Freistellung vom Unterhalt

vom 10.08.2010, 21:22 Uhr

Ich hätte da mal eine Frage an euch von der ich hoffe dass ihr mir das näher erklären könnt. Ich wüsste gern wie eine Freistellung vom Unterhalt funktioniert und was ich dazu alles wissen muss.

Ich habe schon versucht selbst was heraus zu finden aber scheinbar kommt das nicht so oft vor und daher ist es schwer was drüber zu erfahren. Nun seid ihr meine Hoffnung, aber ich denke schon dass einer von euch darüber was weiß und sicher bei mir meldet.

» Rohrspatz » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Es gibt keine Freistellung vom Unterhalt. Hierzu ist man entweder verpflichtet oder eben nicht. Und um dies feststellen zu lassen, gibt es entsprechende Rechtsberatungsstellen. Oftmals wird hier aber nur darüber gestritten, welcher Betrag letztlich das Einkommen bildet bzw. welche Summen/Ausgaben man mindernd geltend machen kann.

Noch genauer kann man dir sicher helfen, wenn du dann noch mitteilst, um welchen Unterhalt es dir hier im speziellen geht. Denn je nach dem sind die Bestimmungen hinsichtlich der Verpflichtung/Sanktion im Verweigerungsfall.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


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