Brandschutz - Wie müssen Fluchtwege angelegt sein?

vom 12.08.2010, 16:27 Uhr

Wir möchten demnächst einen kleinen Laden in der Innenstadt eröffnen, in dem vor allem kleinteilige Artikel verkauft werden sollen. Um die recht hohe Ladenmiete und die Vorschusskosten schnell decken zu können wollten wir wie in anderen Geschäften dieser Art die Ladenfläche so gut wie möglich ausreizen. Das sieht zwar bescheiden aus, aber uns ist klar, dass in solchen "Billigläden" nicht wegen der Präsentation der Angebote eingekauft wird.

Nun bekommen wir da aber laut Vermieter ein Problem mit dem Brandschutz, da nicht genug Raum für Fluchtwege vorhanden wäre. Nur: Wie müssen denn Fluchtwege angelegt und ausgelegt sein, leider finde ich dazu nirgends Informationen!

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Also ich würde in deinem Falle einfach mal beim zuständigen Amt für Brand und Katastrophenschutz nachfragen. Auch eine Begehung durch einen von der Stadt gestellten Brandschutzbeauftragten ist beantragbar.

Also aus eigener Erfahrung müssen Fluchtwege so ausgelegt sein, dass die zu erwartende Menschenmenge aufnehmen können. Ausserdem müssen Fluchtwege sich nach aussen öffnen und entsprechend ausgeschildert sein. Ausserdem dürfen sie nicht durch Regale oder Sonstigem zugestellt werden, bzw. blockiert sein (Man glaubt nicht wodurch Fluchtwege teilweise blockiert werden).

Genaueres findest du in der Arbeitsstättenregel ASR A2.3.

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