Freibetrag bei Gemeinnützige Tätigkeiten erhöht

vom 29.01.2008, 13:22 Uhr

Wer eine gemeinnützige, kirchliche oder soziale Tätigkeit betreibt und dafür das sogenannte Übungsleitergeld erhält, darf ab sofort einen Freibetrag von 2100 Euro, statt der bisher 1848 Euro steuerfrei verdienen. Dies gilt auch Rückwirkend ab 01.01.2007.

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» Laufmasche » Beiträge: 7540 » Talkpoints: -37,09 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



War oder ist denn eine gemeinnützige Tätigkeit in aller Regel unentgeltlich? Bisher kenne ich nur, dass man für gemeinnützige Arbeiten wohl auch eine gewisse Aufwandsentschädigung beanspruchen kann. Ist es denn hierbei nicht egal, ob sich die Bezüge für ehrenamtliche Tätigkeiten nun Übungsleitergeld oder Aufwandsentschädigung nennen? Werden denn gemeinnützige Einkommen nicht sowieso auf das Jahreseinkommen aufaddiert?

» FinanzScout » Beiträge: 1063 » Talkpoints: 19,22 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


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