Werbungskosten: Spritkosten absetzbar

vom 26.01.2008, 05:15 Uhr

Auch Kosten für Kraftstoffe wie Benzin, Super, Diesel und Co können Werbungskosten sein und steuerlich geltend gemacht werden. Um Kraftstoffkosten absetzbar zu machen wenn ein Firmenwagen auch privat genutzt wird, und dessen Verbrauchskosten per Einzelnachweis gemäß der Fahrtenbuchmethode geltend gemacht werden, kann man sich in diesem Fall auf mehrere Urteile der Bundesfinanzhofes in München berufen (Az VI R 57/06 sowie Az VI R 96/04).

Bisher konnte man Benzinkosten nicht im Rahmen der Besteuerung des privaten Nutzungsvorteils anerkennen lassen. Jedoch ist es notwendig, dass das Fahrtenbuch sorgfältig geführt wird, damit die Chancen dass diese Kosten anerkannt werden steigen.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Wenn ich einen Firmenwagen auch für private Fahrten nutzen darf, so ist das ja mal schon recht kulant vom Arbeitgeber. Aber wieso ich jetzt die Benzinkosten für meine Privatfahrten steuerlich absetzen könnte, erschließt sich mir nicht so wirklich. Sind derartige Fahrten nicht mein reines Privatvergnügen oder habe ich hier irgendeinen Denkfehler? :think:

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» Pfennigfuchser » Beiträge: 3767 » Talkpoints: 34,25 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Mir ist jetzt nur bekannt, dass ich die Fahrtkosten zur Arbeit hin steuerlich als Werbungskosten absetzen kann. Berechnet wird das Ganze: Entfernungskilometer x 220 Arbeitstage x 0,30€ pro Kilometer. Das man da jetzt noch irgendwas anderes absetzen könnte wäre mir neu.

» elli.fant06 » Beiträge: 1009 » Talkpoints: 0,96 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Dass die Fahrtkosten zur Arbeit als Pauschale angesetzt werden können, ist richtig. Wer aber nachweisen kann, dass tatsächlich höhere Kosten angefallen sind, kann auch eben diese als Werbungskosten ansetzen.

Dazu muss aber eben auch genau Buch geführt werden, wie hoch die tatsächlich entstandenen Kosten waren. Wer also nicht fleißig Rechnungen und Belege sammelt, hat halt noch die vereinfachte Ansetzung durch die Kilometerpauschale als Möglichkeit.

» Squeeky » Beiträge: 2792 » Talkpoints: 6,18 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Squeeky hat geschrieben:Wer aber nachweisen kann, dass tatsächlich höhere Kosten angefallen sind, kann auch eben diese als Werbungskosten ansetzen..

Gut, das wusste ich jetzt nicht. Mir war nur bekannt, dass man die Fahrtkosten pauschal absetzen kann aber, dass darüber hinaus noch was möglich ist ist ja gut zu wissen. :P

» elli.fant06 » Beiträge: 1009 » Talkpoints: 0,96 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


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