13 jähriger klaut im Kaufhaus

vom 28.07.2010, 20:29 Uhr

Dass man erst mit 14 rechtliche Konsequenzen spüren wird, ist mir klar. Aber der Sohn von A ist 13 Jahre alt und ist gestern Abend in einem Kaufhaus erwischt worden, wie er eine CD gestohlen hat. A wurde angerufen und musste ihren Sohn abholen. Die Personalien wurden aufgenommen und dann durfte A mit ihrem Sohn wieder gehen. Welche Konsequenzen hat es nun für A und den Sohn? Wird das Jugendamt benachrichtigt? Oder was kommt auf A zu?

A weiß auch selber nicht, wie sie sich ihrem Sohn gegenüber verhalten soll. Sie hat mit ihm gesprochen und hat ihm erklärt, dass es dumm ist zu stehlen und hat auch versucht herauszufinden, warum er gestohlen hat. Aber der Junge blockt alle Gespräche bockig ab. Wie kann A noch reagieren?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



So traurig das erst einmal klingen mag: wenn der Sohn auf Konsequenzen staatlicherseits warten muss, dann lernt er aus dem Fehler rein gar nichts. Außer vielleicht, dass er bis zu seinem Geburtstag so weiter machen kann. Und wenn er auch Diebstähle schafft, ohne erwischt zu werden, dann spricht aus seiner Sicht ja auch nichts gegen eine Verlängerung der Ausübung von Diebstählen auch auf die Zeit nach seinem 14ten Geburtstag.

Die Eltern müssen hier am besten wissen, wie sie mit dem Kind umgehen müssen. Es ist ein ganz entscheidender Unterschied, ob sich der Kleine bockig gibt, weil er den Fehler einsieht und sich eben schämt und nicht anders damit umgehen kann, oder aber ob er schlicht sauer ist, erwischt worden zu sein.

Ich persönlich würde ihn hier die volle Härte des elterlichen Sanktionssystems zu spüren geben. Wenigstens vier Wochen lang sollte man ihm zeigen, wie es ist, wenn Eltern dem Kind nicht mehr vertrauen können. Jedenfalls dann, wenn hier kein Gespräch vom Kind aufgenommen wird, in welchem neben der fälligen Entschuldigung und das Schuldeingeständnis auch noch ein Erklärungsversuch bzgl. der Beweggründe kommt.

Erst stehlen und sich dann konsequent bockig geben ist zwar mit der pubertären Phase zu erklären. Entschuldbar ist dies aber dadurch nicht. Und egal wie scher es der Junge auch haben mag. Das Verhalten ist nicht tolerabel und ich wüsste keinen Grund, hier ausschließlich mit Verständnis und Entgegenkommen zu reagieren. Grenzen müssen auch schmerzhaft sein. Und wenn die Schmerzen darin bestehen, eine Zeit lang komplett überwacht zu werden.

Was die Konsequenzen für die Eltern sein werden, dürfte ein Anschreiben vom Jugendamt sein. Der Fall wird ja hoffentlich aktenkundig gemacht und damit beginnt ein Standardprozedere, welches aber erst dann unschön wird, wenn sich das Spiel wiederholt.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Diamante hat geschrieben:Welche Konsequenzen hat es nun für A und den Sohn? Wird das Jugendamt benachrichtigt? Oder was kommt auf A zu?

In der Regel nicht bei diesen Lapalien - sollte dies das erste Mal vorgekommen sein, so vertraut man hier noch auf die Erziehungsgewalt der Eltern, dass diese dies in den Griff bekommen.

Damit das Sorgerecht und das Aufenthaltsbestimmungsrecht durch das Jugendamt entzogen werden muss schon so einiges passieren. Das heißt übrigens auch, dass man nicht erst mit 14 strafrechtliche Konsequenzen spürt, das wäre ja auch absurd! Was denkst Du, wo die meisten (strafunmündigen) Kinder aus Kinderheimen bzw. Heimen für schwer erziehbare "rekrutiert" werden?

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



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