unterschrift nicht kennen, unterschreiben nicht wirklich, was wiederum bedeutet, daß rechtmäßige Ansprüche bei Dokumenten schwieriger durchzusetzen sind.
Der Beitrag, welcher dieser Frage folgt, nennt noch einen weiteren Punkt:
Wird ein Namenskürzel als Unterschrift eingesetzt, so kann dies nicht vor Gericht als rechtmäßig anerkannt werden.
Zur Information:
Ein Namenskürzel besteht aus den ersten beiden Buchstaben des Nachnamens und da die Schreibform bei diesem Schriftzug einige Ähnlichkeiten mit andern Namen (aber demselben Namenskürzel) aufweisen kann, so ist dies kein gültige Unterschrift. Ob erkennbar sein soll, wieviele Buchstaben der Name besitzt, wie er ausgesprochen wird oder sonstige Eigenheiten, ist keine Voraussetzung für eine Unterschrift, sondern eher hinderlich.
Also: @ Subbotnik:
Du kannst weiterhin Deine Kringel zeichnen . Dies ist auch der "Sinn" einer jeden Unterschrift. Individuell und unleserlich. Dann klappt es auch mit den Urkunden...
Also ich weiß nicht, ob sie das ernst gemeint hat, aber damals als ich mir meinen ersten Personalausweis abgeholt habe und ich darauf unterschreiben musste, habe ich gefragt, ob man mit ganzem Vornamen und Nachnamen unterschreiben muss. Da hat die Frau an der Ausweisstelle nur gemeint das ist egal, wenn ich will kann ich auch nur mit drei x unterschreiben. Aber das wäre natürlich sinnlos, da dies dann jeder ohne Probleme fälschen könnte.
Also seit bei eurer unterschrift kreativ.
Viele Grüße PPlus
@SaD-82
Ich geb Dir mal einen Tipp der dein Leseverständnis vielleicht fördern könnte, denn Subbotnik weiß es bestimmt am besten, was stimmt und was nicht - das würde ich den Juristen im Forum zumindest pauschal unterstellen .
Also für Dich nochmal zur Erklärung:
Titel = Frage
Beitrag = Antwort + höchstrichterliche Entscheidung
Naja, vielleicht kommst Du auch noch hinter dieses Geheimnis....
Guten Morgen
Also ich habe auch eine Kritzzel Krakkel Schrift, und meine Unterschrift wollten sie schon oft nicht anerkennen.
Muss prinzipell immer mein Personalausweis vorzeigen, damit die wissen das ich das bin.
Aber finde ich sowie besser, so ist die Gewahr geringer das jemand anderes mit meiner Bankkarte einkaufen geht.
Gruß
SaD-82 hat geschrieben:r
Also: @ Subbotnik:
Du kannst weiterhin Deine Kringel zeichnen . Dies ist auch der "Sinn" einer jeden Unterschrift. Individuell und unleserlich. Dann klappt es auch mit den Urkunden...
@SaD-82 die "Kringel" hat das liebe Groovegirl gemacht
Ein Erfolgstrainer hat mal gesagt, die Unterschrift eines Menschen zeigt, ob man mit sich selbst zufrieden ist und zu sich steht.
Wenn man die Unterschrift lesen kann, ist man mit sich zufrieden und glaubt an sich.Wenn man die Unterschrift nicht lesen kann, ist man angeblich nicht im Reinen mit sich und eher unsicher....
Ob das so stimmt wage ich mal dahin zustellen, ich weiß nur, meine Unterschrift gefällt mir und manchmal ist sie tagesabhängig;
Laut dem Urteil müssten dann aber doch alle Verträge, die mit abgekürzten Unterschriften unterzeichnet sind, ungültig sein, oder nicht ? Ich selbst schreibe immer nur den ersten Buchstaben meines Vornamens und danach meinen vollen Nachnamen. Bisher hat sich aber noch nie jemand darüber beschwert.
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