Letzter Arbeitgeber stellt Papiere nicht zu
Arbeitnehmer A. ist im November 2009 65 Jahre alt geworden und hat ab dem 1. Dezember 2009 seine Rente angetreten. Beim letzten Arbeitgeber war er nur ein paar Monate beschäftigt.
Seit Dezember fordert Arbeitnehmer A. den Arbeitgeber immer wieder auf, ihm seine Papiere zuzuschicken. Unter anderem halt die Papiere die für die Steuererklärung nötig sind. Letzter Stand der Dinge ist wohl, das die Frau des letzten Arbeitgebers ihrem Arbeitnehmer A. am Telefon mitgeteilt hat, sie hat die Papiere persönlich an einem bestimmten Tag in den Briefkasten geworfen. Das ist nun zwei Wochen her. Die Post müsste also schon längst bei Arbeitnehmer A. angekommen sein. Da Arbeitnehmer A. mit Sicherheit bald eine Mahnung vom Finanzamt bekommen wird, dass er seine Steuererklärung abgeben soll, ist er auf die Papiere seines letzten Arbeitgebers angewiesen. Die Steuererklärung wird zwar wohl von einem Steuerberater gemacht, aber das weiß der letzte Arbeitgeber nicht und braucht er ja auch nicht zu wissen.
Der letzte Arbeitsplatz ist leider ziemlich weit vom Wohnort von Arbeitnehmer A. entfernt. Und die Chancen das er dorthin fährt um seine Papiere persönlich abzuholen und dann ist keiner da, ist relativ hoch. Was kann Arbeitnehmer A. noch machen um an seine benötigten Papiere zu kommen?
Ich bin nun noch nicht so alt, daher erlaube mir bitte mal die Frage, welche Papiere A denn genau benötigt vom Arbeitgeber? Da er ja nun schon länger aus dem Betrieb ausgeschieden ist, würde ich ansonsten erst einmal bei der Krankenkasse nachfragen, ob die "Meldungen zur Sozialversicherung" zu dieser Beschäftigung überhaupt vorhanden sind. Das sind die Meldungen, die der Arbeitgeber an die Krankenkasse zu melden hat, welche Beginn und Ende der Beschäftigung enthalten, und auch das Entgelt, welches A bis dahin verdient hat. Liegen diese nicht vor, kann sich nämlich auch die Krankenkasse darum bemühen, diese Unterlagen beim letzten Arbeitgeber von A anzufordern. So steht A schon nicht mehr so alleine da. Das Rentenverfahren ist aber schon soweit abgeschlossen, oder wie?
Schreib doch mal auf, was jetzt ganz dringend benötigt wird, vielleicht kann ich Dir dann noch Ansprechpartner nennen, wie man die Unterlagen anfordern kann. Hat A denn keine Gehalts- bzw. Lohnbescheinigung erhalten, zumindest wenn sich etwas am Verdienst geändert hat?
Zum einen kann der Steuerberater schon mal vorsorglich eine Fristverlängerung beim Finanzamt beantragen mit dem Hinweis, das der Arbeitgeber die Unterlagen nicht aushändigt. Somit sollte von dieser Seite nichts weiter zu befürchten sein.
Ansonsten muß A seinen Arbeitsgeber schriftlich eine Frist setzen, bis wann er die Unterlagen haben will. Ein Zeitraum von zwei Wochen sollte hier ausreichen. Sind die Unterlagen danach nicht bei A angekommen, nochmals schriftlich anmahnen mit dem Hinweis, das man gewillt ist die Unterlagen auch einzuklagen. Dieses Recht hat A, wenn eben zuvor alles schriftlich angefordert wurde mit Terminsetzung.
Bei der Anmahnung würde ich aber nur noch eine Frist von 10 Tagen gewähren. Und das ganze halt zur eigenen Nachweisbarkeit immer als Einwurfschreiben schicken.
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