Freiversuch im Bachelor Studium

vom 21.07.2010, 19:50 Uhr

Ein Kommilitone hatte heute seine zweite Wiederholungsklausur, das heißt also sein dritter Versuch. Leider scheint dieser jetzt auch nicht besonders gut gelaufen zu sein, sodass er sich nun Gedanken darüber macht, ob er überhaupt noch weiter studieren darf. Er meint allerdings, dass es einen Freiversuch gibt, sodass ein einmalig die Chance hat die Klausur ein viertes Mal zu schreiben.

Gibt es eine solche Regelung auch für einen Bachelor-Studiengang? Ist diese Regelung vielleicht noch an weitere Bedingungen geknüpft oder ist diese Regel von Studiengang zu Studiengang unterschiedlich, sodass man diese Frage nicht allgemein beantworten kann?

» BrilleWilli » Beiträge: 1810 » Talkpoints: 14,07 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Also dein Kommilitone hat vielleicht Nerven. Ich würde da ja ziemlich nervös werden an seiner Stelle und nicht darauf vertrauen, dass es vielleicht einen Freiversuch gibt. Man kann nämlich nicht genau sagen, ob es diesen gibt. Das hängt vom Studienfach und der Uni ab ob es so etwas überhaupt gibt und auf welche Prüfungen man ihn anwenden kann und wie er gesetzt werden muss.

Dein Kommilitone sollte daher schleunigst mal die Prüfungs- und die Studienordnung eures Studiengangs lesen und dort schauen, wie die Regelungen bei euch sind. Üblich ist jedenfalls, dass der Freiversuch vor der betreffenden Leistungsüberprüfung gesetzt werden muss (nachträglich ist das nur sehr selten erlaubt) und normalerweise muss man den dann gleich beim ersten Versuch setzen und kann das nicht erst dann nachholen, wenn einem die Exmatrikulation bevorsteht.

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» pepsi-light » Beiträge: 6018 » Talkpoints: 2,14 » Auszeichnung für 6000 Beiträge


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