Unfall bei Führerschein unter 18 Jahren?
A. ist 17 Jahre alt und hat vor kurzem die Prüfung für seinen Autoführerschein in Begleitung bestanden. Als Begleitperson ist seine Mutter eingetragen. Die Mutter ist aber zur Zeit im Urlaub. Das Auto hat sie daheim gelassen und der Autoschlüssel hängt für jedes Familienmitglied zugänglich am Schlüsselbrett. Außer der Mutter und A. wird das Auto noch von anderen Familienmitglieder genutzt.
A. feierte nun eine Party auf der auch reichlich Alkohol getrunken wurde. Zu später Stunde nahm A. den Autoschlüssel der Mutter und wollte zwei Freunde nach Hause fahren. Unterwegs kam es zu einem Unfall. A. und seine Freunde liegen schwer verletzt im Krankenhaus. Anderen Personen kamen zum Glück nicht zu Schaden. Allerdings wurde wohl eine Straßenlaterne um gefahren und die Fahrt endete an einer Mauer, die nun auch beschädigt ist.
Mit welchen Folgen haben A. und die Mutter nun zu rechnen? Ist der Führerschein nun für immer weg oder hat er Chancen mit einer Nachschulung aus der Sache raus zukommen?
Ich denke mal A muss sich den Vorwurf des unberechtigten Führen eines Fahrzeuges gefallen lassen und da er sich noch in der Probezeit befindet sind die Strafen natürlich härter.
Ich weiß allerdings nicht wie viele Punkte es in Flensburg dafür gibt, ob noch Zusatzpunkte wegen unangepasster Fahrweise und anderer Ordnungswidrigkeiten dazu kommen und diese dann ein zeitlich befristetes Fahrverbot rechtfertigen. Auf jeden Fall ist aber mit einer Nachschulung zu rechnen.
A wird zunächst einmal ein Aufbauseminar machen müssen, damit er seinen Führerschein weiterhin behalten kann. Außerdem denke ich einmal, dass natürlich auch die Geldstrafe für das Fahren unter Alkoholeinfluss dazu kommen wird, die nicht gerade gering ist. Dazu kommen dann natürlich noch einmal die Kosten für das Aufbauseminar. Außerdem wird dann natürlich auch die Probezeit von zwei Jahren auf vier Jahre verlängert.
Jedoch bin ich gerade unsicher, ob die Strafe wirklich hier passt. Denn schließlich hat A ja noch gar keine richtige Fahrerlaubnis um das Fahrzeug eben alleine zu fahren. In diesem Fall müsste A dann sogar wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis zur Verantwortung gezogen werden. Dafür wären dann zunächst einmal mindestens fünf Punkte fällig und ich kann mir vorstellen, dass A dann so schnell auch keinen richtigen Führerschein mehr bekommen wird, auch wenn er diesen mehr oder weniger schon gehabt hat.
Die Mutter trägt meiner Meinung nach keine Schuld an diesem Vorfall. Wenn sie nicht da ist, kann sie A ja auch nicht weiter darin hindern. In diesem Alter kann man doch davon ausgehen, dass A alt genug ist und über sein Handeln besser nachdenkt und solche Sachen unterlässt. Deswegen würde ich auch nicht sagen, dass die Mutter hier in der Pflicht gewesen ist, die Schlüssel für das Auto zu verstecken oder etwa unzugänglich zu machen.
Das gilt als Fahren ohne Fahrerlaubnis. Denn A hat ja nur eine Erlaubnis zu fahren, wenn die Mutter daneben sitzt. Also ist die Erlaubnis nicht erteilt, wenn sie alleine fährt. Fahren ohne Fahrerlaubnis heißt erst mal ein Jahr Sperre für den Führerschein und da sie diesen ja hat, aber noch nicht alleine fahren darf, wird A den Führerschein 1 Jahr abgeben müssen und dann darf A den Führerschein noch einmal machen. Allerdings gilt das nur, wenn A beim Fahren ohne gültiger Fahrerlaubnis erwischt wird.
Hier entstand aber sogar ein Unfall mit schweren Verletzungen. Fahrlässige Körperverletzung, Eingriff in den Straßenverkehr und wenn A auch noch alkoholisiert war, wird das weitere Folgen haben. A sollte sich dringend einen Anwalt nehmen.
Die Mutter von A hat mit keinen Folgen zu rechnen. Sie war in Urlaub und die Tochter hat ihr Vertrauen ausgenutzt und ist mit dem Wagen gefahren. Sie hat der Tochter A ja nicht erlaubt mit dem Wagen alleine zu fahren und da ist es kein "Dulden des Fahrens ohne Führerschein", weil die Mutter von A es nicht gewußt hat und nicht geduldet hat.
Diamante hat geschrieben:Das gilt als Fahren ohne Fahrerlaubnis. Denn A hat ja nur eine Erlaubnis zu fahren, wenn die Mutter daneben sitzt. Also ist die Erlaubnis nicht erteilt, wenn sie alleine fährt. Fahren ohne Fahrerlaubnis heißt erst mal ein Jahr Sperre für den Führerschein und da sie diesen ja hat, aber noch nicht alleine fahren darf, wird A den Führerschein 1 Jahr abgeben müssen und dann darf A den Führerschein noch einmal machen. Allerdings gilt das nur, wenn A beim Fahren ohne gültiger Fahrerlaubnis erwischt wird.
Quatsch! Das gilt nicht als Fahren ohne Führerschein. Es wird als alleiniger Tatbestand mit einem Bußgeld geahndet und zusätzlich mit 4 Punkten sowie dem Widerruf der Fahrerlaubnis; das Aufbauseminar ist wohl Pflicht um später überhaupt noch mal einen Führerschein erwerben zu können.
Als ich den Beitrag geschrieben habe, saß ein Kumpel meines Mannes hier und der ist Fahrlehrer, Der hat mir das so gesagt und dann gehe ich davon aus, dass so was auch richtig ist. Er lehrt es in der Fahrschule so und warnt immer wieder davor ohne Begleitung zu fahren. Denn die Fahrerlaubnis ist ohne Beifahrer, der eingetragen ist ungültig und ohne gültige Fahrerlaubnis darf man nicht fahren.
Da in dem Falle auch noch personen zu Schaden gekommen sind, wird es noch schlimmer geahndet. Ich denke schon, dass ein Fahrlehrer über sowas Bescheid weiß und er mir das schon richtig gesagt hat.
Diamante hat geschrieben:Als ich den Beitrag geschrieben habe, saß ein Kumpel meines Mannes hier und der ist Fahrlehrer, Der hat mir das so gesagt und dann gehe ich davon aus, dass so was auch richtig ist. Er lehrt es in der Fahrschule so und warnt immer wieder davor ohne Begleitung zu fahren. Denn die Fahrerlaubnis ist ohne Beifahrer, der eingetragen ist ungültig und ohne gültige Fahrerlaubnis darf man nicht fahren.
Unter 18 bekommt man aber gar keinen Führerschein, sondern lediglich eine Prüfbescheinigung, die man erst mit 18 in den Kartenführerschein umwandeln kann. Das ist dann schon ein Unterschied. Und was man lehrt, um andere abzuschrecken und was wirklich korrekt ist, kann schon ein Unterschied sein. Wenn Du Dir aber mal den entsprechenden Paragraphen anschaust (Klick) dann ist da eben immer nur von einem Führerschein die Rede, nicht aber von der Prüfbescheinigung.
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