Eigenmächtige Urlaubsverlängerung ist ein Kündigungsgrund

vom 04.02.2008, 02:57 Uhr

Wenn ein Arbeitnehmer eigenmächtig seinen Urlaub verlängert so ist dies laut einem Urteil (Az 1 Ca 2483/07) des AG Frankfurt ein Kündigungsgrund, auch wenn im nachhinein triftige Gründe für die Verlängerung dargebracht werden.

Geklagt hatte eine Serviererin einer Restaurantkette die für 2 Wochen im Urlaub in ihrer Heimat in Bangladesch war und diesen Urlaub eigenmächtig um 2 Wochen verlängerte, da ihr Vater einen Schlaganfall erlitt und sie selbst dadurch krank und reiseunfähig wurde. Daraufhin kündigte ihr der Arbeitgeber fristlos.

Lau Gericht zu Recht, da die Arbeitnehmerin zumindest den Arbeitgeber telefonisch davon in Kenntnis hätte setzen müssen - bei dieser groben Pflichtverletzung entfalle auch eine vorherige Abmahnung, da eigenmächtige Verlängerungen des Urlaubs allein aus betrieblichen Gründen hinsichtlich der Organisation nicht zu dulden sind.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Das ist eigentlich völlig klar, dass der Urlaub nicht eigenmächtig verlängert werden kann. Sie hätte sofort aufgrund ihrer Krankheit ein ärztliches Attest dem Arbeitgeber schicken müssen und ihn vorab telefonisch informieren. Natürlich plant der Arbeitgeber und teilt seine Mitarbeiter ein.

Mir selbst ist es in Deutschland schon passiert, dass ich krank wurde während des Urlaubs. Aber das ließ sich dann alles telefonisch klären und war in Ordnung. Ich hatte auch das Glück, dass ich das Zimmer noch ein paar Tage länger mieten konnte.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


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