6 Monate Probezeit auch bei einfachen Arbeiten?
Arbeitgeber dürfen grundsätzlich eine Probezeit von bis zu 6 Monaten in ihren Arbeitsverträgen festschreiben – doch gilt das auch bei einfachen Tätigkeiten? Laut BAG in Erfurt ja, denn ob dies im Einzelfall angemessen ist sei außerhalb der gerichtlichen Kontrolle (Az 6 AZR 519/07). In jedem Fall jedoch bestehe die gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsfrist von 2 Wochen – die Probezeit hingegen diene grundsätzlich dafür, ob der Arbeitnehmer für die entsprechende Arbeit geeignet ist oder nicht.
Im Beispielfall klagte ein Mitarbeiter eines Fleischwerks der nach 4 Monaten entlassen wurde – er argumentierte, dass eine Probezeit von 6 Monaten unangemessen angesichts seiner Tätigkeiten sei und dass der Arbeitgeber wesentlich früher feststellen könne, ob seine Arbeitsleistung angemessen sei oder nicht.
Das BAG entschied gegen den Kläger, da der Arbeitgeber lediglich die gesetzlich erlaubt Probezeit von 6 Monaten ausschöpfen würde, die Rechtmäßigkeit dieser Frist sich jedoch gerichtlicher Angemessenheitskontrolle entziehe und daher darüber nicht entschieden werden könne.
Der Arbeitgeber entscheidet allein wie lange er seine Probezeit für Mitarbeiter ansetzt, manchmal ist es sicherlich sehr zweifelhaft ob das lohnt, besonders bei Zeitverträgen die nur 3 Monate laufen und du 6 Monate Probezeit hast (hab ich mal einen gehabt ) Wichtig ist dabei nur das sich der Arbeitgeber an die Gesetze hält also zwischen 14 Tagen und 6 Monaten.
Leider ist das so!
Wenn man das ganze mal aus Arbeitgebersicht sieht, nutzt er einfach den gesetzlichen Spielraum zu seinen gunsten (und damit leider zu ungunsten des Arbeitnehemer) aus. Morlaisch oftmals nicht einwandfrei, das mag stimmen, gesetzlich jedoch einwandfrei. Wenn man aber nun dagegen anfängt zu klagen, so wie dieser Herr das getan hat, dann lag da noch einiges anderes im argen (muss aber nicht gewesen sein). Die genauen Gründe weiß man als Betrachter eh nie, ich empfinde persönlich die Probezeit von 6 Monaten als zu viel, man kann vorher schon erkennen, ob jemand der Arbeit gewachsen ist oder nicht. Als Arbeitgeber jedoch will ich mir aber zu 100% sicher sein, ob dem auch so ist und wie es mit der Langzeitmotivation aussieht (und das erfährt man oftmals nur über einen längeren Zeitraum als 3 Monate zum Beispiel).
Der Vorteil vom Arbeitgeber liegt doch auf der Hand. Kündigungen in der Probezeit können ohne jegliche Begründung und sofort geltend gemacht werden.
Aber 6 Monate sind eigentlich okay. In Frankreich hat man eine Probezeit von 2 Jahren.
Gruß CEO
CEO, auf eine Probezeit von mehr als 2 Jahren kommt man hier in Deutschland auch, sie nennt sich nur anders. Ich betrachte es hier von der moralischen, nicht von der formal-juristischen Seite aus und bezeichne die unbefristete Festeinstellung als Ziel. Ich entwerfe mal einen solchen Fall:
Ein arbeitsloser wird in eine Maßnahme gesteckt, während der er in einem Betrieb ausgebildet wird und während der Schulungsmaßnahme dort schon gewinnbringend arbeitet. Diese dauert 3 Monate lang. 3 Monate Probezeit.
Nach diesen 3 Monaten bekommt er einen Vertrag über ein halbes Jahr, dann noch mal über ein halbes Jahr, dann über 1 Jahr. Zwar ist er hier nicht mehr ganz so leicht kündbar, aber wesentlich leichter als in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis.
Damit kommt er auf reale Probezeiten von mindesten 15 Monaten und eigentlich arbeitet er in belastetnden befristeten Arbeitsverträgen für ein und denselben Arbeitgeber insgesamt 2,25 Jahr. Man kann mir nicht erzählen, dass man anch 12 Monaten nicht weiß, ob jemand bleiben kann oder nicht...
Das ist sicher richtig. Allerdings aus Arbeitgeberseite her gesehen auch nicht so ganz unverständlich. Mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag kann man den Arbeitnehmer nun mal nicht mehr so leicht kündigen, auch wenn es mit dem Betrieb bergab geht, weil er eben aus verschiedensten Gründen nicht mehr so viel Gewinn abwirft und damit eine oder sogar mehrere Arbeitnehmer zu viel mit durchschleifen muss. Und das geht gerade bei kleineren Betrieben oft auf Kosten der Unternehmer. Ich bin mir sehr sicher, dass viele befristete Arbeitsverträge ohne solch rigorosen Kündigungsschutz unbefristet wären.Karen 1 hat geschrieben:Man kann mir nicht erzählen, dass man anch 12 Monaten nicht weiß, ob jemand bleiben kann oder nicht...
Gerade die Probezeit, das sei aber noch mal angemerkt, gilt in beide Richtungen, auch der Arbeitnehmer hat das Recht zu kündigen. Und um mal den Bogen wieder zum eigentlichen Thema zu schlagen. Es ist ja eigentlich kein Wunder, dass die Arbeitgeber dann auch die gesetzlichen Regelungen ausnutzen, im Gegenzug tuen das viele Arbeitnehmer ja auch. Da stimme ich Entertainment zu, sicher ist das moralisch nicht immer einwandfrei, aber auch hier geht es in beide Richtungen. So manche Arbeitnehmerklage ist auch nicht moralisch einwandfrei...
Zwar kann ich verstehen, dass man sich nach 4 von 6 Monaten überstandener Probezeit schon sicher im Job wähnt, allerdings kann gerade diese trügerische Sicherheit dann zum Verhängnis werden - auch bei Jobs die doch nur einfachere Tätigkeiten beinhalten.
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