Warum dürfen manche Branchen keine Werbung schalten?
Ich weiß von der Apothekerin vor Ort, dass diese für ihre Apotheke keine Werbung machen darf. Auch Ärzte, Tierärzte und Architekten dürfen keine Werbung machen. Oftmals wird dann eine versteckte Werbung geschaltet, wo zum Beispiel drin steht, dass die Öffnungszeiten sich geändert haben. Dann wird man auf diesen Betrieb aufmerksam und hat Werbung geschaltet.
Ich frage mich aber, warum manche Branchen keine Werbung schalten dürfen, Ich habe auch gehört, dass Rechtsanwälte keine Werbung machen dürfen. Ist es denn nicht wichtig, dass die Bürger wissen, welche Fachrichtung ein Rechtsanwalt hat und wo er sich hinwenden kann? Warum dürfen Apotheken nicht werben? Welchen Grund hat das?
Diamante hat geschrieben:Ich frage mich aber, warum manche Branchen keine Werbung schalten dürfen,
Zumindest das Werbeverbot für Ärzte soll das Bild aufrecht erhalten, dass die "wahre Gesundheit" eben nicht zur "Ware Gesundheit" geworden ist. Anders als z.B. Getränkehersteller sollte es ja so sein, dass ein Arzt nicht dem Gewinnstreben unterworfen ist. Wenn nun die entsprechenden Ärzte dafür werben, besonders gut mit Erkältungen umgehen zu können, könnte der Eindruck entstehen, dass dieser dann in jedem Fall seine Leistung an den Patienten - der dann Kunde ist - verkaufen wird. Die medizinische Notwendigkeit rückt dann mutmaßlich in den Hintergrund.
Ähnliche Bedenken kann ich mir bei Anwälten vorstellen. Wobei auch da (wie bei den Ärzten) das Werbeverbot laufend gelockert wird. Gerade versteckt bei der Bepreisung seiner Spezialgebiete. Egal, ob das dann ein Zahnarzt oder ein Scheidungsanwalt ist.
Letztlich kommen wir der Realität immer näher, dass es sich um gewinnorientierte kleine Profitcenter handelt, die nicht viel anders in der Kundenorientierung sind, als z.B. der Sonnenbankbetreiber um die Ecke.
Diamante hat geschrieben:Ich habe auch gehört, dass Rechtsanwälte keine Werbung machen dürfen. Ist es denn nicht wichtig, dass die Bürger wissen, welche Fachrichtung ein Rechtsanwalt hat und wo er sich hinwenden kann? Warum dürfen Apotheken nicht werben?
Wo schnappt man denn bitte solche Märchen auf? Rechtsanwälte dürfen werben, genauso wie Apotheken - und Ärzte übrigens auch! Da muss ich nur einen Blick in unser örtliches Käseblatt werfen um das feststellen zu können.
Es darf fast jede Branche um Kunden werben, die Verbote wurden in den letzten Jahren gründlich gekippt, je nachdem von welcher Seite - teilweise seitens des EuGH, teilweise seitens der Berufsverbände, gerade im medizinischen Bereich. Denn das
derpunkt hat geschrieben:Letztlich kommen wir der Realität immer näher, dass es sich um gewinnorientierte kleine Profitcenter handelt,
ist schon als groteske Verhöhnung zu bezeichnen, seit Ärzte und Apotheker durch die Gesundheitsreformen mehr denn je in erster Linie Unternehmer sind, die um ihr Einkommen kämpfen müssen und nicht wie früher eine fast öffentliche Dienstleistung mit garantiertem Festeinkommen. Dem trugen auch die Berufsverbände Rechnung.
Diamante hat geschrieben: Ich habe auch gehört, dass Rechtsanwälte keine Werbung machen dürfen. Ist es denn nicht wichtig, dass die Bürger wissen, welche Fachrichtung ein Rechtsanwalt hat und wo er sich hinwenden kann?
Wo hast du denn diesen Unfug wieder aufgeschnappt? Du hast noch nie etwas mit einem Anwalt zu tun gehabt haben, denn ansonsten würdest du genau wissen, dass deine Behauptung total falsch ist. Selbst auf einer Visitenkarte eines Anwalts ist Werbung vorhanden. Dort steht nämlich beispielsweise, dass der betreffende Anwalt ein Fachanwalt auf einem bestimmten Rechtsgebiet ist.
Diese Visitenkarten werden weitergereicht und der Anwalt wirbt so mit seiner erworbenen Fachkompetenz auf einem bestimmten Gebiet. Es gibt allerdings auch Anwälte, die auf mehreren Gebieten Fachanwalt sind.
karlchen66 hat geschrieben:Selbst auf einer Visitenkarte eines Anwalts ist Werbung vorhanden. Dort steht nämlich beispielsweise, dass der betreffende Anwalt ein Fachanwalt auf einem bestimmten Rechtsgebiet ist.
Seit wann sind denn Visitenkarten bitteschön Werbung? So ein Unsinn aber auch - ich nehme mal an, Diamante meint hier konkret öffentliche Werbung (was eine Visitenkarte nicht ist, da sie mehr oder weniger privat übergeben wird).
Und seit wann ist es denn Werbung, wenn ich mein Fachgebiet in eine Anzeige drucke? Das ist doch genauso Käse! Der werbende Faktor ist ein ganz anderer, z. B. wenn ich dazu schreibe "gewissenhaft, kompetent, schnelle Bearbeitung " oder "umfassender Service und kurze Wartezeiten werden geboten".
karlchen66 hat geschrieben:Wo hast du denn diesen Unfug wieder aufgeschnappt?
