Wert eines neuwertigen XBox 360 Controller für Windows?
Hallo!
Wie ihr vielleicht schon in einem anderen Thema gelesen habt, möchte ich meine Microsoft Flight Simulator verkaufen. Dazu habe ich jedoch auch noch einen XBox 360 Controller (Wireless), der für mich ohne das passende Programm unbrauchbar ist.
Wie viel, meint ihr, ist dieser Controller noch wert? Ich habe ihn bisher nur 3 mal ausprobiert und er ist wie neu. Ich hoffe, es kann mir jemand helfen.
_Stefan_ hat geschrieben:Ich habe ihn bisher nur 3 mal ausprobiert und er ist wie neu.
Das ist für den Käufer natürlich prima. Schließlich erwirbt er so ein Gerät, welches praktisch unbenutzt ist. Aber hinsichtlich des Verkaufs ändert es nichts am Makel des "Gebrauchtgeräts". Und das ist es, auch wenn Du den Controller noch nicht mal aus der Schachtel genommen hättest.
Ein Neugerät zeichnet sich nämlich auch dadurch aus, dass Garantie bzw. wenigstens die Gewährleistungsfrist dann beginnt, wenn das Produkt gekauft wird! In dem Fall aber ist ja diese Frist bereits angelaufen - oder sogar schon verstrichen.
Du wirst Dich so also eher nicht sehr nahe am Neupreis orientieren können. Einen Ausschlag nach oben könnte es geben, wenn tatsächlich die Garantie noch läuft und Du die Rechnung mit geben kannst.
Was - ganz grundsätzlich - den konkreten Preis angeht wirst Du Dich schon an dem orientieren müssen, was z.B. über Ebay oder Hood für solche Controller (x-fach genutzte Gebrauchtgeräte) verlangt wird. Mindestens aber einen Abschlag von 20-25% vom Neupreis.
Wie neu / neuwertig heißen unter´m Strich eben doch nur "gebraucht, aber ok". Und was er Wert ist? Naja, auf eBay gehen die Dinger für 15 - 20 Euro weg, neu kosten sie auch nicht soviel mehr - da wird deiner, solange nicht mit Gold überzogen, wohl auch kaum aus der Reihe tanzen.
derpunkt hat geschrieben:Ein Neugerät zeichnet sich nämlich auch dadurch aus, dass Garantie bzw. wenigstens die Gewährleistungsfrist dann beginnt, wenn das Produkt gekauft wird!
Es gibt überhaupt keine echte Definition für Neuware oder nicht, zumindest nicht so, wie das bei eBay der Fall ist und oft gewünscht wird! Grundsätzlich kann immer dann von Gebrauchtware ausgegangen werden, wenn die Ware ihrer Bestimmung nach eingesetzt, also gebraucht, wurde.
Heißt übertrieben gesagt: Ich kann eine Schachtel mit einem XBox Controller (bzw. sogar ohne Schachtel) 100 Jahre unbenutzt auf dem Schrank liegen lassen und es ist immernoch Neuware, ich kann ihn aber auch nur einmal benutzen und es ist Gebrauchtware.
Subbotnik hat geschrieben:Grundsätzlich kann immer dann von Gebrauchtware ausgegangen werden, wenn die Ware ihrer Bestimmung nach eingesetzt, also gebraucht, wurde.
Eine Definition würde ich ja auch nicht erwarten. Aber ich würde selbst noch weiter als Du gehen. Immer, wenn ich ein Gerät von einer Privatperson kaufe, dann ist es für mich "gebraucht". Selbst dann, wenn die Privatperson beteuert, es noch nie aus der Schachtel genommen/ausgepackt oder genutzt zu haben.
Das bedeutet aber nicht im Umkehrschluss, dass ich immer beim Kauf vom Händler von Neuware ausgehe. Wenn der nämlich ausgewiesene Gebrauchtwaren verkauft, dann sind die auch aus den Händen eines Händlers natürlich gebraucht!
derpunkt hat geschrieben:Eine Definition würde ich ja auch nicht erwarten. Aber ich würde selbst noch weiter als Du gehen. Immer, wenn ich ein Gerät von einer Privatperson kaufe, dann ist es für mich "gebraucht".
Ich gehe überhaupt nicht weit (Bitte?), sonder halte mich nur an die gängigste Definition bzw. leite diese aus den weit verbreitetsten Rechtsdefinitionen ab.
Was Du persönlich davon hältst oder wann was für Dich gebraucht ist oder nicht ist mir dabei völlig egal, da es kein objektives Bewertungskriterium darstellt und ehrlich gesagt fehlt dem Maßstab auch jegliche Nachvollziehbarkeit, da Besitz / Eigentum und Gebrauch überhaupt nichts miteinander zu tun haben müssen!
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