Mann muss in kleinere Wohnung ziehen, weil der Sohn starb

vom 31.08.2010, 13:37 Uhr

Ich habe heute morgen einen Artikel in der Bildzeitung gelesen, der mich umgehauen hat. Auch wenn man sich sonst über diese Zeitung amüsiert, denke ich dass man diesen Artikel ernst nehmen kann.

Es ging um einen Mann, der vor Kurzem seinen 14 Jahre alten Sohn durch einen Unfall verloren hat. Schon 3 Tage nach dem Tod des Jugen, bekam der Mann einen Brief vom Amt, dass er in eine kleinere Wohnung zu ziehen hat, da diese zu groß sei für nur noch eine Person. Klar ist Hartz IV hart, aber das ist doch wohl makaber und zu allem Überfluss ist der Mann auch noch an Krebs erkrankt. Das Amt hat sich wohl gegenüber der Zeitung geäußert, dass der Zeitpunkt vielleicht ungünstig, aber die Rechtslage in dem Fall eindeutig.

Ich verstehe manche Menschen nicht und die Bürokratie schon gar nicht, aber der zuständige Sachbearbeiterin von dem Mann muss wohl ne Hasskappe haben, wenn er ihmk nur 3 Tage nach dem Tod des Jungen schon so etwas schreibt und auffordert die Wohnung zu wechseln. Das ist doch die absolute Schweinerei. Als hätte es den Mann nicht schon schlimm genug getroffen. Kann das überhaupt komplett so in Ordnung sein? Immerhin ist der Mann doch auch noch an Krebs erkrankt. Wie seht ihr das Ganze?

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» pichimaus » Beiträge: 2016 » Talkpoints: 6,99 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Dir ist aber schon klar, das solche Schreiben per Computer über das System automatisch erstellt werden. Er hat den Sohn als verstorben gemeldet und die Änderung der Lebensumstände wurden eingetragen. Alles was danach kommt, wird per Software gesteuert, ausgedruckt und geht in den Versand. Da können die Sachbearbeiter gar nicht so viel machen.

Und ich bezweifel, das in dem Schreiben drin stand, das er von heute auf morgen umziehen muß. Es wurde ihm halt nur mitgeteilt, das dies zu erfolgen hat. Dazu hat er ja die Möglichkeit Widerspruch einzulegen. Gründe dafür kann es viel geben. Auch wenn die Geschichte von den Fakten her selbst in der Bild stimmen mag. Aber es wird auch entsprechend geschrieben, damit es die Wirkung nicht verfehlt.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Meine absolute Lieblings-Ansage: Bild schrieb. Sicher ist da ein wahrer Kern in der Geschichte, aber mal ehrlich: wie schon ein Presseverantwortlicher des zuständigen Amtes (ARGE oder KommBA) schrieb, die Lage ist nun mal eindeutig und da hat der Gesetzgeber einen eindeutigen Strich gezogen. Sicher sind die Umstände der Betroffenen manchmal schon sehr tragisch. Aber wie soll denn das ganze Elend gehandhabt werden, wenn man ständig Ausnahmeentscheidungen treffen muss oder will!

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Manchmal zum Glück, manchmal leider leben wir in einem Land, wo so ziemlich alles per Gesetz festgelegt ist. Damit ist das Urteil für den Vater zwar sehr hart, aber wenn es von Gesetzes wegen richtig ist, dann kann man daran nichts ändern und der Vater muss aus seiner bisherigen Wohnung ausziehen.

Dass es den Vater dann mit seiner Krebserkrankung gleich doppelt so hart trifft wie jemanden, der gesund ist, ist traurig, aber wie gesagt, nicht anders zu lösen aufgrund der Gesetzeslage.

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» Nettie » Beiträge: 7637 » Talkpoints: -2,59 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Na so schnell muß der Mann auch nicht umziehen. Denn es gibt genug Gründe, was dies vermeiden kann. Zum einen seine Erkrankung. Das kann ihm sein Arzt bescheinigen, das es rein körperlich für ihn nicht machbar ist.

Dann gibt es noch die Sache Wohnungsgröße gegen Miete. Wenn die Kaltmiete vergleichsweise gering ist und vielleicht die Wohnung damit weniger kostet als entsprechend kleinere Wohnungen, dann muß man auch nicht umziehen.

Auch wenn es im dem Umfeld keine entsprechend kleinen Wohnungen zu den Mietpreisen der ARGE gibt, muß man nicht umziehen. Da muß man nur eine bestimmte Anzahl an entsprechenden Angeboten vorlegen, die belegen, das kleinere Wohnungen wesentlich teuerer sind, als erlaubt für jemand der Hartz IV bezieht.

Nur weil das ganze entsprechend in der Bild aufgebauscht wird, heißt das noch lange nicht, das morgen schon die Möbelpacker vor der Tür stehen müssen. Dazu hat der Mann sowieso jetzt noch vier Wochen für einen Widerspruch. In dieser Zeit wird er doch mal mit seiner Berater reden können, was jetzt zu tun ist.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Klar ist das was da passiert nicht unbedingt toll, man kann die Sachlage aber auch mal mit einer anderen Sichtweise betrachten. Das Sozialgesetz sagt nun mal, dass eine bestimmte Quadratmeterzahl pro Bewohner zulässig ist, im Falle das man Leistungen bezieht. Es hätte dem Vater also auch passieren können, dass man ihn in ein paar Wochen angeschrieben hätte und von ihm Geld zurück gefordert hätte, weil er zu viel Leistungen erhalten hat.

