Todeszeitpunkt auf dem Totenschein
Kürzlich verstarb leider meine Schwester. Eine Nachbarin rief uns am 19.9.10 morgens an und sagte uns, dass irgendetwas mit meiner Schwester nicht stimme, da die Rolläden noch nicht hochgezogen seien. Wir sind sofort zu ihr gefahren. Da wir einen Schlüssel hatten, konnten wir die Wohnung öffnen. Meine Schwester saß auf ihrer Couch, beide Hände auf den Knien liegend und war für immer eingeschlafen. Das war ein großer Schock für uns.
Nach einer Weile kam der Notarzt aufgrund unseres Anrufes. Er ließ sich den Ablauf der letzten Stunden genau beschreiben, soweit uns bekannt,. Er selbst war um 10.25 Uhr gekommen. Wir waren seit circa 9.00 Uhr da. Am Tage vorher hatte ich meine Schwester besucht und war um 20.00 Uhr wieder nach Hause gefahren. Sie rief mich um 21.50 Uhr nochmals an. Der Arzt wollte alles über den Gesundheitszustand wissen und welche Krankheiten sie hatte. Dann schickte er uns raus und blieb mit einem weiteren Gehilfen allein im Zimmer. In dieser Zeit hat er wohl meine Schwester oberflächlich untersucht, denn alles dauerte nur knappe fünf Minuten. Soweit mir bekannt ist, müssen die Ärzte, die eine Toten untersuchen, sämtliche Körperöffnungen untersuchen aber nicht nur die alleine.
Er teilte uns mit, dass anzunehmen sei, dass meine Schwester an ihrem Herzleiden gestorben sei. Seine Frage, ob wir eine Obduktion wünschen, habe ich verneint, da wir die selbst hätten bezahlen müssen, weil nichts auf ein Verbrechen hindeutete. Eine Obduktion soll sehr teuer sein.
Wir erhielten einen verschlossenen Umschlag mit dem Totenschein vom Arzt für den Bestatter und natürlich von ihm eine Rechnung für seine Bemühungen. Der Bestatter übergab uns zwei Tage später die Sterbeurkunde.
Auf dieser Sterbeurkunde steht nun zu: " Zeitpunkt des Todes" zwischen dem 18.9.2010 21:50 Uhr und dem 19.9.2010 10:25 Uhr. Ein Telefonanruf beim Standesamt ergab, dass es zwar nicht üblich sei, zwei Daten auf der Sterbeurkunde zu vermerken, aber wenn ein genauer Todeszeitpunkt durch den Notarzt - der den Verstorbenen nicht kennt - nicht festgestellt werden kann, das in einzelnen Fällen so gehandhabt wird.
Nun interessierte mich das Datum auf dem Totenschein. Telefonisch bekam ich am Gesundheitsamt nur eine zickige Antwort. Dann ging ich heute persönlich hin. Auf diesem Schein steht nur das Datum vom: 19.9.2010. Und dieser Tag gilt nun als eigentlicher Sterbetag.
Cid hat geschrieben:Soweit mir bekannt ist, müssen die Ärzte, die eine Toten untersuchen, sämtliche Körperöffnungen untersuchen aber nicht nur die alleine.
Für Notärzte gelten seperate Regelungen. Diese sind nur verpflichtet den Tod festzustellen, können aber die sonst vorgeschriebene erste Leichenschau als einzige Ärzte an andere Kollegen delegieren, die diese dann durchführen und müssen nicht mal zwingend einen Totenschein ausstellen. Ganz einfach, weil es ja sein kann, dass sonst während der Leichenschau der Notarzt wieder gebraucht werden würde und es dann wichtiger ist dem noch lebenden Menschen zu helfen, statt sich sofort um die Todesursache des Verstorbenen zu kümmern. Allerdings muss er sich dennoch ganz klar mittels sicherer Todeszeichen davon versichern, dass derjenige wirklich tot ist. Die Leichenschau führt dann in der Regel ein niedergelassener Arzt durch, wie es der Hausarzt sein kann und der kann dann ebenfalls den Totenschein ausstellen.
Wir erhielten einen verschlossenen Umschlag mit dem Totenschein vom Arzt für den Bestatter und natürlich von ihm eine Rechnung für seine Bemühungen. Der Bestatter übergab uns zwei Tage später die Sterbeurkunde.
Ist leider normal und gesetzeskonform, da ein Toter nicht mehr Mitglied in einer Krankenversicherung ist und die Kasse diese Gebühren dann nicht mehr übernehmen muss. Allerdings kann da auch nur das abgerechnet werden, was nach dem Tod gemacht wurde, alles davor inklusive Reanimationsversuchen wird noch von der Kasse bezahlt, also auch Anfahrt und ähnliches.
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