Wasserbett kaufen - dem Vermieter mitteilen
Frau A. wohnt in einem Mehrfamilienhaus. Die Kosten für das Wasser werden pauschal über die Nebenkosten berechnet. Alle Wohnungen haben keine eigenen Wasserzähler. Deshalb legt der Vermieter die Kosten nach Wohnungsgröße und Mieterzahl um.
Frau A. möchte sich nun ein Wasserbett kaufen. Ein Wasserbett braucht ja ziemlich viel Wasser und das Wasser muss auch noch mehrfach im Jahr ausgetauscht werden. Deshalb wird wohl auch der Wasserverbrauch steigen. Muss Frau A. dem Vermieter mitteilen, das sie nun ein Wasserbett hat und somit auch mehr Wasser verbrauchen wird, als die anderen Mieter, die kein Wasserbett haben?
Seit wann muss man das Wasser mehrfach im Jahr auswechseln. Man bekommt doch ein Mittel, damit man das Wasser auch drin lassen kann und es nicht umkippt. Das sollte also kein Problem sein. Auch wenn man das Wasserbett dann voll laufen lässt sollte das kein Problem geben. Allerdings sollte man schon dem Vermieter Bescheid geben, weil ein Wasserbett sehr schwer ist und manche Altbauten es nicht aushalten. Deswegen sollte man sich schon "grünes Licht" geben lassen.
Also wegen dem zukünftigen Wasserverbrauch brauch A sich keine Sorgen machen. Denn wie Diamante schon schrieb, wird das Wasserbett nur einmalig befüllt und sollte damit den gesamten Wasserverbrauch nicht so hoch treiben.
Allerdings sehe ich auch die statischen Vorraussetzungen in einem Altbau als Problem. Da sollte A vorher bei der Firma genau erfragen, wie viel Gewicht pro Quadratmeter auf dem Fußboden lasten und mit dem Vermieter abklären ob das überhaupt die Statik aushält.
Und auch wenn es recht selten ist, sollte A sich mit dem Versicherungsschutz befassen. Denn ein Wasserschaden durch ein entsprechendes Bett ist nicht unbedingt immer in der Hausratversicherung abgedeckt.
Eine Hausrats - und Haftpflichtversicherung hat A aber, oder? Denn das sollte man dringend haben, wenn man sich ein Wasserbett zulegen will, da es doch auch kaputt gehen kann und wenn so viele Liter Wasser auslaufen, ist das keine schöne Sache. Ansonsten kenne ich es auch nur so, dass man das Wasser nicht oft auswechseln muss. Klar, einmalig muss man es natürlich befüllen, aber dann wars das erst einmal. Ein paar Mal weniger Baden und es macht sich nicht bemerkbar.
Meine Eltern hätten sich damals bei uns auf der obersten Etage aber zum Beispiel kein Wasserbett hinstellen können. Das hätte aus statischen Gründen nicht funktioniert. Ich würde A daher auch raten, das vorher dem Vermieter mitzuteilen und zu fragen, ob es das Wasserbett aushält.
LittleSister hat geschrieben:Muss Frau A. dem Vermieter mitteilen, das sie nun ein Wasserbett hat und somit auch mehr Wasser verbrauchen wird, als die anderen Mieter, die kein Wasserbett haben?
Also, mir ist auch nicht bekannt, das man das Wasser von einem Wasserbett, mehrmals im Jahr auswechseln muss, denn man hat doch das Zubehör dabei, das man es eigentlich nur noch befüllen muss und höchstens dann leeren, bzw. wechseln muss, wenn man umzieht. Also da scheinst du etwas falsch informiert zu sein.
Ob du nun deinem Vermieter Bescheid geben musst oder nicht, weil du dann mal mehr Wasserverbrauch hast, weil du dein Wasserbett befüllen musst, weiß ich nicht, aber ich weiß, das man schon auf die Statik der Wohnung achten muss, denn gerade ältere Häuser, mit Holzfußböden, sind nicht dafür geeignet, das man dort ein Wasserbett aufstellt. Damit du da keine Probleme bekommst oder das Bett nicht ungewollt eine Etage tiefer rutscht, würde ich da den Vermieter einmal fragen, ob man überhaupt ein Wasserbett aufstellen kann.
winny2311 hat geschrieben:Eine Hausrats - und Haftpflichtversicherung hat A aber, oder? Denn das sollte man dringend haben, wenn man sich ein Wasserbett zulegen will, da es doch auch kaputt gehen kann und wenn so viele Liter Wasser auslaufen, ist das keine schöne Sache.
