EU-Rente: Zählen Zinsen als Hinzuverdienst?
Person A bezieht eine kleine Erwerbsunfähigkeitsrente und möchte noch einen Nebenverdienst dazu tätigen, um seine Rente damit aufzubessern. Er darf laut seinen Rentenbescheid monatlich 360,- Euro hinzu verdienen. Da Person A aber eine größere Geldsumme besitzt und diese als sogenanntes Daytrading anlegt, erzielt er damit monatlich ungefähr 100,- Euro an Zinsen.
Darf sich Person A trotzdem einen Nebenjob mit einem monatlichen Verdienst von 360,- Euro suchen? Oder muss er davon die 100,- Euro durch die Zinseinkünfte abziehen? Im Rentenbescheid steht ja nur, dass er sich 360,- Euro monatlich dazu verdienen darf. Es steht allerdings nicht, womit er das machen darf.
Einkünfte aus Vermögen zählen eben nicht als Hinzuverdienst. Und darum handelt es sich eindeutig bei Zinsen. Somit kann Person A. einen Nebenverdienst von 360 Euro aufnehmen. Die Zinsen sind dann ein gutes Plus für diese Person.
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