Bis zum Tod des Sohnes wurden ja Leistungen für den Vater und den Sohn bezahlt, da wohl beide als Bedarfsgemeinschaft gezählt haben. Nun ist die Bedarfsgemeinschaft kleiner, also steht dem Haushalt auch weniger Geld zu. Und da finde ich es irgendwie doch besser, wenn man da gleich drauf hingewiesen wird, als wenn man irgendwann Gelder zurück zahlen muss.

Und von heute auf morgen muss auch kein Hartz 4 Empfänger aus seiner Wohnung ausziehen. Es gibt eine Übergangsfrist von sechs Monaten. In dem Zeitraum wird der zu hohe Betrag von den Ämtern übernommen. Dann muss man allerdings eine kleinere Wohnung haben. Oder halt eine Wohnung die im preislichen Rahmen liegt. Ansonsten muss man den Differenzbetrag von seinem Regelbedarf bezahlen. Und ganz wichtig, in so einen Fall werden die Kosten für den Umzug übernommen.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge


Also, das ist hier schon langsam echt zum Kotzen. Wie kann man heutzutage als Behörde sich so unmenschlich und gefühlskalt reagieren. In einem Beitrag wurde geschrieben, dass solche Briefe, sobald es irgendwelche Änderungen geben würde, automatisch erstellt werden, anhand einer Software.

Ich bin da aber anderer Meinung. Zwar stehen Gesetze fest und es gibt sicherlich auch fertige Vorlagen zum Schreiben eines solchen Briefes, aber Zeitpunkt und die Briefmarke klebt immernoch der zuständige Sacharbeiter darauf, oder?

Also, meiner Meinung nach sollten die vom Amt Leute auf ihre Probleme ansprechen und versuchen, die individuelle Hilfe zu leisten und dabei das Gesetz nicht zu missachten. Doch die Leute verrichten heute nur noch ihre alltägliche Arbeit und interressieren sich nicht mehr für jeden Menschen einzeln.

Ich weiß, warum die ARGE oder Kreisjobcenter nicht mehr Sozialamt genannt wird.

» toria2178 » Beiträge: 121 » Talkpoints: -0,47 » Auszeichnung für 100 Beiträge



toria2178 hat geschrieben:Ich bin da aber anderer Meinung. Zwar stehen Gesetze fest und es gibt sicherlich auch fertige Vorlagen zum Schreiben eines solchen Briefes, aber Zeitpunkt und die Briefmarke klebt immernoch der zuständige Sacharbeiter darauf, oder?

Diese Briefe kommen automatisiert an irgendeiner Stelle aus einem Drucker und werden in die Umschläge gepackt. Die Person, welche diese Arbeit macht, kennt also die Vorgänge gar nicht. Zumal die Briefe nicht unbedingt dort ausgedruckt und versendet werden, wo die zuständige Stelle ist.

Daher kann der zuständige Sachbearbeiter da auch nichts zurückhalten. Einzig über eine Verzögerung bei der Eingabe der Änderung könnte man da was machen. Nur was passiert, wenn sowas bekannt wird? Ich glaube kaum, das du als zuständiger Bearbeiter deinen eigenen Job für das Schicksal eines dir fremden Menschens auf´s Spiel setzen würdest.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Der Fall ist, wie mir jetzt bekannt wurde, hier in meiner Nähe. Und dazu gibt es auch neue Fakten, was die Post von der ARGE angeht. Diese kam zwar wirklich drei Tage nach dem tödlichen Unfall, aber nirgends stand drin, das der Vater nun schnellstmöglich in eine kleinere Wohnung ziehen muß.

Im Gegenteil, denn ihm wurde darin mitgeteilt, das die volle Miete noch sechs Monate so übernommen wird, wie bisher. Damit hat man nach einem Todesfall also ein halbes Jahr Zeit um sich eventuell eine kleinere Wohnung zu suchen.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Diese Briefe werden automatisch erstellt und dann versandt. Damit hat der Sachbearbeiter auch nicht sehr viel zu tun. Es ist vielleicht im Einzelfall, wie hier, natürlich sehr tragisch, aber irgendwo muss eine Grenze gesetzt werden, denn wenn für jeden zweiten Fall immer wieder Ausnahmen gemacht werden, dann kann man die Gesetze auch gleich abschaffen und sämtliche Fälle einzeln entscheiden. In diesen Fall wäre das vielleicht auch sinnvoll gewesen, aber wie schon gesagt, wenn man ständig Ausnahmen macht wird man letztendlich unseriös und ständig hinterfragt.

Dieser Fall ist denke ich auch komplett wahr. Aber soweit ich weiß haben Hartz-4-Bezieher nach einen solchen Brief noch ein halbes Jahr Zeit, bevor sie wirklich umziehen müssen. Vielleicht wird in diesen Fall trotzdem noch eine Ausnahme auf Grund der wirklich sehr tragischen Umstände gemacht. Wenn er auch noch an Krebs erkrankt ist kann er vielleicht sogar in seiner Wohnung bleiben. Vielleicht will er aber auch selbst aus der Wohnung ausziehen, in der er mit seinen nun toten Sohn jahrelange gelebt hat.

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» freezer899 » Beiträge: 66 » Talkpoints: 31,31 »


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