Fahrverbot nach Abstandsmessung
Am Wochenende war ich auf der Autobahn unterwegs. Leider habe ich nicht bemerkt, dass mir ein Polizeiwagen in Zivil gefolgt ist. Da ich ziemlich schnell unterwegs war, bin ich aufgefallen und die Polizei hat mich auf einen Rastplatz gewunken. Man zeigte mir die Videoaufnahme, wo zu sehen war, dass ich zu schnell war und außerdem nicht den geforderten Abstand zu meinem Vordermann eingehalten habe. Ich habe, ohne zu überlegen, die Schuld anerkannt.
Nun möchte ich aber Einspruch einlegen. Ich frage mich, wie und ob ich das überhaupt machen kann? Kann man mir Fahrverbot geben, weil ich die Abstandsmessung nicht eingehalten habe?
Es kommt ganz auf die Geschwindigkeit an, die du gefahren bist und auf den Abstand, den du zu deinem Vordermann gelassen hast. 1 Monat Fahrverbot kann es geben, wenn du bei einer Geschwindigkeit von mehr als 100 km/h einen so geringen Abstand hattest, dass es weniger als 3/10 des halben Tachowertes ausmacht. Wenn es sogar weniger als 2/10 des halben Tachowertes war, kannst du 2 Monate auf deinen Führerschein verzichten und bei 1/10 sogar 3 Monate. Nachzulesen auf www.bussgeldkataloge.de unter "Abstand".
Dass du die Schuld anerkannt hast, ist bei der mobilen Videoüberwachung, die von Zivilpolizisten ausgeführt werden egal. Du bekommst erst mal in 4-6 Wochen Post und kannst dich immer noch dazu äußern. Ein Widerspruch ist nur, wenn sogar ein Film gedreht wurde, wo du genau zu sehen bist und wo dein Abstand genau gemessen wurde sinnlos. Denn was willst du sagen? Dass du nicht gefahren bist? Dass der Wagen vor dir rückwärts gefahren ist? Die Messungen sind ziemlich genau und da kann man kaum gegenargumentieren.
ImbA hat geschrieben:Leider habe ich nicht bemerkt, dass mir ein Polizeiwagen in Zivil gefolgt ist.
Wieso "leider"? Ist nicht bedauernswert, dass du Verstöße begangen hast? Das wäre doch eher mit "leider" zu bedauern. Nicht die Tatsache, erwischt worden zu sein. Gerade wenn ein Videoüberwachungswagen auf einen Aufmerksam wurde, muss der Verstoß bzw. die folge an Verstößen erheblich gewesen sein. Wegen ein paar Km/h zu viel werden die jedenfalls nicht anschlagen.
ImbA hat geschrieben:Ich habe, ohne zu überlegen, die Schuld anerkannt.
Zwar heißt es immer, dass es nichts bringt, der Polizei gegenüber Angaben zur Sache zu machen. Aber ich denke, angesichts der Videobeweise warst du dir im Klaren, dass alles andere eher zur Belustigung der Beamten beigetragen hätte. Das Zugeben mag nicht klug gewesen sein. Leugnen hätte aber auch nichts besser gemacht.
ImbA hat geschrieben:Nun möchte ich aber Einspruch einlegen. Ich frage mich, wie und ob ich das überhaupt machen kann?
Wenn du vor Ort nichts unterschrieben hast, bekommst du noch einen Anhörungsbogen, auf welchem du dich äußern kannst - aber nicht musst. Hast du das schon gemacht, folgt eigentlich der Bescheid. Ein Rechtsbelehrung ist dort auch dabei. Und hiergegen kannst du Widerspruch einlegen oder aber den durch Zahlen hinnehmen.
Ob es aber bei dem Videobeweis Sinn macht, der Sache zu widersprechen, wage ich zu bezweifeln. Hier würde ich mich vorher durch einen Rechtsanwalt beraten lassen. Denn auf was sollte dein Widerspruch beruhen? Zwar muss der Widerspruch nicht begründet werden. Aber spätestens vor Gericht wirst du äußern müssen, warum die Strafe aus deiner Sicht nicht berechtigt wäre. Aber zu dem Zeitpunkt ist das Verfahren schon deutlich teurer geworden und an der Sach- und Beweislage hätte sich nichts geändert.
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