Lohnanspruch bei unberechtigter Kündigung mit Arbeitsverbot
Wenn ein Arbeitgeber einen Mitarbeiter unberechtigt kündigt und ihm somit bis zum Urteilsspruch ein Arbeitsverbot auferlegt so hat dieser in dieser Zeit trotzdem weiterhin Anspruch auf Lohn, so dass LAG Rheinland-Pfalz in Mainz (Az 9 Sa 233/07) den der Arbeitgeber weiter zahlen müsse.
Geklagt hatte ein Mann mittels einer Zahlungsklage, der zuvor fristlos gekündigt wurde - die fristlose Kündigung war unberechtigt das LAG gab einer vorherigen Kündigungsschutzklage statt und nahm die Kündigung zurück. Infolge der Klage kam es dazu, dass der Mitarbeiter monatelang nicht arbeitete, weswegen der Arbeitgeber keinen Lohn zahlen wollte.
Das LAG entschied auch hier erneut gegen den Arbeitgeber, da der unberechtigt gekündigte Arbeitnehmer schließlich arbeitswillig gewesen sei, da er gegen die Kündigung klagte und dies zu seinen Gunsten gewertet werden müsse. Weil der Arbeitgeber offensichtlich kein Interesse mehr an der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers hatte kann dies nicht gegen den klagenden Mitarbeiter ausgelegt werden und der Arbeitgeber hat diese finanzielle Last allein zu tragen.
Du führst sehr viele interessante Urteile an. Auch in diesem Fall kann ich voll und ganz die Gerichtsentscheidung nachvollziehen. Wenn die fristlose Kündigung unberechtigt war und der Arbeitnehmer laut Arbeitgeber nicht arbeiten durfte, ist es doch klar, dass der Arbeitgeber den Lohn zahlen musste. Ich weiß wirklich nicht, was manche Arbeitgeber glauben, sich erlauben zu können. Klar gibt es auch Arbeitnehmer, die sich Dinge erlauben, die nicht gehen.
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