Copyright im Copyshop?

vom 24.07.2010, 14:05 Uhr

Frau X. hat ein total tolles T- Shirt gesehen mit einem netten Schriftzung und Pony´s drauf. An sich ein bekanntes Motiv, wo rauf es mit Sicherheit ein Copyright gibt. Nur gibt es das T- Shirt leider nicht in ihrer Größe, da sie eine Übergröße trägt. Frau X. würde sich das Motiv nun gerne in einem Copyshop auf ein T- Shirt drucken lassen. Rein praktisch wäre das ja möglich, da ja die meisten Copyshops heute Motive der Kunden auf T- Shirts drucken.

Frau X. fragt sich nur, ob damit eventuell gegen ein Copyright verstossen wird. Auf der anderen Seite werden ja aber auch Motive wie Mickey Mouse, Snoopy, Garfield und ähnliches auf T- Shirts gedruckt in solchen Läden. Auf den genannten Figuren ist mit Sicherheit ein Copyright. Darf Frau X. diesen Autrag an einen Copyshop vergeben? Beziehungsweise darf ein Copyshop solche Motive auf ein T- Shirt drucken? Es geht um ein Einzelstück und nicht um Massenanfertigung.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge



Frau X. würde damit tatsächlich das Urheberrecht verletzen, da ein (bekanntes) Logo oder eine Figur benutzt wird und sie nicht die Rechte besitzt, dieses Logo zu vervielfältigen. Die meisten kleineren Copyshops interessiert das herzlich wenig, jedoch könnten sie rein theoretisch vom Rechteinhaber verklagt werden, sodass Frau X. wahrscheinlich einen Vertrag im Copyshop unterschreiben muss, in dem sie bekräftigt, dass ihr das zu druckende Logo gehört. So kenne ich das zumindest.

Damit wäre der Copyshop aus dem Schneider und Frau X. wäre die allein verantwortliche Person für den Urheberrechtsbruch. Alleine deswegen würde ich ihr empfehlen, dieses Vorhaben nicht in die Tat umzusetzen und stattdessen zu hoffen, dass es bald die Übergröße auch im Original zu kaufen gibt.

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» Malcolm » Beiträge: 3256 » Talkpoints: -1,99 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Aber Kopien zur rein privaten Verwendung sind doch erlaubt. Bist du sicher, dass das bei T-Shirts anders ist? Ich könnte es mir durchaus vorstellen, da man sie ja auch in der Öffentlichkeit trägt. Aber sicher bin ich mir da nicht, zumal ich von einem solchen Fall noch nie gehört habe. Weißt du da genaueres, Malcolm?

» ka mau » Beiträge: 203 » Talkpoints: 13,21 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Das Urheberrecht zum Markenschutz unterscheidet nicht zwischen privatem oder geschäftlichen Gebrauch der Marken. Es regelt ganz eindeutig: Alles, was eine gewisse Schöpfungshöhe erreicht, ist schutzbedürftig, es müsste noch nicht einmal als Markenzeichen einer Firma eingetragen sein. Ich könnte jetzt ein Logo zeichnen, dass, wenn es aufwendig genug ist, sofort unter Markenschutz steht.

"Schöpfungshöhe" drückt hier nichts anderes aus als die Tatsache, dass ein Strich in der Landschaft noch lange kein Grund zum Erzeugen einer Marke ist, ein symbolisch dargestellter Baum mit Sonnenuntergang beispielsweise allerdings schon. Je komplexer das Werk, desto eher steht unter dem Urheberrecht. Zeichnungen wie Garfield, Hägar dem Schrecklichen und ähnliche sowieso, da sie ein originales und weltweit bekanntes Werk sind. Wie bereits erwähnt, muss es nicht mal irgendwo eingetragen worden sein, es gelt sofort ab dem "Erschaffen".

In der Öffentlichkeit wäre übrigens das Tragen solcher "gefälschten" Produkte sogar strafbar, während es z. B. beim Tragen als nächtliches Pyjamahemd ohne Öffentlichkeitskontakt eher akzeptiert werden würde. Sonst wären ja auch die Markenplagiate vom türkischen Bazar (Entschuldigung für das stereotypische Beispiel) erwünscht.

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» Malcolm » Beiträge: 3256 » Talkpoints: -1,99 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



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