Brisante Konsumkredite für Privatpersonen
Person A hat ein monatliches Nettoeinkommen von ungefähr 820,- Euro zur Verfügung. Dieses Einkommen resultiert aus einem Arbeitsverhältnis auf Vollzeitbasis. Weiterhin ist die Person A zu 50 Prozent schwerbehindert und besitzt auch entsprechend dazu einen gültigen Schwerbehindertenausweis. Nun erhält Person A von der Bank einen sogenannten Ratenkredit. Eine monatliche Rate ist mit 80,- Euro beziffert. Die Laufzeit beträgt 36 Monate.
Leider hat die Person A nur ungefähr 20,- Euro über den geltenden Grundsicherungsbetrag. Die Pfändungsfreigrenze ist hier allerdings in weiter Ferne. Bei dem Einkommen ist es doch fast unmöglich, einen solchen Kredit bedienen zu können. Ist dieser Kredit nicht eine schlechte Wahl für die Person A gewesen? Hier sind doch in gewisser Weise schon Schulden vorprogrammiert. Wie seht ihr die Sache?
Ich denke hier kommt es immer auf die Lebensumstände an. Ich habe ebenfalls einen Kredit laufen und bekomme im Monat nur das Kinderbetreuungsgeld. Habe allerdings zur Sicherstellung das Haus für das der Kredit läuft. Aber ich kenne Menschen die zum Leben nur das notwendigste benötigen und hier mit den 820 Euro ohne Probleme die 80 Euro bezahlen könnten.
Es gibt aber auch das Gegenteil, wo Leute mit 5000 Euro im Monat die 80 Euro nicht bezahlen würden. Ich denke das es hier, gleich wie bei mir, von der Bank abgewogen wurde ob man den Kredit geben kann oder nicht. Die sehen ja wieviel Geld im Monat übrig bleibt oder ob sie im Minus ist.
@wiesel
Das sind alles richtige Argumente und ich sehe es genau so. Allerdings darf man hier einfach nicht völlig außer Acht lassen, dass Person A schwerbehindert ist. Hier können unter Umständen durch die vorhandene Behinderung plötzlich unerwartete Kosten entstehen. Das hätte man in jedem Fall mit in Betracht ziehen müssen denke ich. Somit können 820,- Euro auch relativ wenig Einkommen darstellen.
Da gebe ich dir auch wieder recht. Das habe ich jetzt gar nicht so bedacht. Wenn es blöd zugeht könnte es auch sein das es bald nur noch weniger Geld gibt wenn es der Person A nicht mehr möglich ist zu arbeiten. Hier hast du vollkommen recht.
Aber es wäre auch möglich das die Banken das gar nicht so berücksichtigen, denn im Prinzip könnte ja auch jedem Gesunden etwas passieren das plötzlich kein Geld mehr zum bedienen vom Kredit da ist. Und meistens ist es dann ja so das die Banken irgendwie zu ihrem Geld kommen, nur der arme Kreditnehmer kann dann sehen wo er bleibt. Hoffentlich kann Person A ihre Raten immer zahlen.
@wiesel
Den vollständigen Verlust der Arbeitskraft sehe ich hier erst einmal nicht als das Hauptproblem an. Bestimmte medizinische Behandlungen muss man leider aus eigener Tasche finanzieren und hier liegt dann ein zusätzlicher Kostenpunkt. Manche Behandlungsmethoden sind wissenschaftlich und medizinisch anerkannt, allerdings zahlt die Krankenversicherung dabei keinen Zuschuss mehr. So können sehr schnell zusätzliche Kosten entstehen.
Ein Kredit ist meiner Meinung nach selten eine gute Wahl. Mich würde interessieren, ob A die Möglichkeit hatte, dass A im Fall von Arbeitslosigkeit die Rate ausgesetzt wird, bzw. diese dann von einer Versicherung gegen Arbeitslosigkeit weiter abgezahlt wird. Ansonsten muss diese Rate nicht unbedingt in weiteren Schulden münden, aber das erfordert sicherlich viel Disziplin, die Rate drei Jahre lang zu bedienen.
