Urlaub nach BAT §§ 47 u. 48

vom 30.08.2010, 14:36 Uhr

Hallo!
Kann mir jemand sagen, wieviele Tage Urlaub im Jahr ich habe, wenn er sich nach §§ 47 und 48 BAT richtet?

Ich arbeite demnächst halbtags in einer Gerüstbaufirma, wird der Urlaub dann auch nur halb gerechnet oder wie geht das?

» francesca67 » Beiträge: 5 » Talkpoints: 3,43 »



Nein dein Urlaub wird nicht nur halb gerechnet, es ist vollkommen unerheblich ob du nun eine oder achtzehn Stunden täglich arbeitest, der Erholungsurlaub stellt jeweils einen kompletten Arbeitstag dar. Sprich wenn dir 20 Tage Erholungsurlaub zustehen, ersetzt dieser zwanzig mal deine 4 Arbeitsstunden.

Wie viele Urlaubstage dir insgesamt zustehen, musst du allerdings selber nachschlagen. Das geht zum Beispiel hier sehr gut.

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» Julix » Beiträge: 2566 » Talkpoints: -1,81 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Danke schon mal für die Antwort. Leider konnte ich den Link zum Anschauen der Urlaubstage nicht anklicken. Kannst du mir nochmal durchgeben, wo ich das genau nachlesen kann?

» francesca67 » Beiträge: 5 » Talkpoints: 3,43 »



In den genannten Paragraphen stehen keine Urlaubstage, sondern nur die Rahmenbedingungen. Da steht unter anderem drin, dass man erst mal eine sechsmonatige Urlaubssperre hat, wenn man volljährig ist. Außerdem soll der Urlaub möglichst am Stück genommen werden. Eine Aufteilung ist möglich, aber einmal müssen mindestens zwei Wochen am Stück Urlaub gemacht werden.

Die Urlaubstage richten sich nach deinem Alter. Meistens steht das im Arbeitsvertrag drin. Am besten schaust du da mal nach. Da du ja erst mal ein halbes Jahr keinen Urlaub nehmen kannst, solltest du dich kundig machen, wie das mit der Übernahme der Urlaubstage in das nächste Jahr bei euch geregelt ist. Das solltest du dir aber schriftlich geben lassen.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge



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