Rechte als Kunde bei beschädigter / vergammelter Ware

vom 12.08.2010, 16:41 Uhr

Als A neulich im Supermarkt Orangen gekauft hat, musste A feststellen dass ein paar davon schon gammelig waren. Was hat A in so einem Fall eigentlich für Rechte, kann A das ganze Netz wieder umtauschen oder sein Geld wieder verlangen?

As Freund meint, A müsste mir die Ware immer genau anschauen, wenn das schon erkennbar verdorben ist, dann hat A kein Recht mehr auf einen Umtausch. Stimmt das?

» QelThelas » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von Midgaardslang am 12.08.2010, 16:49, insgesamt 1-mal geändert. Zeige Beitragsversionen


Natürlich hat ein Kunde Anspruch auf einwandfreie Ware. Selbst bei Orangen kann er das Netz zurück geben und sein Geld oder alternativ ein neues Netz fordern. Und eigentlich sollte dies auch geschehen! Allerdings kann es schwierig werden, wenn die Ware vorher aus dem Laden getragen wird. Denn der Kassierer oder die Filialleiterin können einen Anlass haben, daran zu zweifeln, dass die reklamierte Ware wirklich gerade gekauft wurde. Was ja bei z.B. lose gekauften Orangen immer der Fall sein könnte. Hier kommt es dann einfach auf die Glaubwürdigkeit an. Sollte man aber im Bestand des Landens weitere entsprechend verkommene Ware finden, spricht doch eher viel für die Sicht des Kunden.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


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