Auch bei grob fahrlässigen Vergehen Ersatz
Nach dem neuen Versicherungsgesetz geht man auch bei grob fahrlässigem verhalten nicht mehr leer aus. Allerdings kann die Versicherung hier einen Betrag für das Handeln abziehen, so dass man nicht die volle Summe ausgezahlt bekommt.
Bisher war es so, dass die Versicherungen bei grob fahrlässigem Verhalten gar nichts gezahlt haben, bei leichter Fahrlässigkeit oder Unschuld wurde bisher gezahlt.
Bei der jetzigen Regelung ist es so, dass man auch bei grob fahrlässigem Verhalten zumindest einen Teil bekommt, fühlt man sich allerdings nicht richtig entschädigt, so muss man vor Gericht ziehen. Allerdings gibt es keine Tabelle für die Vergehen, so dass es im ermessen der Versicherung liegt, wie viel sie für das grob fahrlässige Verhalten abziehen.
Für Altverträge gilt dieses ab Ende 2008, wer eine neue Versicherung abschließt, der kommt schon jetzt in den Genuss. Allerdings auch für Altverträge kann man bei der Versicherung nachfragen und den Vertrag an die neue Regelung anpassen lassen.
Von welcher speziellen Versicherung sprichst du? Schreibst du von grober Fahrlässigkeit bei der Diebstahlversicherung beim Kraftfahrzeug? Geht es um die Hausratversicherung oder gar um die Haftpflichtversicherung?
Wenn die Versicherer bei grober Fahrlässigkeit gegenüber früher nun einen Teil zahlen und das in ihrem Ermessen liegt, wird es nicht viel sein. Aber bei grober Fahrlässigkeit darf man eigentlich mit gar nichts rechnen. Das wäre in meinen Augen eigenes Verschulden.
Es ist jetzt aber nicht ratsam, alte Verträge unbedacht zu kündigen. Denn alte Verträge haben bei manchen Unternehmen in einigen Tarifen der Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit vereinbart. Das bedeutet, dass nur bei Vorsatz nicht geleistet wird. Bei grober Fahrlässigkeit gibt es die volle Summe ohne Abzug. Daher sollte man sich einen alten Vertrag erst einmal genau ansehen.
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