Schuhe-Sohlenbruch, ein Qualitätsmangel?

vom 20.08.2010, 12:28 Uhr

Kunde A hat sich ein paar neue Hausschuhe gekauft. Leider sind die Sohlen schon nach vier Wochen in der Mitte durchgebrochen. Die Schuhe gab es bei einem Schuhdiscounter und waren mit sechzehn Euro zwar keine Rieseninvestition aber dieser Defekt ärgert doch den Kunden. Die Schuhe wurden auch keiner außergewöhnlichen Belastung ausgesetzt wenn man mal davon absieht dass der Käufer ein paar mal damit in die Hocke ging und dabei die Sohle doch ziemlich deftig hinsichtlich der Biegesteifigkeit beansprucht wurde.

Der nächste Laden dieser Kette ist ziemlich weit weg, deswegen würde der Kunde gerne vorher wissen ob so etwas ein Garantiefall ist bevor er sich auf den Weg macht und in der Filiale vielleicht abgewiesen wird.

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» hooker » Beiträge: 7217 » Talkpoints: 50,67 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Ich würde es auf jeden Fall probieren. Auch wenn es in einem Discounter gekauft wurde. Einfach die Rechnung mitnehmen, und probieren. Die Hausschuhe wird es wahrscheinlich nicht mehr geben, doch eine eventuelle Gutschrift ist doch auch schon was. Als ich in einem Discounter arbeitete, kamen viele Leute um Sachen, die kaputt waren, umzutauschen.

» Redangel » Beiträge: 1289 » Talkpoints: 2,82 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Auch wenn es ein Discounter ist, in dem A die Schuhe gekauft hat: wenn A die Hausschuhe üblich genutzt hat, dann kann die Schuhe problemlos reklamieren. Je nachdem in welchem Geschäft die Schuhe gekauft wurden, reicht es sogar, wenn A einfach sagen kann, zu welchem Zeitpunkt die Schuhe gekauft wurden und die Filiale wird dann prüfen, ob zu dem bewussten Zeitpunkt diese Schuhe gekauft wurden und den Betrag erstatten.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Auch wenn es keine Rieseninvestition war, 16 Euro ist schon viel. Wenn ein Discounter Ware verkauft, egal ob Hausschuhe oder Kleidung, dann muß die Ware auch in Ordnung sein. Dass bei Hausschuhen die Sohle nach vier Wochen tragen nicht durchbrechen darf, ist doch wohl klar.

Der Discounter muß Dir den Schaden ersetzen das heißt, er muß Dir neue Hausschuhe geben. Wenn er die nicht mehr hat, kannst Du das Geld zurückverlangen. Mit Kassenzettel ist das einfacher durchzusetzen.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge



Ich würde die Schuhe definitiv reklamieren. Wie bereits gesagt wurde, kann A dies auch einfach tun, da A die Schuhe nur normal genutzt hat. Es muss mit einem Hausschuh möglich sein, in die Hocke zu gehen. Das gehört einfach zu dem normalen Gebrauch der Sache und muss daher möglich sein. Wenn der Artikel dann dabei kaputt geht, dann hat A selbstverständlich ein Recht darauf, sein Geld zurück zu verlangen.

Ich würde A also in jedem Fall raten zu der nächsten Filiale zu fahren und die Hausschuhe zu reklamieren. Erfolg wird A damit sicherlich haben.

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» Prinzessin_Erika » Beiträge: 2010 » Talkpoints: 6,28 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


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