Verkäufer macht Verlust bei Ebay...

vom 06.08.2010, 19:08 Uhr

Y hat bei Ebay einen Artikel für einen Euro erstanden. Dieser wird, laut Verkäufer, auch kostenlos versendet. Nun ist der Artikel wohl nicht so gut bei den potentiellen Käufern angekommen wie der private Verkäufer sich das erhofft hat, so dass keine weiteren Gebote abgegeben wurden außer dem einen von Y.

Kann Y darauf bestehen, dass der Artikel versandt wird? Es handelt sich um einen Artikel, der definitiv nicht in einen Briefumschlag passt, sondern in das normale DHL-Päckchen für 4,10 Euro. Der Verkäufer würde also 3,10 Euro Verlust machen, da der Artikel ja nur für einen Euro weggegangen ist.

Kann der Käufer darauf bestehen, dass die Ware verschickt wird? Es war definitiv angegeben, dass der Gegenstand entweder kostenlos abgeholt werden kann oder dass er kostenlos mit DHL versendet wird.

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» Cologneboy2009 » Beiträge: 14210 » Talkpoints: -1,06 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Sicher kann der Käufer darauf bestehen das der Artikel verschickt wird. Wer Artikel in Ebay verkauft oder kauft geht einen verbindlichen Vertrag ein. Wenn der Verkäufer den Artikel nur um einen Euro einstellt und dann noch versandkostenfrei dazuschreibt ist er selber schuld.

Wenn sich der Verkäufer weigert den Artikel zu versenden sollte sich der Käufer gleich an Ebay wenden. Falls der Artikel mit Paypal bezahlt wurde kann man sich hier auch an den Käuferschutz wenden. Die meisten Verkäufer haben Angst davor, weil sie dann von Ebay abgemahnt werden und bei Wiederholungsfall von Ebay ausgeschlossen werden.

» wiesel » Beiträge: 1303 » Talkpoints: 0,26 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Ich habe mich bei ebay auf den ersten Blick auch schon öfters getäuscht, wenn dabei gestanden ist, dass der Versand eben kostenlos ist. Wenn man dann das Angebot öffnet und die Versandbedingungen liest, steht dann eben dabei, dass die Ware nur persönlich abgeholt werden kann. Demnach wird gar kein konkreter Versand angeboten und in so einem Fall kann man dann nicht auf einen Versand bestehen.

Du hast jedoch beschrieben, dass auch angegeben war, dass selbst ein DHL-Versand kostenlos ist. Wenn das explizit angegeben wurde, dann würde ich meinen, dass man das sehrwohl verlangen kann, weil da hat der Verkäufer wohl einfach nicht gut genug über seine Angebotsbedingungen nachgedacht.

Ich kenne aber jemanden, der auch immer kostenlosen Versand auch durch die Post anbietet, weil diese Person eine Möglichkeit hat, Briefe und kleinere Pakete kostenlos aufzugeben. So gesehen, würde diese Person ja auch keinen Verlust machen. Vielleicht ist das in diesem Fall auch so?

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» tournesol » Beiträge: 7760 » Talkpoints: 69,99 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



tournesol hat geschrieben:Ich habe mich bei ebay auf den ersten Blick auch schon öfters getäuscht, wenn dabei gestanden ist, dass der Versand eben kostenlos ist. Wenn man dann das Angebot öffnet und die Versandbedingungen liest, steht dann eben dabei, dass die Ware nur persönlich abgeholt werden kann.


So etwas habe ich auch schon gesehen und ich habe auch schon Verkäufer erlebt, die einen kostenlosen Versand angeboten haben (unter anderem weil das in der entsprechenden Kategorie von Ebay vorgeschrieben war) und dann in ihrem Angebotstext darauf hingewiesen haben, dass der Versand etwas kostet. So etwas ist dann aber noch einmal ein Fall für sich.

Ich denke ja auch, dass Y darauf bestehen kann, dass die Ware auch verschickt wird. Ich habe selbst bei Ebay auch schon mal weniger bekommen als erhofft, auch wenn ich noch nie Verlust gemacht habe, aber das ist eben das Risiko wenn man Artikel für einen Euro einstellt, die vielleicht nicht ganz so gefragt sind oder wo das Angebot viel größer ist als die Nachfrage.

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» Cologneboy2009 » Beiträge: 14210 » Talkpoints: -1,06 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Zunächst einmal kann Y natürlich darauf bestehen, dass die Ware an ihn verschickt wird und damit der Kaufvertrag vom Verkäufer auch erfüllt wird. Allerdings ist der Versand ja wie du es erwähnt hast kostenlos und soll wohl als Päckchen versendet werden. Diese sind aber leider nicht zu verfolgen. Das heißt, dass du keinen Beleg oder eine Nummer bekommst, mit der du das Päckchen nachverfolgen kann. Dadurch wird dir der Verkäufer auch einfach so sagen können, dass er es verschickt hat. Jedoch kann es dann natürlich sein, dass die Ware nie bei dir ankommt. Das heißt also, dass es letztlich am Verkäufer liegt, dass das Paket auch wirklich verschickt wird. Rechtlich gesehen muss er die Waren natürlich verschicken, aber das Risiko des Versandes liegt in diesem Fall beim Käufer Y.

