Neuer Führerschein mit Gültigkeitsbeschränkung

vom 26.08.2010, 13:47 Uhr

Die neuen Führerscheine die ab 2013 eingeführt werden und EU-einheitlich sind werden in ihrer Gültigkeit beschränkt. Ab diesem Datum sind die neuen Führerscheine nur noch 15 Jahre gültig. Nach Ablauf dieser Zeit muss er wieder neu beantragt werden, die Absolvierung einer neuen Fahrprüfung ist dazu aber nicht erforderlich.

Neu ist auch dass die bis zu diesem Zeitpunkt ausgegebenen Führerscheine ebenfalls umgetauscht werden müssen. Allerdings kann man sich dafür eine Menge Zeit lassen, der Umtausch kann bis in das Jahr 2033 erfolgen. Bisher wurde es so gehandhabt dass die alten Führerscheine bei der Einführung neuer Dokumente nicht umgetauscht werden mussten, es konnten also durchaus noch die Führerscheine aus der ehemaligen DDR oder aus dem Dritten Reich bei einer Kontrolle vorgezeigt werden ohne dass es zu Beanstandungen kam.

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» hooker » Beiträge: 7217 » Talkpoints: 50,67 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Da der neue Führerschein im Kartenformat auch ein neues Foto erfordert und eine Menge Gebühren, werde ich meinen alten behalten und garantiert nicht einfach umtauschen. Ich glaube auch nicht, dass der alte Führerschein freiwillig erneuert wird von den Inhabern. Denn wenn es ans Geld geht, ist erst mal jeder zurückhaltend.

Ein Führerschein aus der ehemaligen DDR ist natürlich auch etwas heikel, wenn man damit ins Ausland fährt, da sie nun mal nicht mehr existiert. Aber auch ein Nichtumtausch ist verständlich, so lange es nicht verlangt wird, denn auch hier ist der neue Führerschein nicht kostenlos.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


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