Jedes normale Wasserbett hat einen Schutzmechanismus. Es ist ein Pulver, was man mit in das Bett gibt und das Wasser gelieren lässt, so dass kein Wasser so austreten kann, dass es eine Überschwemmung gibt. Wenn man das Wasser wechseln will, weil man das Bett abbauen will, gibt es eine Art "Gegenmittel". Allerdings ist es nicht schlecht, wenn man sich da vorher bei der Versicherung genauer erkundigt.
Punktedieb hat geschrieben:Und auch wenn es recht selten ist, sollte A sich mit dem Versicherungsschutz befassen. Denn ein Wasserschaden durch ein entsprechendes Bett ist nicht unbedingt immer in der Hausratversicherung abgedeckt.
Um einem potenziellem Wasserschaden vorzubeugen und auch um unser Bett nachträglich etwas zu beruhigen, haben wir ein Gelgranulat hinzugekauft. Im Grunde haben wir jetzt also ein Gelbett, vorzustellen kann man sich das ganze ähnlich wie bei einem Pudding, theoretisch ist es sogar möglich das Bett komplett gelieren zu lassen.
Solange also niemand unser Bett längs aufschneidet und mit mit Streusalz versetzt, brauchen wir uns versicherungstechnisch keinen Gedanken zu machen. Da bereits unser Vormieter ein Wasserbett aufgestellt hatte, erübrigte sich die Frage nach der Statik bei uns ebenfalls.
Ich hatte an sich danach gefragt, ob man das dem Vermieter mitteilen muss, weil ja der Wasserverbrauch in dem Haushalt dann steigt. Keine Ahnung wie ihr nun auf Statik und Versicherung kommt, denn das war nicht die Frage.
Ein Wasserbett braucht etwa 400 Liter Wasser. Die dann in dem genannten Fall, weil es ja keine extra Wasseruhren gibt, auf alle Mieter umgelegt wird. Und ich kenne Wasserbettenbesitzer die zwei mal im Jahr das Wasser austauschen. Somit wären das dann 800 Liter im Jahr. Was ja dann den Wasserverbrauch im Haus allgemein schon ziemlich ansteigen lässt, wenn in einem Haushalt nun plötzlich 400 Liter Wasser mehr verbraucht werden.
LittleSister hat geschrieben:Ein Wasserbett braucht etwa 400 Liter Wasser. Die dann in dem genannten Fall, weil es ja keine extra Wasseruhren gibt, auf alle Mieter umgelegt wird. Und ich kenne Wasserbettenbesitzer die zwei mal im Jahr das Wasser austauschen. Somit wären das dann 800 Liter im Jahr. Was ja dann den Wasserverbrauch im Haus allgemein schon ziemlich ansteigen lässt, wenn in einem Haushalt nun plötzlich 400 Liter Wasser mehr verbraucht werden.
Das man das Wasser in einem Wasser selten bis gar nicht austauschen muss, wurde dir bereits oben mitgeteilt. Was eventuell anfällt wäre einen neue Ladung Konditioner im Jahr. Durch den Konditioner wird das Wasser komplett aufgearbeitet. Ganz nebenbei kostet der Kubikmeter Wasser (1000 Liter) in Deutschland durchschnittlich 2€, selbst in den teuersten Gegenden werden nicht mehr als 4€ fällig, also ja der Wasserverbrauch bei euch im Haushalt wird unverhältnismäßig in die Höhe schnellen. eventuell lädst du deine Mitbewohner mal auf eine Tasse Kaffee ein um die Mehrbelastung auszugleichen.
Ich wüsste nicht, wieso A das dem Vermieter mitteilen müsstes. Fakt ist, dass der Vermieter keinen Wasserzähler eingebaut hat und dass die Mieter bei Einzug wussten, dass die Wasserkosten nach Größe der Wohnung und Anzahl der Personen aufgeteilt werden. Das ist doch eindeutig, dass es egal ist, wie viel jemand jetzt verbraucht und es nicht nach etwas Anderem aufgeteilt wird. Sonst müsste man ja auch berücksichtigen, dass Mieter A täglich badet und Mieter B nur duscht und das auch ungerecht aufgeteilt ist. Oder Mieter C, der den ganzen Tag die Waschmaschine an hat und der andere Mieter besitzt gar keine. Das muss der Mieter dem Vermieter sicherlich nicht mitteilen, wenn im Mietvertrag klar geregelt ist, dass die Wasserkosten nicht nach Gegebenheiten in der Wohnung umgelegt werden.
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