» BrilleWilli » Beiträge: 1810 » Talkpoints: 14,07 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


BrilleWilli hat geschrieben:Zunächst einmal kann Y natürlich darauf bestehen, dass die Ware an ihn verschickt wird und damit der Kaufvertrag vom Verkäufer auch erfüllt wird. Allerdings ist der Versand ja wie du es erwähnt hast kostenlos und soll wohl als Päckchen versendet werden. Diese sind aber leider nicht zu verfolgen. Das heißt, dass du keinen Beleg oder eine Nummer bekommst, mit der du das Päckchen nachverfolgen kann. Dadurch wird dir der Verkäufer auch einfach so sagen können, dass er es verschickt hat. Jedoch kann es dann natürlich sein, dass die Ware nie bei dir ankommt. Das heißt also, dass es letztlich am Verkäufer liegt, dass das Paket auch wirklich verschickt wird. Rechtlich gesehen muss er die Waren natürlich verschicken, aber das Risiko des Versandes liegt in diesem Fall beim Käufer Y.


Da hast du Recht, dass der Verkäufer so handeln könnte. Um das zu umgehen oder eben zu verhindern, könnte man dem Verkäufer vielleicht anbieten, dass du gerne einen versicherten Versand hättest und die Mehrkosten dafür selber übernimmst. Wenn der Verkäufer seriös ist, müsste er eigentlich das akzeptieren.

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» tournesol » Beiträge: 7760 » Talkpoints: 69,99 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


Natürlich kann Kunde Y verlangen, dass der Artikel losgeschickt wird. Der Vertrag besagt ja, dass der Artikel kostenlos versandt werden kann. Da allerdings der Verkäufer ein privater und kein gewerblicher Verkäufer ist, kann Y nicht verlangen, dass die Ware auch bei ihm ankommt. Das ist der kleine Unterschied.

Deswegen ist es reichlich unsinnig, wenn man sich fragt, ob Y auf den Versand bestehen "kann". Man sollte sich eher fragen, ob Y auf den Versand bestehen "sollte" und da wäre es meiner Meinung nach eben sinnvoll, dass man eben doch noch was für den Versand bezahlt, weil man dann sicher gehen kann, dass der Artikel nicht "aus Versehen" auf dem Versandweg verloren geht und als Päckchen "leider" nicht nachverfolgbar ist.

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» pepsi-light » Beiträge: 6018 » Talkpoints: 2,14 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Die Idee mit dem versicherten Paket finde ich gut - in dem Fall könnte Y ja die fehlenden drei Euro für den Versand als versichtertes DHL-Paket investieren und dann darauf bestehen, dass dieses auch versendet wird.

Wirklich nett ist das Ganze nicht, aber Y hätte eigentlich keine Bedenken, von den Fehlern irgendwelcher Ebay-Anbieter zu profitieren. Der Verkäufer hatte ja alle Chancen, sein Angebot nicht so billig hergeben zu "müssen".

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» Cologneboy2009 » Beiträge: 14210 » Talkpoints: -1,06 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


Du hast einen gültigen Kaufvertrag abgeschlossen und kannst also auf eine Auslieferung bestehen. Solle er ihn trotzdem nicht versenden, kannst du auf Schadensersatz klagen. Natürlich nur, wenn du einen Schaden davongetragen hast. Dies wären dann vielleicht 2 cent Stromkosten, 1€ Arbeitszeitverschwendung und 1€ Telefonkosten. Die Anwälte werden dich auslachen.

» Bischbrunn » Beiträge: 155 » Talkpoints: -0,56 » Auszeichnung für 100 Beiträge


In diesem Fall ist der Verkäufer selber schuld, er hätte eine dementsprechende Klausel in den Text einfügen müssen und mit Gratis Versandskosten wäre ich als Anbieter sowieso vorsichtig. Ein Verlust ist auf Ebay ja nicht gewünscht, da schmeiß ich den Artikel lieber weg bevor ich noch extra zahle das ich ihn verkauft habe. Hier kann man sich eventuell auf dem Kualanzweg einigen das der Artikel versandt wird jedoch der Käufer den Versand übernimmt, die Ware jedoch dafür nichts kostet, dann hat der Verkäufer keinen Verlust gemacht und der Käufer muss nur die Versandskosten bezahlen.

» Sweety_03 » Beiträge: 34 » Talkpoints: 11,34 »


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