Erstanmeldung bei Handyanbieter
Viele Handyanbieter bieten ja zahlreiche gute Angebote bei einer Erstanmeldung an. Das ist natürlich verständlich, weil so kann man sicher auch gut neue Kunden anlocken. Ich hatte bis jetzt auch meistens Handyverträge, die eben eine 24 Monatsbindung hatten. Danach habe ich schon zweimal zu einem anderen Anbieter eben wegen einem günstigen Angebot gewechselt.
Diesmal bin ich zwar bei meinem derzeitigen Anbieter geblieben, aber ich frage mich allgemein, ab wann man als Erstanmelder gilt. Wenn ich davor noch nie bei dem einen Anbieter gemeldet war, bin ich logischer Weise Erstanmelder. Aber wie sieht es aus, wenn ich sagen wir einmal nach 10 Jahren wieder zu einem Anbieter wechsle, wo ich eben 10 Jahre nicht dabei war. Gelte ich dann wieder als Erstanmelder oder ist das eben immer nur einmal pro Anbieter möglich, auch wenn ich mehrere Jahre bei der Konkurrenz war?
Gibt es da überhaupt eine generelle Regelung, oder wird das von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich sein und die Anbieter können solche Regelungen selber bestimmen?
Diese besonderen Angebote für sogenannte Neukunden können nach belieben von der Anbietern definiert werden. Natürlich stellen die auch die Bedingungen auf, wann ein Kunde denn ein Neukunde ist und in den Genuss eines solchen Angebots kommen darf.
Generell kann man also nicht sagen, wie viel Zeit verstrichen sein muss. Einen Rechtsanspruch kann man jedenfalls kaum ableiten. Aber normalerweise sind die eingeräumten Fristen recht kurz. So dürfte man bereits nach sechsmonatiger Abstinenz wieder zum Neukundenkreis gehören. Sollte der Anbieter das dann im konkreten Fall anders sehen, macht er dann schon darauf aufmerksam.
Also von einem Bonus für Erstanmelder habe ich noch nie etwas gehört, in Deutschland gibt es so etwas nicht. Kannst du uns mal den Link zu einem solchen Angebot schicken, damit wird uns das anschauen können?
Generell wird der Vertrags-Anbieter selber entscheiden können, wann jemand ein Erstanmelder ist oder nicht. Aber es ist ja davon auszugehen, dass es mehr als 2 Jahre sein müssen, die dazwischen liegen, denn sonst würde die Formulierung wie bei uns heißen "bei Vertragsneuabschluss". Du musst also bei dem jeweiligen Handy-Anbieter die AGB suchen und dort nachschauen. Alternativ dazu haben die meisten Websites auch eine Rubrik mit FAQ, in denen das bestimmt schon behandelt wurde.
pepsi-light hat geschrieben:Also von einem Bonus für Erstanmelder habe ich noch nie etwas gehört, in Deutschland gibt es so etwas nicht. Kannst du uns mal den Link zu einem solchen Angebot schicken, damit wird uns das anschauen können?
Bei Handyverträgen kennen wir das in Deutschland wirklich nicht. Dabei wird es aber wahrscheinlich um besondere Tarife handeln, die Kunden angeboten werden, die bisher noch keinen Vertrag bei diesem Anbieter gehabt haben oder dieser schon lange zurück liegt. Das ganze kann man vielleicht damit vergleichen, dass es bei uns meistens Vorteile für Kunden gibt, die ihren Vertrag verlängern und eben nicht wechseln wollen. In dem genannten Fall ist die Ausrichtung dann wohl eher darauf auslegt, dass neue Kunden gewinnen möchte und diesen eben dann einen günstigeren Tarif anbietet.
Die Fristen hierfür sind meiner Meinung nach auch vom Anbieter zu wählen. Ich hätte jetzt spontan auch gesagt, dass es bei den meisten Anbietern sechs Monate sein werden. Denn diesen Zeitraum habe ich damals beim Eröffnen eines neuen Kontos gelesen. Dort wurde man nur als Neukunde angesehen, wenn man in den vergangen sechs Monaten noch kein Konto bei dieser Bank gehabt hat.
Ich glaube aber auch nicht, dass die Frist viel länger sein wird. Denn schließlich möchte man doch den Kunden neu gewinnen und ihm nicht noch Steine in den Weg legen. Deswegen würde ich sagen, dass die Grenze auch bei maximal sechs Monaten liegen wird.
Als Bonus gibt es verschiedene Möglichkeiten und Angebote. In der Regel ist es eben ein neues Handy kostenlos oder eben um einen symbolischen Euro. oder Orange bietet derzeit als Bonus die Ersparnis einer Grundgebühr an bei Neuanmeldung, manchmal zahlt man für 6 Monate lang nur die halbe Grundgebühr, oder man bekommt eben ein Startguthaben und dergleichen.
Mir ist gerade aufgefallen, dass es bei Orange eben heißt "Neuanmeldung" und bei Telering "Erstanmeldung". Da kann dann natürlich auch ein Unterschied sein. Weil eine Neuanmeldung ist es auf jeden Fall, wenn ich zwischenzeitlich bei der Konkurrenz war. Bei Erstanmeldung müsste man wohl konkret nachfragen.
BrilleWilli hat geschrieben:Bei Handyverträgen kennen wir das in Deutschland wirklich nicht.
Natürlich gibt es das auch in Deutschland, nur wird das hier gern als Subventionierung bezeichnet. Dabei handelt es sich in der Regel um irgendwelche Rabatte oder günstigere Handys, die dann eben über die Laufzeit doch mit der Grundgebühr bezahlt werden. Aber auch für Prepaid-Verträge gibt es das inzwischen. Dort gibt es dann eben eine Gutschrift, die unter Umständen an eine Erstaufladung, die Mitnahme der Handy-Nummer vom alten Anbieter oder oder oder gekoppelt ist.
Wie derpunkt schon anmerkte, definiert in Deutschland jeder Anbieter den Status Erstkunde etwas anders. Bei Versandhäusern meist wenn in den letzten drei Jahren nichts bestellt wurde. Das kann man aber gut im Kleingedruckten nachlesen oder eben beim Anbieter erfragen.
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