Wasserbett kaufen - dem Vermieter mitteilen

vom 05.08.2010, 12:37 Uhr

Ich würde auch bezweifeln, dass Frau A. allein aus Kostengründen dem Vermieter mitteilen muss, dass sie sich ein Wasserbett zulegen möchte. Es geht hier ja lediglich um ein Wasserbett und nicht um einen großen und allein genutzten Swimmingpool. Wenn es hier "nur" um 400 Liter Wasser geht, die vielleicht einmal pro Jahr oder noch seltener anfallen, ist das nicht besonders viel. Falls Frau A. jeden Tag kurz duscht, während Nachbar B. vielleicht eine halbe Stunde das Wasser laufen lässt, die Wasch- oder Geschirrspülmaschine schon für drei Teile anstellt oder seinen Blumengarten mit Trinkwasser bewässert, fällt der Mehrverbrauch von Frau A. wohl nicht mehr wirklich ins Gewicht.

Die Sache mit der Statik ist natürlich etwas anderes, aber das Gewicht eines Wasserbettes ist gleichmäßig auf einer großen Fläche verteilt (ein durchschnittliches Bett ist immerhin gut dreieinhalb bis vier Quadratmeter groß). Bei einem schweren Bücherregal ist die Belastung pro Quadratmeter vermutlich größer. Falls das Haus, in dem Frau A. lebt, allerdings alt und nicht besonders stabil gebaut ist, würde ich diesen Umstand bedenken und vorher mal beim Vermieter nachfragen - aber auch nur wegen dieser Geschichte und nicht wegen des Wassergeldes.

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» Cologneboy2009 » Beiträge: 14210 » Talkpoints: -1,06 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Bei uns kostet ein Kubikmeter Wasser (wie erwähnt 1.000 Liter also zweieinhalb Füllungen) knapp 2 Euro, die Kosten für das Abwasser (denn irgendwann muss man das Wasser ja in die Kanalisation leiten) betragen noch einmal knapp 4 Euro. Es ist also relativ unwahrscheinlich, dass dieser Mehrverbrauch überhaupt auffällt. Daher würde ich allein aus Gründen des Wasserverbrauchs den Vermieter nicht kontaktieren.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


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