Kleine Mängel an Neuwagen: Wer übernimmt Kosten?

vom 16.08.2010, 09:58 Uhr

Person B hat sich vor gut einem Jahr ein neues Auto geleistet. Nun hat Person B mit der Zeit kleinere Mängel daran festgestellt, war aber bisher noch nicht in der Werkstatt, obwohl ihm diese Kleinigkeiten schon recht früh aufgefallen sind. Dazu zählt Person B zum Beispiel, dass sich die Dichtungsgummis an den Türen immer nach oben verschieben und kurz davor sind heraus zu fallen. Außerdem hat Person B auch das Gefühl, dass der Motor im Vergleich zu anderen, baugleichen Fahrzeugen sehr laut wirkt. Auch der Scheibenwischer hat nach einem halben Jahr nicht einwandfrei gewischt und hinterlässt in einem bestimmten Bereich immer noch deutlich sichtbare Wasserreste.

Person B hat sich jetzt mit einem Bekannten unterhalten, der gemeint hat, dass Person B diese anfallenden Kosten selbst tragen muss. Person B ist aber der Meinung, dass er ja noch eine Garantie auf das Auto hat, sodass der Händler diese Kosten eigentlich übernehmen müsste. Muss in diesen Fall Person B die Kosten tragen oder muss diese der Händler übernehmen?

» BrilleWilli » Beiträge: 1810 » Talkpoints: 14,07 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Auch bei einem Auto wird man nach einem Jahr der Nutzung sehr streng unterscheiden müssen, ob es sich um ein Verschleißteil handelt, oder aber ob wirklich ein Mangel vorliegt. So kann ich mir zwar vorstellen, dass neue Wischerblätter vom Händler auf Kulanzbasis zur Verfügung gestellt werden. Wenn es aber genau genommen wird, könnte der Händler hier argumentieren, dass diese dem natürlichen Verschleiß unterliegen und der Kunde hier selbst verantwortlich ist.

Was die Dichtungsgummis angeht, dürfte der Fall wohl klarer liegen. Allerdings sollte man sich hier nicht zu sehr auf der Sicheren Seite sehen. Man kann solche Schäden nicht beliebig lange für sich behalten und sollte dem Händler eben die Möglichkeit geben, diese möglichst so zu beseitigen/beheben, dass Folgeschäden verhindert werden. Denn wenn solche auftreten, weil in dem Fall B die Ursache verschleppt hat, dann wird kaum ein Händler auch für die Folgen gerade stehen wollen.

Grundsätzlich würde ich mich aber der Ansicht von Person B anschließen und hier die noch laufende Garantie in Anspruch nehmen. Nur eben nicht damit bis kurz vor dem Ende der Garantiezeit warten, sondern möglichst gleich reklamieren. Die Kostenübernahme sieht dann üblicher weise nicht so aus, dass man dem Händler eine Rechnung in die Hand gibt, sondern dieser sich der Sache annimmt und auf eigene Kosten die Mängel beseitigt. Was noch ein Grund mehr für B ist, möglichst bald den Kontakt zu suchen und die Mängel anzuzeigen.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Ich würde hier auf alle Fälle mal in die Werkstatt fahren, wo ich das Auto auch gekauft habe. Die meisten Autohändler haben auch eben eine Werkstatt dabei. Wenn die Mängel so kurz nach dem Kauf auftreten, und ein Jahr ist für ein Auto ja nichts, werden die Mängel sicher auf Garantie behoben. Nachfragen kostet ja mal nichts.

Meine Schwägerin hatte so ziemlich das gleiche Problem, nur das ihr Auto dann gleich nach einem Dreiviertel Jahr nicht mehr fahrbereit war. Sämtliche Probleme wurden von der Werkstatt sofort und auf Garantie behoben. Also ich bin hier absolut nicht der Meinung das man die Kosten selber tragen muss, sondern das solche Mängel auf Garantie behoben werden müssen. Wenn es die eine Werkstatt nicht macht, würde ich es auf alle Fälle noch bei einer anderen versuchen.

» wiesel » Beiträge: 1303 » Talkpoints: 0,26 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



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