Raser verlangt Geld von der Familie des Opfers
Ein 17-Jähriger wurde vor vier Jahren, August 2004, von einem Audi A8 überfahren und war sofort tot. Der Wagen fuhr 160 km/h, allerdings waren nur
89 km/h erlaubt. Die Behörden gaben beiden Schuld, da der Junge ebenfalls nicht achtete und einfach so auf die Straße zulief.
Ein Schmerzensgeld in Höhe von 55,000 Franken musste der Raser an die Eltern des Opfers bezahlen. Aber nun fordert der Fahrer 33,000 Franken für die Repaturkosten seines Fahrzeugs, was damals Schaden annahm.
Der Fahrer sagte in einem Interview, dass dies die einziste Methode ist, sein Gels wieder zu kriegen. Die Familie des Opfers ist schockiert.
Also noch dreister gehts wohl nicht. Eigentlich hätte er sein Leben lang Gewissensbisse haben. Nun versucht er, Geld zurück zu holen. Das ist erbärmlich. Kein Mitgefühl für die Familie des Opfers. Der kriegt nicht mal eine Gefängnisstrafe. Der Junge ist doch nicht absichtlich vor dem Auto gesprungen.
tja solche deppen werden halt nie bestraft. Der kann doch froh sein, dass er überhaupt noch auf die Strasse darf und er will dann noch Geld sehen, weil er fast doppelt so schnell gefahren ist wie erlaubt war! Mein Gott wo bleibt der Verstand?! Ich würde mich an seiner stelle schämen.
Solche Menschen gibt es eben auch, die scheren sich einen Dreck um ihre Mitmenschen und deren Gefühle, denen ist ihr eigenes Wohl am wichtigsten.
Er sollte wirklich bis an sein Lebensende Gewissensbisse haben, und nicht dem verlorenen Geld hinterhertrauern, an dessen Verlust er sogar Teilschuld trägt.
Servus!
Weil ihr hier von Teilschuld spricht, ich weiß nicht genau, wie der Urteilsspruch gelautet hat und wie nähere Informationen sind, aber,...ein scheint mir komisch, ich habe noch nie eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 89km/h gehört. 80km/h oder 90km/h sind möglich, in anderen Staaten habe ich auch noch eine 5er Regelung gesehen, ich glaube es war in Slowenien, 125km/h, oder war es in Griechenland, aber dass man 9km/h anzeigt, das kommt mir sehr lächerlich vor, weiß auch nicht, ob das der Wirklichkeit entspricht.
Desweiteren heißt Teilschuld auch, je nach Verhältnis der Schuld, dass man auch gegenseitig für die Schäden aufkommen muss beziehungsweise dann im direkten Verhältnis aufgerechnet wird, quasi ein Vergleich, wird aber immer unterschiedlich gehandhabt. Wüsste auch nicht, was nun gerade so aufregend sein soll, wenn beide Parteien Schuld haben?
Ein Schaden ist für beide entschaden, unäbhängig davon, was für einer es ist...
Hochachtungsvoll - Näugelchen
Cheerio!
Wo gibt es denn ein Tempolimit von 89 km/h ?
Aber das ist auch hier Praxis, dass es solche Leute immer wieder versuchen nachträglich ihr Geld wieder zu holen. Kann da auch etwas aus meinem Bekanntenkreis vermelden:
Mein Bekannter hat mit seinen Freunden zuhause eine kleine Feier gehabt. Ein Freund meines Bekannten hat die Autoschlüssel genommen, die auf dem Küchentisch lagen und ist mit dem neuen 3er BMW meines Bekannten auf die Piste gezogen. Da vorher bei der Feier auch Alkohol geflossen ist, war dieser auhc nicht mehr ganz nüchtern und wie es so passiert, hat er das Auto gegen einen Baum gesetzt.
Aus Angst erwischt zu werden, ist er abgehauen hat aber die Schlüssel im Wagen gelassen. Als die Polizei bei meinem Bekannten klingeln kam, um ihm das über sein Auto mitzuteilen wusste er noch nicht mal, dass sein Auto weg war da er nach der Feier früh zu Bett gegangen war.
Zugegeben hat es danach sein Freund die Schlüssel genommen zu haben. Der Schaden wurde zwar von der Versicherung übernommen, dort fordert nun der Unfallverursacher von meinem Bekannten die Summe von der Versicherung "da er nichts dafür kann, und sich auch erschreckt hat ..." Wird allerdings vor Gericht wenig Erfolg damit haben. Zum Glück gab es da keinen Personenschaden.
Aber das hier finde ich unter aller Kanone und ich hoffe, dass es vor Gericht auch abgewiesen wird. Immerhin war er selbst Schuld an dem Unfall, denn wenn er sich an das Tempolimit gehalten hätte, wäre es womöglich gar nicht passiert und er hätte auch keinen Schaden an seinem Fahrzeug.
Liebe Grüße
Sorae
Ich will den Raser jetzt ja nicht in Schutz nehmen, aber wenn das Gericht dem Opfer eine Teilschuld zugesprochen hat, dann wird das Opfer auch nicht gerade am Straßenrad oder auf dem Bürgersteig gelaufen sein. Wie im Eingangspost schon erwähnt wurde, muss sich das Opfer seiner Umgebung nicht entsprechend bewusst gewesen sein, sodass es dann zu diesem Ausgang gekommen ist.
Wenn der Fahrer dann nur eine Teilschuld zugesprochen bekommt, dann ist doch klar, dass dieser auch ein Recht darauf hat, dass ihm seine Kosten in Form des Schadens an seinem Auto zusteht. Und auch ob der Autofahrer wirklich hätte rechtzeitig bremsen können, wenn er langsamer gefahren wäre kann man meiner Meinung nach nicht wirklich sagen. Wenn sich der Unfall in der Nacht ereignet hat, dann wird der Junge erst sehr spät für den Fahrer sichtbar. Wenn er noch dunkel gekleidet war, dann kann man ihn noch einmal schlechter und erst später wahrnehmen. Natürlich hätte man mit einer kleineren Geschwindigkeit einen kürzen Weg, den man zum Anhalten benötigt. Aber dennoch kann man daraus nicht direkt schießen, dass eine geringere Geschwindigkeit den Unfall verhindert hätte.
Aus den Informationen, die bisher über die Fall bekannt sind, kann man meiner Meinung nach auch schlecht ein richtiges Urteil bilden. Wir wissen nur, dass jemand zu schnell gefahren ist und einen Unfall verursacht hat. Wir wissen nicht, wo der Junge herum gelaufen ist und warum der Autofahrer den Jungen angefahren und tödlich verletzt hat. Auch wissen wir nicht, warum es eine Teilschuld für den Fahrer und für das Opfer gegeben hat. Aber das lässt doch darauf schließen, dass das Gericht eben auch eine Schuld am Verhalten des Opfers sah, die dann auch zum Unfall beitrug.
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