Kündigungsrecht bei verzögerter DSL-Bereitstellung?
Person A möchte einen DSL-Anschluss haben, den er auch bei dem etablierten Internetprovider B beantragt hat. Seinen jetzigen Festnetzanschluss bei einem Festnetzanbieter wollte er in diesem Sinne von seinem neuen Internetprovider B kündigen lassen. In der Hoffnung, bald einen DSL-Anschluss zu besitzen, unterschrieb A alle nötigen Formulare und schickte sie zu seinem neuen Internetanbieter.
Nun kam von Internetprovider B eine E-Mail, dass die Umstellung auf den DSL-Anschluss auf Grund des alten Vertrages erst in fast einem Jahr erfolgen kann, wodurch sich der Traum des schnellen Internets für A nicht erfüllt. Da er jedoch beim Anrufen seines derzeitigen Anbieters ein persönliches Angebot bekommen hat, dass er auch früher wahrnehmen könnte als bei Internetprovider B, würde er gerne den abgeschlossenen Vertrag bei B stornieren lassen.
Besitzt A ein Sonderkündigungsrecht, dass ihn vorzeitig aus dem Vertrag bei B entlässt, weil sie die Umstellung des DSL-Anschlusses erst in einem Jahr vollzogen werden kann? Oder muss A auf die Kulanz von B hoffen oder gibt es eine gesetzliche Regelung, die dies betrifft?
Solche Fälle werden ja sicherlich auch heute immer noch gehäuft auftreten. In meinen Augen hat Person A da einfach Pech gehabt und hätte sich vielleicht vorher mit seinem Vertrag befassen sollen. In dem Fall ist es eigentlich relativ einfach. Es wurde ein gültiger Vertrag abgeschlossen an den sich beide Seiten zu halten haben. Hier liegt ja nicht einmal eine Verzögerung beim vermeintlich neuen Anbieter vor. Er würde ja den Anschluss samt DSL zum nächstmöglichen Zeitpunkt zur Verfügung stellen.
Man hat ja nicht einmal ein Sonderkündigungsrecht, wenn es im Verschulden des Providers liegen würde, wenn der Anschluss nicht wie gewünscht hergestellt werden kann. Auch da müssten erst einmal Fristen zur Nachbesserung gesetzt werden und erst wenn auch das nicht hilft, hat man überhaupt Chancen von dem Vertrag zurückzutreten.
In einem wie hier gearteten Fall kann man nur die eine Chance nutzen, dass man das Problem rechtzeitig erkennt und noch in der Widerrufsfrist vom Vertrag zurücktritt. Lässt man diese verstreichen, dann muss man da ganz einfach durch und hat Pech gehabt.
Ich würde mir da an A´s Stelle gar keinen Stress machen und die ganze Sache etwas entspannt sehen. Wenn B die vertraglich vereinbarte Leistung nicht vor Ablauf eines Jahres erbringen kann, dann ergibt sich natürlich auch kein Anspruch auf Bezahlung. Deswegen muss man vielleicht gar keine Sonderkündigungsrechte bemühen, sondern sich mal beide Verträge mal genauer durchlesen, was da zu Laufzeit und Kündigung drinsteht.
textmarker hat geschrieben:Ich würde mir da an A´s Stelle gar keinen Stress machen und die ganze Sache etwas entspannt sehen. Wenn B die vertraglich vereinbarte Leistung nicht vor Ablauf eines Jahres erbringen kann, dann ergibt sich natürlich auch kein Anspruch auf Bezahlung.
Warum sollte B überhaupt vor Ablauf des Jahres die Leistung erbringen? Auf Grund des vorher schon bestehenden Vertrages ist der Vertrag ja so abgeschlossen, dass B erst in einem Jahr die Leistung bringen muss. Das hat ja gar nichts mit der im Titel erwähnten verzögerten Bereitstellung zu tun. Der DSL-Anschluss wird genau so bereitgestellt wie es auf Grund der Vertragskonstellation möglich ist. Hier hat A einfach nicht auf die Laufzeit des schon bestehenden Vertrages geachtet. Das ist nicht das Problem von B.
Vertrag ist nun einmal Vertrag und da kann man nicht einfach fordern, wo nach man lustig ist. Eine Verzögerung liegt erst dann vor, wenn der Anschluss zum Anschalttermin nicht hergestellt ist. Der liegt aber eben frühestens in einem Jahr. Und dann kann man frühestens ab dem Zeitpunkt überhaupt eine Frist setzen, wenn man nicht gleich den Vertrag widerruft. Und wenn man innerhalb des Jahres dann noch das Angebot des ursprünglichen Providers annimmt, dann hat man in einem Jahr gleich zwei Verträge laufen. Da kannst du so entspannt bleiben wie du willst, bezahlen musst du dann beide.
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