Freistellung von der Arbeit wenn Kind krank?
Meine Freundin arbeitet in einer Firma und da ist sie noch nicht so lange beschäftigt. Sie hat einen Sohn der öfter mal krank ist und bisher hat sich ihre Mutter dann immer um den Kleinen gekümmert.
Aber das geht nicht immer und nun möchte sie gern wissen ob sie eine Freistellung bekommt wenn er krank ist? Da sie noch nicht so lange dort arbeitet will sie nicht direkt danach fragen, sondern meinte ich sollte besser euch danach fragen.
Steht etwas dazu in ihrem Arbeitsvertrag, wie dann geregelt ist? Grundsätzlich hätte Sie wohl ein Anrecht auf unbezahlten Urlaub bei Erkrankung des Kindes, wenn keine Freistellung erfolgt. Dann kann Sie auch unter bestimmten Voraussetzungen Kinderkrankentagegeld bei der Krankenkasse beantragen, um so finanziell aufgefangen zu werden. Das kommt z.B. allerdings einmal darauf an, wie alt das Kind ist, und um wie viele Tage es sich dabei handelt. Ebenso wird wohl danach gefragt werden, was der andere Elternteil (sofern vorhanden) in der Zeit macht.
Ob die Freistellung an sich auch an bestimmte Kriterien gebunden ist, weiß ich leider nicht.
Es steht einem sogar eine gesetzliche Freistellung zu, wenn das Kind krank ist. Dann bezahlt die Krankenkasse den Verdienstausfall. Der Kinderarzt gibt eine Bescheinigung, dass das Kind krank ist. Diese wird beim Arbeitgeber eingereicht und der Arbeitgeber rechnet es mit der Krankenkasse ab.
Ich weiß nciht genau, wieviel Wochen einem im Jahr zustehen. Aber vor einiger Zeit waren es noch 2 Wochen pro Kind und Elternteil. Als alleinerziehende Mutter bekommt man glaube ich mehr Anspruch. Einfach mal beim Kinderarzt nachfragen. Der weiß es auch und die Krankenkasse muss auch wissen, wieviel Tage einem zustehen.
Diamante hat geschrieben:Ich weiß nciht genau, wieviel Wochen einem im Jahr zustehen. Aber vor einiger Zeit waren es noch 2 Wochen pro Kind und Elternteil. Als alleinerziehende Mutter bekommt man glaube ich mehr Anspruch. Einfach mal beim Kinderarzt nachfragen. Der weiß es auch und die Krankenkasse muss auch wissen, wieviel Tage einem zustehen.
10 Tage für ein Kind und Elternteil ist richtig, bei allein Erziehenden Elternteilen, dann 20 Tage. Das gilt bei bis zu zwei Kindern pro Kind, ab mindestens drei Kindern ist der Anspruch dann aber auf 25 Tage pro Elternteil oder eben 50 Tage bei allein Erziehenden gedeckelt.
Krankengeld von der Krankenkasse gibt es aber nur dann, wenn im Arbeitsvertrag keine Entgeltfortzahlung vereinbart ist. Zahlt der Arbeitgeber weiter, dann braucht man diesen Schein vom Arzt auch nicht unbedingt, hier muss der Arbeitgeber sagen, was er denn benötigt.
Übrigens gibt es die unbezahlte Freistellung und die Bezahlung durch die Krankenkasse nur dann, wenn nachweislich niemand anderes die Betreuung des erkrankten Kindes übernehmen kann. Eigentlich eine Formsache, aber danach wird gern gefragt.
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