Verbraucherschützer: Willkür bei Kreditvergabe

vom 26.01.2008, 05:21 Uhr

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen kritisierte vor kurzem, dass Kreditnehmer sehr oft der reinen Willkür seitens der Banken ausgeliefert seien. Dies sei vor allem durch spezielle Verfahren - sogenannte Scoring Verfahren die die Wohnadresse, Alter, Beruf oder Familienstand berücksichtigen und die Banken bei entsprechenden Auskunfteien abfragen - mit denen die Kreditwürdigkeit von Kunden überprüft werden würde der Fall, wodurch der angebotene Darlehenszins oft weit höher aus als tatsächlich beworben ausfallen wurde. Diese Abfragen werden oft auch ohne das Wissen der Kunden seitens der Banken durchgeführt.

Dieses Scoring wird daher nicht nur von Datenschützern, wie von dem Bundesbeauftragten für Datenschutz Peter Schaar, heftig kritisiert da in erster Linie ohne das Wissen der Verbraucher Daten gesammelt würden und diese dann auch noch entgegen gesetzlichen Vorgaben ausgewertet würden, da das Datenschutzgesetz automatisierte Bewertungen verbiete, sondern auch vom vzbv, da hier Verbraucher bzw. ihre Kreditwürdigkeit mehr oder weniger in Schubladen gepackt würden, ohne dass diese wissen warum.

Was laut Schaar besonders verwerflich ist, ist die Tatsache, dass Scoring Verfahren nicht nur bei Banken, sondern mittlerweile auch im Versandhandel, bei Mietverträgen und Versicherungen und bei der Vergabe von Telefonanschlüssen Anwendung finden würden.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Hallo zusammen,

also ich glaube, dass das Thema der Kreditvergabe beziehungsweise der Einschätzung der Kreditwürdigkeit von potentiellen Kreditnehmern ein recht sensibles Thema ist. Es müssen sicherlich nicht nur die Vorteile beziehungsweise Nachteile aus Kreditnehmersicht erläutert werden, sondern sicherlich auch die Seite der Unternehmen beleuchtet werden.

Aus Verbrauchersicht sind scoring Modelle insbesondere bei Grundbedürfnissen wie Telefon oder Internet Verträgen sehr kritisch zu sehen. Denn diese Dinge gehören mittlerweile zu den "lebensnotwendigen" Dingen, die man in unserer heutigen Gesellschaft nun mal braucht. Hier könnte man auf die gleiche Weise wie bei Energie argumentieren. Insofern sehe ich hier eine generelle Bewertung, die auch zu einer negativen Entscheidung (im Sinne eines nicht zur Verfügung stellens eines Anschlusses führt) führen kann als nicht akzeptabel. Eine mögliche Kompromisslösung könnte sein, dass gewisse Verträge (zum Beispiel mit hohen monatlichen Pauschalen) nur an die Kunden vergeben werden, die bestimmte scores erreichen. Trotzdem hätte jeder Kunde Anspruch auf Basisservices.

Bei anderen Dingen wie Konsumentenkredite sieht die Sacher meiner Meinung nach ganz anders aus. Diese Kredite sind oftmals nicht für lebenswichtige Dinge gedacht und die eben genannte Argumentation greift somit an dieser Stelle nicht. Es sollte dann meiner Meinung nach den einzelnen Unternehmen gestattet sein ihre eigenen Vergaberichtlinien beziehungsweise Kriterien für die Vergabe festzulegen. Denn man darf natürlich nicht vergessen, dass jedes einzelne Unternehmen, dass Kredite vergibt seine eigene Risikoeinschätzung festlegt (jedes Unternehmen hat eine ganz eigenen Risikostrategie; vergleichbar zu einer individuellen Risikopräferenz bei Investitionsprotfolios). Das bildet ja auch zu einem grossen Teil den Wettbewerbsvorteil der Banken bzw. Kreditvermittler. Ich kann an dieser Stelle verstehen, dass man sich gegen eine Offenlegung der Scoring Modelle wehrt.

Aus Verbrauchersicht kann das natürlich zu Problemen führen. Wie schon richtig erwähnt wurde kann es Probleme mit der Datenweitergabe geben. Ich gehe jetzt mal davon aus, dass nur legale Datenquellen zur Information herangezogen werden. In diesem Fall kann ich den unternehmen keine Vorwürfe machen.

Wichtig ist, dass man sehr auf seine Daten bzw. seine Spuren (insbesondere im Internet) achtet. Es gilt immer vorsichtig zu sein bei Preisausschreiben, sehr verlockenden Angeboten, etc. ...).

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» suissefinance » Beiträge: 71 » Talkpoints: 58,59 »


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