Zettel mit Uhrzeit statt Parkscheibe ausreichend?
Ich habe in der Fahrschule gelernt, dass es eine Vorschrift gibt, die besagt, dass man keine Zettel mit Uhrzeit ins Auto legen darf, sondern die genormten Parkscheiben nutzen muss. Ich war neulich mit meiner Freundin in ihrem Auto in der Innenstadt und wir parkten auf einem Parkplatz, der zweistündiges Parken mit Parkscheibe erlaubte. Meine Freundin, die keine Parkscheibe im Auto hatte nahm einen Zettel und schrieb die Ankunftzeit auf den Zettel und legte den Zettel gut sichtbar hinter die Scheibe. Ich habe ihr gesagt, dass das nicht geht und dass wir doch irgendwoanders parken sollten. Sie wollte sich aber nicht überzeugen lassen und wettete sogar mit mir, dass es rechtens ist.
Da kam dann eine Politesse, die sehr freundlich war und wir schilderten ihr den Fall und ich war sehr erstaunt, dass die Politesse meiner Freundin sagte, dass sie ruhig den Zettel im Auto liegen lassen kann, weil dies ja auch die Ankunftzeit belegt. Einen Grund für ein Bußgeld ist das nicht. Haben sich dahingehend die Vorschriften geändert? Ich weiß, dass ich in der Fahrschule was anderes gelernt habe, was aber auch schon ein paar Jahre her ist und durch die Aussage der Politesse habe ich ein Eis verloren.
Hallo,
an der Vorschrift hat sich wohl nichts geändert. In diesem Fall wird es eher daran gelegen haben, dass ihr eine sehr freundliche Politesse getroffen habt. Denn es ist Vorschrift, dass man eine Parkscheibe verwendet, die auch den gegebenen Standards entsprechen. Es gibt zum Beispiel auch Parkscheiben, die etwas anders aussehen als die "gewöhnlichen" Parkscheiben. Auf den ersten Blick mögen diese zwar aussehen wie eine "richtige" Parkscheibe, allerdings sind diese eben nicht zulässig. Es wurde nämlich zum Beispiel schon ausreichen wenn die Scheibe zu klein wäre oder auf der Vorderseite Werbung enthalten ist.
Die Sachlage bzw. die Vorschrift ist nach wie vor gültig und eigentlich hättest Du Recht gehabt. Aber hier kommt eben der Ermessensspielraum der Parkraumüberwachungskräfte mit ins Spiel! Wenn diese hier nicht die Notwendigkeit sehen, entsprechend einzugreifen, dann passiert auch nichts.
Was aber nicht gemacht werden kann, ist hier ein Recht für sich abzuleiten. Es ist also nicht mal ungewöhnlich, dass die gleiche Politesse schon am nächsten Tag für bei gleichem Verhalten eingreift und zur Kasse bittet. Ebenso darf man sich nicht darauf berufen, dass andere auch keine Verwarnung erhalten, und man daher für sich auch in Anspruch nimmt, die Ankunftszeit so zu dokumentieren.
Nebenbei gibt so ein Vergehen eigentlich nie ein Bußgeld wie Du geschrieben hast, sondern lediglich eine Verwarnung (bis maximal 40 Euro und immer Punktefrei). Hierbei entstehen für den Vorgang selbst, anders als beim Bußgeld, keine weiteren Kosten. Wenn Deine Freundin eine Verwarnung erhält und diese nicht bezahlt, dann wird erst ein Bußgeldverfahren daraus! Sollte man aber vermeiden.
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