Parken an Supermarktparkplätzen

vom 31.08.2010, 09:36 Uhr

Sehr viele Supermärkte haben ja auch eigene Parkplätze, wobei ich jetzt nicht unbedingt die Tiefgaragen meine, sondern die im Freien. Da es keine öffentlichen Parkplätze sind, denke ich einmal, dass sie auch zum Eigentum des Supermarktes gehören.

Auf diesen Parkplätzen gibt es in der Regel ja auch eigene Behindertenparkplätze, die mit dem allgemein bekannten Symbol gekennzeichnet sind, oft (oder immer?) findet man auf solchen Parkplätzen ja auch Hinweisschilder, dass die Straßenverkehrsordnung hier auch gültig ist. Demnach sollte doch eigentlich das Parken auf diesen Behindertenplätzen nur Personen gestattet sein, die eben aufgrund einer Behinderung auch die Berechtigung dazu haben.

Nun frage ich mich aber, ob es praktisch und nicht theoretisch gesehen, Konsequenzen haben kann, wenn man sich an solchen Parkplätzen nicht an die Parkordnung hält. Also um konkrete Beispiele zu nennen: Bekommt jemand realistisch gesehen einen Strafzettel, wer unberechtigter Weise auf einem Behindertenparkplatz parkt?

Dann gibt es ja bei solchen Parkplätzen auch immer wieder kleine Fahrwege, damit man nicht immer die ganzen Schleifen fahren muss. Unlängst war ein wenig mehr los und die nahe gelegenen Parkplätze zum Eingang waren schon besetzt, so hat sich ein Fahrer einfach mitten auf so einen Zwischenweg gestellt und blockierte so die Durchfahrt. Ist natürlich prinzipiell nicht erlaubt, aber ich hätte auch noch nie eine Polizeikontrolle auf solchen Parkplätzen gesehen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Supermarkt seine Kunden verärgern möchte und deswegen die Polizei rufen würde. Wenn sich ein anderer Kunde darüber beschweren sollte, denke ich, dass der Fahrer doch eher im Supermarkt aufgerufen werden würde, als die Polizei zu rufen. Oder macht die Polizei auch so Kontrollen auf solchen Parkplätzen?

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» tournesol » Beiträge: 7760 » Talkpoints: 69,99 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Im Fernsehen kam letztens auch mal ein Bericht darüber. Dort wurde gesagt, dass der Supermarkt dafür verantwortlich ist. Es ist ein Privatgrundstücks des Supermarktes und nur der Supermarkt hat "Verfügungsgewalt" und kann im Bedarfsfall die Polizei rufen. Abschleppen darf da auch der Supermarkt veranlassen, wenn er erst mal Rücksprache mit der Polizei hält. Aber Kontrollen werden nicht von der Polizei oder das Ordnungsamt durchgeführt, wenn der Supermarkt sich nicht bei der Polizei meldet.

Es wurde auch gesagt, dass Schilder auf Supermarktparkplätzen gelten, die eigentlich keine richtigen Verkehrsschilder sind, sondern eigens kreierte Schilder sind. Sollte nur auf dem Boden ein Rollstuhl aufgemalt sein, dann kann jeder dort sein 'Fahrzeug abstellen. Außerhalb dieser Parkbuchten darf keiner seinen Wagenn hinstellen. Es sei denn, dass der Supermarktbetreiber nichts sagt.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Ich bin mit Supermarktparkplätzen vorsichtiger geworden, weil ich bemerkt habe, dass doch mal anders gehandelt wird, als erwartet.

Bei uns gibt es einen großen Supermarkt der sehr zentral an einer Bushaltestelle liegt. Drum herum viele Büros und auch Schulen. Das Parkplatzangebot generell ist aber ziemlich schlecht. So hat es sich eingebürgert, dass viele Menschen die entweder dort in die Schule oder ins Büro musste oder halt von außerhalb in die Innenstadt wollten, den Supermarktparkplatz als Park and Ride Parkplatz missbraucht hatten. Der Supermarktbetreiber hat deshalb irgendwann mal durchgegriffen und alle Autos abschleppen lassen, die eindeutig keine Kunden waren. Er hat quasi sein Hausrecht durchgesetzt.

Der Fall sorgte für recht großen Wirbel in der örtlichen Presse, weil die Leute wohl ihre Autos suchten. Die Leute bekamen allerdings auch nicht mitgeteilt, wo sie ihr Auto finden können. Dazu musste zum Teil wohl auch erst die Polizei eingeschaltet werden. Die Aktion verlief nicht ganz sauber, zeigt mir aber, dass auch Supermarktbetreiber darauf achten. Und deshalb würde ich mich halt nie wieder auf einen Parkplatz stellen, auf dem ich nicht stehen darf. Unter anderem halt auch auf keinen Behindertenparkplatz. Die sind nicht zu unrecht gekennzeichnet. Und ich hätte da einmal ein schlechtes Gewissen und dann halt auch Sorge, dass mein Auto nachher weg wäre. Eben weil doch jemand den Aufwand betrieben hat. Und in meinen Augen ist der Aufwand für den Supermarktbetreiber kleiner als für mich. Denn ich stehe nachher mit dem Auto suchen ( hier gibt es mehrere Orte, zu denen abgeschleppte Fahrzeuge transportiert werden) und den Kosten da.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge



Auf dem Parkplatz gelten andere Gesetze. Es gilt natürlich Rechts vor Links, aber gleichzeitig auch die gegenseitige Rücksichtnahme. Deshalb ist es dort durchaus üblich nur Schrittgeschwindigkeit zu fahren und wenn es trotzdem einmal zu einem Schaden kommt gibt es meistens immer noch eine Mitschuld für den zweiten Beteiligten.

Die örtliche Polizei ist meines Wissens auf Parkplätzen der Supermärkte nicht so ohne weiteres zuständig, sie kommt aber trotzdem nach Aufforderung der Betreiber. Solch ein Betrieber kann durchaus festlegen das Falschparker oder Dauerparker rigoros abgeschleppt werden.

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» hooker » Beiträge: 7217 » Talkpoints: 50,67 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



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