Freibetrag Witwenrente / Waisenrente

vom 26.01.2008, 05:19 Uhr

Wer Witwenrente oder Waisenrente bezieht sollte sich vor einem Wohnortswechsel darüber erkundigen, ob er einen möglicherweise hohen Freibetrag hinsichtlich des Zuverdienstes ebenfalls am neuen Wohnort erhält - denn ein grundsätzlicher Anspruch, diesen beim Wechsel beizubehalten besteht nicht. Je nach Wohnort fällt dieser höher oder niedriger aus.

Wichtig ist dies vor allem wenn man von Westdeutschland nach Ostdeutschland ziehen sollte, denn der Freibetrag für den Hinzuverdienst ist im Osten geringer als im Westen.

Im Westen beträgt dieser momentan bei der Witwenrente 693,53 Euro und im Osten 609,58 Euro. Dazu kommen im Westen für jedes Kind 147,11 Euro und im Osten 129,30 Euro, bei der Waisenrente 462,35 Euro im Westen und 406,38 Euro im Osten. Sollte dieser Freibetrag überschritten werden, wird der Zuverdienst auf die Witwenrente oder Waisenrente angerechnet.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Subbotnik hat geschrieben:... bei der Waisenrente 462,35 Euro im Westen ... Sollte dieser Freibetrag überschritten werden, wird der Zuverdienst auf die Witwenrente oder Waisenrente angerechnet.

Heißt das, das ich 462,35€ im Monat zu meiner Waisenrente dazu verdienen darf? (wohne im Westen, in Niedersachsen).

» music.freak » Beiträge: 35 » Talkpoints: -0,01 »


Alles über 462,35 Euro würde angerechnet werden, also die Waisenrente würde um den Betrag, der das übersteigt gekürzt werden. Also bei 500 Euro Verdienst wären es 37,65 Euro die davon abgezogen werden würden.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



[Weil habe heute ein Angebot für einen Nebenjob bekommen und deshalb wollte ich mal gucken wie viel ich dazu verdienen darf, aber das ich hier die Antwort darauf finde ist natürlich voll praktisch! Weißt du vielleicht ob es da noch einen Unterschied zwischen Halbwaisenrente und Vollwaisenrente gibt? Ich bekomme Vollwaisenrente.

» music.freak » Beiträge: 35 » Talkpoints: -0,01 »



Soweit ich weiß, nur in der Berechnung, also dass die Halbweisenrente anders berechnet wird als die Vollwaisenrente, da ja ein Elternteil "noch" lebt. Also bei der Halbwaisenrente: Steigerungszahl x Rentenfaktor 0,2 x Allgemeiner Rentenwert = monatliche Rente und bei der Vollwaisenrente ist diese Formel nur um einen Zuschlag versehen, der auf die Steigerungszahl aufgeschlagen wird - Freibeträge sind gleich hoch.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Irgendwie bin ich scheinbar zu blöd auf deren Seien etwas dazu zu finden, bzw. meine Schwester scheinbar auch... weil haben beide geschaut und nix gefunden. Aber zum Glück weiß ich jetzt Bescheid, danke nochmals!

» music.freak » Beiträge: 35 » Talkpoints: -0,01 »


Da es hier ja schon einen Thread zum Thema Waisenrente gibt, hier mal eine Frage: Als Schüler bekomme ich ja Waisenrente, nur mache ich gerade eine schulische Ausbildung, inkl. Fachhochschulreife (zumindest den schulischen Teil).

Und für die Fachhochschulreife brauch ich noch ein 6 monatiges Praktikum. Wie schaut das denn da mit Rente aus? Weil ist doch eigentlich ein Teil meiner schulischen Ausbildung oder sehe ich das falsch? Und wenn ich Geld für das Praktikum bekomme, dann bleibt doch aber diese 400€ Regelung bestehen oder?

» music.freak » Beiträge: 35 » Talkpoints: -0,01 »



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