Das ist nicht ganz Unfug, wie es vielleicht klingt. Denn es gibt nach wie vor das Werbeverbot für z.B. Ärzte und Zahnärzte. Was die z.B. als Webseite anbieten, entspricht nicht einer Werbung sondern eher der Schilderordnung. Natürlich kann man behaupten, dass dies einer Werbung gleich kommt. Wenn ich aber diese Form der "Webung" z.B. mit der einer KFZ Werkstatt vergleiche, dann gibt es hier erhebliche Unterschiede. Und das liegt nicht daran, weil die Marketingabteilung der KFZ Werkstatt so viel besser ist!
Ebenfalls gibt es Grundsätzlich ein Werbeverbot für eben Rechtsanwälte. Dazu kann man in der Bundesrechtsanwaltsordnung die Paragraphen 43a und (explizit) 43b betrachten. Allerdings weicht dieses Verbot immer weiter auf! Praktisch löst es sich sogar auf. Dennoch ist dies ein noch nicht abgeschlossener Prozess.
derpunkt hat geschrieben:Denn es gibt nach wie vor das Werbeverbot für z.B. Ärzte und Zahnärzte. [...] Ebenfalls gibt es Grundsätzlich ein Werbeverbot für eben Rechtsanwälte. Dazu kann man in der Bundesrechtsanwaltsordnung die Paragraphen 43a und (explizit) 43b betrachten.
Schwachsinn - ich habe es ja bereits oben geschrieben: Es gibt kein Werbeverbot für Rechtsanwälte sowie für Ärzte usw.!
Wenn man schon § 43 a & b BRAO anführt sollte man die auch lesen und verstehen können - § 43 b BRAO sagt nichts anderes, als das ich nur berufsbezogen werben darf (jedoch sind mir bisher nur wenige Fälle bekanntgeworden in den Juristen mit Handarbeitskunst oder einer Hausmetzgerei werben wollten) und das sachlich geworben werden muss und in der BRAO das Äquivalent zu § 5 UWG (Irreführende geschäftliche Handlungen).
Apotheken dürfen für sich, also die Apotheke selber Werbung machen, wie auch für nicht verschreibungspflichtige Produkte. Das sieht man ja öfters, wenn zum Beispiel eine Apotheke ein Plakat in einem Aufsteller vor der Eingangstüre stehen hat, auf dem sie Sonderangebote stehen hat.
Richtig ist aber auch, dass Apotheken für bestimmte Artikel keine Werbung machen dürfen. Das sind nämlich alle verschreibungspflichtigen Präparate. Diese dürfen nicht beworben werden.
@Subbotnik
Zunächst sei angemerkt, dass ich es mag, dass oftmals Erklärungen von Dir damit beginnen, dass Du vorangegangenes als Unfug, Unsinn oder Schwachsinn bezeichnset ("Sag mir wo Du stehst"). Dann kommt eine Behauptung, die zwar manchmal stimmt, aber nicht weiter erklärt wird.
Mit dem - Deiner Meinung nach - nicht existierenden Werbeverbot für Ärzte haben sich Verfassungsrichter beschäftigen müssen. Das führte sogar so weit, dass eine schnelle/kurze Suche über bing das Ergebnis gebracht hat, dass dieses Gericht das - Deiner Meinung nach nicht existierende - Werbeverbot gelockert hat. Damit ist eigentlich die Sicht weit verbreitet, dass das bestehende (!) Verbot z.Z. gelockert ist.
Es mag schon sein, dass laienhafte Formulierungen hier für Verwirrung sorgen. Sofern die hier im Folgenden gelisteten Artikel eben zu dieser Verwirrung beitragen, bin ich (ebenfalls Laie) voll darauf reingefallen.
- "Werbeverbot für Ärzte, warum?" von aerzte-info.de: hier
"Arzt und Werbung" von praxis-recht.de: hier
"Werbeverbot, Arzt, Qualifikation, Lockerung" von finanztip.de: hier
derpunkt hat geschrieben:Zunächst sei angemerkt, dass ich es mag, dass oftmals Erklärungen von Dir damit beginnen, dass Du vorangegangenes als Unfug, Unsinn oder Schwachsinn bezeichnset ("Sag mir wo Du stehst"). Dann kommt eine Behauptung, die zwar manchmal stimmt, aber nicht weiter erklärt wird.
Soll ich offenkundigen Schmarrn noch seitenweise in den Himmel loben oder was? Vor allem wenn man mal wieder nicht lesen kann:
derpunkt hat geschrieben:Mit dem - Deiner Meinung nach - nicht existierenden Werbeverbot für Ärzte haben sich Verfassungsrichter beschäftigen müssen.
Subbotnik hat geschrieben:Es darf fast jede Branche um Kunden werben, die Verbote wurden in den letzten Jahren gründlich gekippt, je nachdem von welcher Seite - teilweise seitens des EuGH, teilweise seitens der Berufsverbände, gerade im medizinischen Bereich.
Deutsche Gerichte mussten sich erst damit rumschlagen nachdem (wie schon erwähnt) das EuGH höchstinstanzlich den ganzen deutschen Sonderweg kippte. Soll ich es jetzt noch 5mal schreiben und am besten noch das nicht gerade kurze Urteil hierzu anfügen (Was sich natürlich jeder durchliest, nachdem schon ein 2 Zeiler so gut aufgefasst wurde!)?
Das bestehende Verbot hat nichts mit einem Verbot von Werbung an sich zu tun, sondern (wie ebenfalls schon erwähnt) mit dem Verbot von unlauterer Werbung - im Grunde nichts anderes als was im UWG sinngemäß bereits vorgegeben ist.
Link dieser Seite https://www.talkteria.de/forum/topic-129079.html
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