Vermieter erzwingt sich das Recht zum Besuch

vom 09.08.2010, 21:52 Uhr

A ist vor 2 Monaten in eine Mietwohnung gezogen und gestern stand der Vermieter B vor der Tür und hat sofort die Anstalten gemacht in die Wohnung zu gehen. A wollte ihn noch aufhalten, weil sie Besuch hatte, da stand B schon im Wohnzimmer. Er wollte wissen, ob alles in Ordnung ist und er sich davon überzeugen wollte. A meinte, dass er sich doch das nächste Mal ankündigen soll. B meinte darauf, dass sie den Mietvertrag unterschrieben und akzeptiert hat und darin steht, dass er jederzeit unangekündigt nach dem Rechten sehen darf.

A hat dann den Mietvertrag angeschaut und es steht wirklich ziemlich kleingedruckt, dass der Vermieter jederzeit unangekündigt Zutritt zur Wohnung verlangen kann um nach dem Rechten zu sehen. Der Mietvertrag ist auch kein üblich vorgedruckter Mietvertrag. Er besteht aus nur einer Seite. Der Vermieter meinte, dass er so sehen kann, ob der Mieter seriös ist und kein Mietnomade ist, der die Wohnung versaut. Schließlich wäre so eine Immobilie teuer und er ist der Eigentümer.

Kann der Vermieter B wirklich durch den Mietvertrag sich so einen Zugang verschaffen oder ist diese Klausel unwirksam, obwohl A diesen Mietvertrag unterschrieben hat. Wie kommt A aus diesem Mietvertrag wieder raus ohne die Wohnung zu verlieren? Kann A darauf bestehen, dass diese Klausel verschwindet? A will nicht schon wieder umziehen müssen.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Klauseln, wonach der Vermieter jederzeit unangekündigt in die vermietete Wohnung darf sind sittenwidrig und damit unwirksam! Kein Vermieter hat das Recht, in Mieträume und damit in die Privatssphäre seiner Mieter einzudringen, weder unangekündigt nocht nach Ankündigung. Er darf nur verlangen, dass man zum Beispiel bei einem Schaden, wie Wasserschaden etc. einen Handwerker in die Wohnung lassen muss. Oder es ist Gefahr im Verzug, dann ist der Vermieter berechtigt, in die Wohnung gehen zu dürfen. Alles andere ist Hausfriedensbruch und berechtigt zur Kündigung.

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» peruanerhm » Beiträge: 373 » Talkpoints: 41,68 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Eine solche Klausel im Mietvertrag ist ungültig, weil es gesetzlich anders geregelt ist. Man darf als Vermieter nur dann fordern in die Wohnung gelassen zu werden, wenn ein sehr wichtiger Grund vorliegt. Das muss aber auch angekündigt werden und darf eben nicht einfach so passieren. Der Vermieter muss sich also vorher ankündigen und darf nicht einfach so die Wohnung betreten. Man kann den Vermieter ja mal darauf hinweisen. Betritt er die Wohnung ohne Erlaubnis, ist es Hausfriedensbruch und er macht sich strafbar.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge



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