Wenn A jetzt kurz nach Abschluss aufgefallen ist, dass A lieber diesen Kredit hätte nicht abschließen sollen, soll A mal in den Bedingungen nachsehen, ob er noch in der Frist liegt, um diesen noch rückgängig machen zu lassen.
Der Passus der Arbeitslosigkeit wurde selbstverständlich von der Bank abgesichert durch eine entsprechende Versicherung. Allerdings ist doch erst einmal die Arbeitslosigkeit in diesem Fall das geringste Problem. Man hätte doch eher seitens der Bank eine Blick auf die laufenden Ausgaben werfen sollen. Denn diese können in diesem Fall doch sehr stark bei Bedarf sich erhöhen.
"Selbstverständlich" ist das meiner Meinung nach nicht. Mich wundert es generell, dass sich eine Bank bei einem Schwerbehinderten mit einem nicht so hohen Einkommen, einen Kredit vergibt.
Denn diese können in diesem Fall doch sehr stark bei Bedarf sich erhöhen.
Wie ist das denn gemeint? Wenn man einen Kredit aufnimmt, mit so einem Einkommen, ist man doch selbst dafür verantwortlich die Raten zu bedienen, dazu gehört Disziplin und ein entsprechendes Verhalten. Dass man sich damit dann nicht viel leisten kann, ist doch klar, und sollte einem selbst auch zuvor klar sein.
Es ist sicherlich nicht schön, und bei Problemen, kann es hier sicherlich schnell in die Insolvenz führen (soweit keine Personen da sind, die einem finanziell helfen können), aber A hätte den Kreditvertrag ja nicht unterschreiben müssen, oder?
Ich kenne es eigentlich auch so, dass die Bank zuvor schon sehr genau schaut, was man aus Ausgaben hat, war das denn bei A definitiv nicht so? Zudem ist ja A auf die Bank zugegangen, oder nicht?
Ich meine hiermit die Kosten der Behinderung, denn die lassen sich im Vorfeld nicht immer genau definieren. Der Behinderte kann krank werden und beispielsweise zusätzliche Behandlungen benötigen. Hier muss auch die Bank in gewisser Weise reagieren, denn solche Belastungen können nun einmal entstehen. Das hat auch nichts mit der Zahlungsmoral zu tun, denn solche Kosten kommen nun einmal völlig unerwartet.
Die Lebensumstände sind ehrlich gesagt völlig nachrangig - die einen haben nur ein 800 Euro Nettoeinkommen und davon noch 300 Euro übrig dank entsprechender Moral und bekommen keinen Kredit aufgrund der angesprochenen Pfändungsfreigrenze und sich daraus ableitender Risiken für den Kreditgeber - die anderen haben 1200 netto und geben 1300 aus und bekommen trotzdem immer wieder einen Kredit.
Hier gehören halt immer 2 dazu - der, der das Geld verleiht und bereit ist das Risiko einzugehen und der, der es annimmt. Ich finde es eher bemerkenswert, dass eine Bank bereit ist, das ganze mitzumachen. Aber: Bei der Schwerbehinderung kommt es auf die Art an - denn bestimmte Zuschüsse, die man hier bekommen kann (Blindenzulagen usw.) können auch pfändbar sein.
Mal abgesehen davon sind nicht nur Einkommen pfändbar, sondern auch Dinge, auf die der Gerichtsvollzieher noch einen Kuckuck kleben kann. Und wie gesagt: Einfach so, gerade jetzt, verleihen Banken kein Geld - würde es hier ein paar mehr Details geben (alle Bezüge, Lebenssituation, Kreditvertrag) lässt sich wohl auch genauer sagen, wo denn hier nun der Haken ist.
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