Verkäufer macht Verlust bei Ebay...

vom 06.08.2010, 19:08 Uhr

Ich würde dir einfach mal raten genau in die AGB's von Ebay zu gucken. Wer Waren auf Ebay zum Verkauf anbietet, ist verpflichtet, diese AGB's einzuhalten. Der Verkäufer ist somit ebenfalls verpflichtet, die Ware an Y. zu versenden, auch wenn er, wie in diesem Fall auf seine eigenen Kosten sitzen bleibt.

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» damomo » Beiträge: 3334 » Talkpoints: -0,80 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Ich würde sagen da ist der Verkäufer einfach selber schuld. Y ist demnach im Recht die Ware so zu erhalten, wie er sie ersteigert hat, auch wenn das für den Verkäufer ein Minus Geschäft ist. Wer bei Ebay Sachen verkauft, muss einfach damit rechnen, das man diese Sachen auch manchmal nur für einen Euro los wird.

» Kathie1401 » Beiträge: 593 » Talkpoints: 0,41 » Auszeichnung für 500 Beiträge


In diesem Fall hat der Verkäufer Pech gehabt, ist die Ware ersteigert worden, muss er diese auch versenden, es sei denn, dass sich Käufer und Verkäufer über einen anderen Weg einigen. Man sollte halt doch mal überlegen, ob ein Startgebot von einem Euro immer sinnvoll ist, denn die Option ist ja eigentlich dafür da, im Startpost genanntes zu verhindern.

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» delpiero224 » Beiträge: 1378 » Talkpoints: 4,49 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Das habe ich auch schon mal erlebt und hatte mit der Zusendung keinerlei Probleme gehabt. Es kam auch keine Anfrage ob ich eventuell doch Porto zahlen würde, da der Verkäufer sonst aus eigener Tasche zahlen müsste. Verwundert hatte es mich dennoch ein bissl und bei dem Kaufwert von 1,00 Euro hatte ich es auch drauf ankommen lassen, ob ich es jetzt wirklich bekomme und habe das Geld auch sofort überwiesen. Ich denke mal jeder Verkäufer wird schon Wissen was er und wie er es macht und muss halt damit rechnen das er Verlust macht. Vielleicht dachte sich der Verkäufer das er wenn er seine Artikel Versandkostenfrei anbietet mehr Gebote bekommt.

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» alkalie1 » Beiträge: 5526 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



Da ticke ich mir echt mit dem Finger an den Kopf. Eine Auktion, auch wenn es bei EBAY strenggenommen keine ist, beinhaltet immer das Risiko, eine Ware eben genau nicht zu einem kostendeckenden Preis verkauft zu bekommen. Das liegt in der Natur der Sache. Dieses Risiko trägt der Verkäufer ganz bewusst, denn er hat gleichzeitig auch die Chance einen Artikel überhaupt loszuwerden (Stichwort: beschmierte Butterbrote) oder auch einen Gewinn zu machen. Heißt: Eine Auktion ist keine Versicherung für einen kostendeckenden Preis. Das kann ein Verkäufer verhindern, indem er den Startpreis z. B. auf den Break Even Point setzt.

Ausgemacht war kostenloser Versand oder Abholung. Es liegt also am Käufer zu entscheiden, was er möchte. Auch das, Teil des Vertrages. Bleibt nur noch die Wahl für den Verkäufer, versichert oder unversichert zu versenden. Er ist nur verantwortlich (i. Ggs. zum gewerblichen Versender) bis zur Übergabe an den Transporteur. Geht die Sendung jedoch verloren und/oder der Käufer behauptet, die Ware nie bekommen zu haben, hat der Verkäufer ein Nachweisproblem. Da aber wegen 10€ niemand ernsthaft vor den Kadi zieht, bleibt da dann auf beiden Seiten nur Ärger.

Statt sich also hier Gedanken darüber zu machen, ob man 3,90€ oder 5,90€ bezahlt, zahlt man den Paketpreis, legt noch eine Tafel Schokolade bei, verbucht das als Lehrgeld und erhält dafür eine begeisterte Bewertung. An den 5-10€ Verlust wird man vermutlich nicht sterben. So ist das eben bei Ebay, mal gewinnt man, mal verliert man. Oder man gestaltet das Angebot so, dass das erst gar nicht passiert.

Der Hinweis auf die AGB von EBAY ist nicht zielführend. Man mag mit seinem Verhalten gegen interne EBAY-Regeln verstoßen, mithin spielt das keine Rolle für das Vertragsverhältnis zum Käufer. Schließlich kann sich EBAY nicht ein lex-EBAY schaffen.

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» Richtlinie2 » Beiträge: 1872 » Talkpoints: -0,63 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Pech gehabt und Lehrgeld bezahlt, das ist die einzige Konsequenz die man als Verkäufer daraus ziehen sollte. Es nützt nichts ewig dem Verlust hinterher zu jammern, in der Summe gleicht sich so etwas immer mal wieder aus. Wenn der Käufer sich auch darüber Gedanken machen sollte und dann einen kleinen Zuschlag anbietet dann wäre das sicher sehr fair, ich würde aber nicht darauf bauen und so etwas schon gar nicht einfordern.

Ich musste auch schon einmal ein sehr dickes Buch für einen Euro hergeben und beim Porto ordentlich zuzahlen weil ich es auf Grund des Gewichtes nicht mehr als Büchersendung verschicken konnte. Das wurmt, aber man lernt daraus. Einen kostenlosen Versand würde ich zwar nie anbieten um solche Dinge von vornherein auch auszuschließen, jeder Artikel kommt bei mir jetzt vor dem Einstellen auf die Waage. Ich würde mir da grundsätzlich wirklich nicht so viele Gedanken machen. Fehler kommen immer wieder vor, gerade wenn man neu bei Ebay ist.

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» hooker » Beiträge: 7217 » Talkpoints: 50,67 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


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