Fastfood Chains - unterschiedliche Mehrwertsteuer

vom 10.08.2010, 21:53 Uhr

Zu diesem Thema habe ich neulich was Interessantes gelesen: es ist wohl so, dass die Fastfood Chains verschiedene Mehrwertsteuersätzen unterliegen, je nachdem, ob man das Essen dort verzehrt oder mitnimmt. Das kommt daher, dass die Fastfood Chains das dann entweder mit normaler Umsatzsteuer (19%) oder mit Lebensmittel-Umsatzsteuer (7%) versteuern können. Nun zahlt man aber ja als Kunde in beiden Fällen den gleichen Preis. Ist das rechtens?

» ImbA » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von Mod am 09.05.2016, 17:58, insgesamt 1-mal geändert. Zeige Beitragsversionen


Das wäre eigentlich nicht richtig, in beiden Fällen den gleichen Preis zu nehmen. Die Frage ist, was willst du machen gegen eine solche Willkür? Vielleicht wird das auch nicht überall so gehandhabt. Ich frage mich, wie das auseinander gerechnet wird.

Allerdings wird das Fastfood, wenn du es mitnehmen willst, noch zusätzlich eingepackt. Da aber das Pergamentpapier auch Geld kostet, wird man dir sagen, dass die Steuer damit verrechnet wurde und deshalb beides gleich kostet.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


Ganz richtig ist die Aussage nicht, dass die Fastfood-Ketten unterschiedliche Umsatzsteuersätze ansetzen können, sie müssen es so und nicht anders machen. Die Erklärung hast Du ja schon gegeben, nimmt man das Essen mit, hat man einen Lebensmittel-Einkauf getätigt und der unterliegt dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von derzeit 7%.

Isst man im "Restaurant", so geht es dabei nicht um den Einkauf von Lebensmitteln, sondern um die Inanspruchnahme einer Dienstleistung, die, wie in jedem anderen Restaurant eben mit dem normalen Umsatzsteuersatz von derzeit 19% zu belegen ist.

Und da dies vom Gesetzgeber so vorgeschrieben ist, beantwortet dies Deine Frage, ob dies rechtens sei. Es ist rechtens, da gesetzlich vorgeschrieben. Es gibt jedoch kein Gesetz, das vorschreibt, wie die Preisgestaltung auszusehen hat.

Wenn Du also den Preis bezahlst, der verlangt wird, auch wenn Du das Essen mit nimmst, hast Du das "Angebot" des Restaurants angenommen und somit einen gültigen Kaufvertrag geschlossen. Wenn Dir das nicht gefällt, hast Du immer noch die Möglichkeit, das Angebot nicht anzunehmen.

» Squeeky » Beiträge: 2792 » Talkpoints: 6,18 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



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