Nach Kündigung freistellen

vom 17.08.2010, 21:00 Uhr

Eine von As Angestellten B soll von A gekündigt werden und A wollte wissen ob A B gleich nach der Kündigung freistellen kann wenn A das möchte? A hat mit gekündigten Angestellten leider schon schlechte Erfahrungen gemacht und A möchte sie ehrlich gesagt dann nicht mehr im Büro haben.

Wie ist das von der arbeitsrechtlichen Seite her, was muss A da alles beachten und wo kann man das nachlesen wenn man dazu noch eine Frage haben sollte?

» MinimusMaximus » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von Midgaardslang am 17.08.2010, 23:19, insgesamt 1-mal geändert. Zeige Beitragsversionen


Wenn A B bezahlt und damit über die Arbeitskraft und Arbeitszeit verfügt, kann A natürlich verfügen, dass B nicht mehr ins Büro kommen soll/darf. Hinzu kommt das Hausrecht, so dass A hier auch ein Hausverbot aussprechen könnte.

Die einzige Verpflichtung ist natürlich die, dass das Gehalt auch weiter regelmäßig bis zum Ablaufen der Kündigungsfrist bezahlt wird und hier auch keine Schikanen gegen den Angestellten ausgeübt werden, die es erzwingen könnten, dass B trotz Verbots das Büro betreten muss.

Wichtig ist aber bevor man dem Angestellten den Zutritt verwehrt sicherzustellen, dass die Kündigung selbst rechtens ist und der Arbeitnehmer diese auch akzeptiert. Von jetzt auf gleich den Angestellten vor die Tür zu setzten macht sich in keinem Prozess gut und wird, sofern der Angestellte sich keines schweren Vergehens schuldig gemacht hat, für den Arbeitgeber regelmäßig im Nachgang sehr teuer.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


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