Gefängnisausbruch strafbar, wenn man unschuldig ist?
Gestern hatte ich einen Film gesehen indem ein paar Häftlinge versucht hatten aus dem Gefängnis auszubrechen und der eine beteuerte immer, dass er unschuldig wäre. Wie ist es nun, wenn Jemand wirklich unschuldig im Gefängnis ist, ist es dann noch eine Straftat, wenn man ausbricht?
Klar müsste man die Unschuld dann erstmal beweisen können, aber kann man einem Flüchtling dann noch den Ausbruch anhängen?
Ein Ausbruch aus einem Gefängnis ist selber nicht strafbar. Insofern es sich um eine Strafe handelt, die per Definition zu dem gehört, was man nicht freiwillig macht, ist es selber keine Straftat, wenn man der Haft entgehen möchte. Lediglich die Beihilfe zum Ausbruch oder andere Taten, die in diesem Zusammenhang auftreten können sind strafbar. Wenn man es also schafft über eine Gefängnismauer zu klettern, so kann man dafür strafrechtlich nicht belangt werden. Allerdings lässt sich wohl kaum ausschließen, dass ein Ausbruch Auswirkungen auf die weitere Verwahrung hat. Außerdem macht es sich vermutlich nicht gut in den Akten.
Von daher könnte man jemanden, der aus dem Gefängnis ausbricht und unschuldig ist, dafür nicht weiter belangen - insofern es zu keinen weiteren Straftaten aussieht. Wie die Lage in den USA aussieht, weiß ich nicht.
Was ist denn das für ein Käse? Man sitzt doch schließlich im Gefängnis, weil ein Hafbefehl vorliegt oder weil man verurteilt wurde. (U-Haft mal außen vor gelassen). Ob er unschuldig ist oder nicht, spielt da zunächst keine Rolle, sondern die Entscheidung des Richters. Wenn ein Haftbefehl vorliegt, war die Beweislast in der Regel eindeutig. Selbstjustiz ist da übrigens ebenfalls strafbar.
Der Haftbefehl wird vorher vollstreckt, wenn ein Straftäter sich noch nicht im Gefängnis befindet und muss dann die Haftstrafe absitzen, die der Richter verhängt hat. Der Freiheitsentzug beugt Flucht- und Verdunklung- und Wiederholungssgefahr vor, die ja wieder gegeben ist, wenn der Häftling ausbricht.
Auch wenn der Ausbruch an sich keine Straftat darstellt, muss die Vollendung der vollstreckten Haftstrafe abgesessen werden. Die letzte Möglichkeit wäre, in Berufung zu gehen und das Urteil anzufechten.
Wenn man wirklich unschuldig ist, ist man ja nicht im Gefängnis oder? Wenn man dann ausbrechen tut ist dies natürlich eine Straftat. Selbst wenn man unschuldig im Gefängnis ist, bis die eigentliche Verhandlung beginnt, denke ich mal muss man sich dort der Hausordnung oder wie die es dort nennen mögen anpassen, und darunter zählt sicherlich auch, das man nicht einfach dort herraus spaziert.
alkalie1 hat geschrieben:Wenn man wirklich unschuldig ist, ist man ja nicht im Gefängnis oder?
Sicherlich gibt es Justizirrtümer und ein verurteilter Mörder kann durchaus unschuldig sein. Ich möchte nicht wissen, wie viele unschuldige Menschen verurteilt werden.
alkalie1 hat geschrieben:Wenn man dann ausbrechen tut ist dies natürlich eine Straftat.
Falsch. Es ist keine Straftat, wenn man aus dem Gefängnis ausbricht. Es ist nicht mal eine Ordnungswidrigkeit. Wegen dem Ausbruch kann man niemals vor Gericht kommen. Was passieren kann ist, dass man nicht wegen guter Führung vorzeitig entlassen wird. Aber das kann einem auch passieren, wenn man sich mit den Mitgefangenen ständig zofft. Ein Gefängnisausbruch darf und kann niemals zur Anzeige kommen. Es wird wohl nach dem Gefangenen gefahndet und wenn er wieder gefangen wird, muss er die Reststrafe absitzen.
Der Gefängnisausbruch an sich ist nicht strafbar. Das liegt daran, dass jeder das Recht auf Freiheit hat und jeder den natürlichen Trieb, Freiheit zu erlangen. Trotzdem wird ein solcher Ausbruch aus dem Gefängnis natürlich Auswirkungen haben und wird nicht einfach geduldet.
Natürlich wird nach dem Flüchtigen gefahndet und er wird zur weiteren Vollstreckung der Strafe sofort wieder in die Haft gebracht werden, wenn man ihn findet und die Aussicht auf vorzeitige Entlassung durch gute Führung schwindet auch.
Beachten sollte man, dass Straftaten, die auf der Flucht begangen werden, natürlich strafbar sind. Wenn man also das Fenstergitter durchsägt (Sachbeschädigung), einen Justizvollzugsbeamten auf der Flucht zusammenschlägt (Körperverletzung) und Eigentum aus dem Gefängnis mitnimmt (Diebstahl), macht man sich natürlich strafbar.
Und wer einem anderen dabei hilft, aus dem Gefängnis auszubrechen, macht sich gem. § 120 StGB der Gefangenenbefreiung strafbar. Und wenn sich mehrere Gefangene zusammenschließen um gemeinsam auszubrechen oder einem von ihnen dazu verhelfen, ist wegen Gefangenenmeuterei gem. § 121 StGB strafbar.
Also ich bin kein Jurist und kenne mich mit der Gesetzlage auch nicht aus, aber ich kann mir gut vorstellen, dass, wenn jemand rechtsgültig verurteilt wurde, er auch nicht das Recht hat, einen Ausbruchsversuch zu starten. Allerdings denke ich mal, wenn dieser Mensch dann in der Lage ist, seine Unschuld nachzuweisen, so wird er wegen des Ausbruches auch nicht weiter bestraft werden. Es sei denn, er hätte beim Ausbruch anderer Leute Leben in Gefahr gebracht, Gewalt angewendet oder irgendwelche andere Straftaten begangen.
Allerdings sollte man annehmen, dass der Unschuldsnachweis ziemlich schwierig werden dürfte. Der Beschuldigte müsste sich dann selbst wieder stellen, die Beweise erbringen und darauf hoffen, dass das Gerichtsverfahren wieder aufgenommen wird. Und das kann dann natürlich dauern. Wäre es da nicht einfacher und sicherer, wenn andere Leute die Beweise erbringen könnten? Außerdem erscheint mir ein friedlicher Ausbruch relativ schwierig zu sein. Ich glaube, sowas gibt es dann nur im Film.
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