Lieferzeiten bei Autokauf

vom 20.07.2010, 08:18 Uhr

A hat sich ein Auto gekauft. dies geschah vor 4 Monaten, also ca 16 Wochen. Im Kaufvertrag steht unter "Lieferzeit" 6 - 8 Wochen. A hat das Auto schon angezahlt und es ist ein Neuwagen der Marke Opel. Der Kauf wurde bei einem Opelhändler gemacht und man versicherte ihm, dass im Vertrag zwar 6 - 8 Wochen steht, aber die Regel sagt, dass der Wagen wohl nach 4 Wochen da wäre. Nun wird A ständig vertröstet, dass sein Auto noch nicht geliefert wurde. A wollte eigentlich mit dem neuen Auto in Urlaub fahren. Der Urlaub von A wird in 3 Wochen sein. Mit seinem alten Auto wird er so weit wie A fahren will nicht mehr fahren können.

Welche Rechte hat A? Kann er einen Mietwagen/Leihwagen verlangen für den Urlaub? Kann er vom Kaufvertrag zurücktreten und wird er die Anzahlung zurückbekommen? Wenn A irgendwoanders einen Neuwagen bestellt wird der auch bis zum Urlaub nicht mehr ankommen. A hofft jetzt, dass der Wagen bald kommt, zieht aber in Erwägung, dass es nicht klappt und will nun wissen, was er machen kann, wenn der Wagen nicht rechtzeitig kommt. Was würdet ihr raten und wie sieht es rechtlich für A aus?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Hallo,

ich glaube kaum, dass A etwas dagegen machen kann. Der Termin in der Auftragsbestätigung ist in der Regel in unverbindlicher Termin, der eben nur grob aussagt wann der Wagen geliefert wird. Deswegen kann A vor dem Ablauf dieser angegebenen Zeit auch erst einmal gar nichts machen.

Ein Anspruch auf einen Ersatzwagen besteht deswegen natürlich auch nicht. A kann erst nach Ablauf der angegebenen Lieferzeit dem Händler eine Frist setzen, in der der Händler dann liefern muss. Erst wenn dies gemacht wurde, dann kann man unter Umständen von dem Kaufvertrag zurück treten.

Da A aber ja noch drei Wochen Zeit hat bis er in den Urlaub fahren möchte, kann er sich ja einmal mit dem Händler oder dem Werk in Verbindung setzen. Dort besteht die Möglichkeit genau herauszufinden ob das Auto schon gebaut ist oder für welche Kalenderwoche das Auto für die Produktion geplant ist. Wenn A diesen Termin weiß, dann kann er sicher besser abschätzen, ob sein Auto noch rechtzeitig vor dem Urlaub ankommen wird.

» BrilleWilli » Beiträge: 1810 » Talkpoints: 14,07 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


BrilleWilli hat geschrieben:ich glaube kaum, dass A etwas dagegen machen kann. Der Termin in der Auftragsbestätigung ist in der Regel in unverbindlicher Termin, der eben nur grob aussagt wann der Wagen geliefert wird. Deswegen kann A vor dem Ablauf dieser angegebenen Zeit auch erst einmal gar nichts machen.

Der Autokauf von A fand vor 4 Monaten statt. Im Vertrag steht 6-8 Wochen Lieferzeit. Die angegebene Zeit ist somit überschritten. A hat bereits mit dem Autohaus gesprochen und mittlerweile können sie nicht mehr garantieren, dass der Wagen pünktlich kommt. Beim Kauf wurde aber schriftlich festgehalten, dass der Liefertermin in 6-8 Wochen ist.

A braucht aber einen Wagen für den Urlaub. Wenn A vom Kaufvertrag zurücktritt hat er keinen Wagen. A hat sich darauf verlassen, dass der Wagen lange vor Urlaubsantritt geliefert wird, was ihm auch zugesagt wurde. A hat beim Kauf schon den Urlaub angesprochen und der Händler meinte, dass die Zeit ja noch sehr lange ist und der Wagen auf jeden Fall da sein wird.

A nutzt es nichts, wenn er vom Kaufvertrag zurücktritt, weil er dann kein Auto hat, was die lange Strecke im Urlaub überstehen könnte.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Entschuldigung, ich hatte 4 Wochen anstatt der 4 Monate gelesen. Eine so lange Lieferzeit ist schon etwas rätselhaft. So lange hat es ja gerade einmal zu Zeiten der Abwrackprämie gedauert.

Unter diesen Umständen würde ich dann doch einmal mit dem Händler reden und ihn konkret auf einen Leihwagen ansprechen. Dieser wird A dann zwar bestimmt nicht kostenlos bekommen, aber ich denke, dass sich der Preis dafür dann in Anbetracht der langen Lieferzeit in Grenzen halten wird.

Aber wie gesagt, ich würde einfach einmal direkt bei Opel anrufen und nachfragen warum der Wagen eine so lange Lieferzeit hat. Opel kann direkt im System nachsehen und kann dir genau sagen, wann der Wagen vom Band laufen wird. Zu diesem Datum muss A dann noch circa zwei Wochen dazu rechnen und dann sollte der Wagen auch schon beim Händler sein.

Da mir die Lieferzeit aber sehr lange vorkommt, gerade wenn man noch bedenkt, dass im Vertrag eine Lieferzeit von 6- 8 Wochen festgehalten wurde, dann würde ich bei Opel direkt einmal nachfragen wann der Wagen überhaupt von deinem Händler bestellt wurde. Es könnte ja auch sein, dass der Wagen eben wirklich nur die genannte Zeit bis zur Lieferung braucht, aber der Händler sich sehr viel Zeit gelassen hast um die Bestellung weiterzuleiten.

» BrilleWilli » Beiträge: 1810 » Talkpoints: 14,07 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Diamante hat geschrieben:Der Autokauf von A fand vor 4 Monaten statt. Im Vertrag steht 6-8 Wochen Lieferzeit. Die angegebene Zeit ist somit überschritten.

Ja, aber verbindlich oder nicht? Da könnten übertrieben gesagt auch 3 Stunden stehen - solange dies nicht verbindlich ist, sondern nur eine "ungefähre Empfehlung" ist es völlig egal. In der Regel wird hier, eben um sich vor Schadenersatz zu schützen der hier möglich wäre, die Lieferzeit immer unverbindlich angegeben. Und solange A keine schriftliche Bestätigung der Bestellung hat oder den Wagen in seinem Besitz wurde noch überhaupt kein Kaufvertrag geschlossen.

BrilleWilli hat geschrieben:Erst wenn dies gemacht wurde, dann kann man unter Umständen von dem Kaufvertrag zurück treten.

Nein, weil hier m. E. überhaupt keiner geschlossen wurde. Daher gibt´s hier auch kein Rücktrittsrecht (vom Kaufvertrag).

Diamante hat geschrieben:A nutzt es nichts, wenn er vom Kaufvertrag zurücktritt, weil er dann kein Auto hat, was die lange Strecke im Urlaub überstehen könnte.

Hat A so auch nicht, wenn der Wagen zu spät geliefert wird.

So und jetzt mal zum Vertrag von A - so sicher, dass es sich um einen Kaufvertrag handelt? Ich glaube nämlich nicht, denn gerade wegen solcher nicht gerade seltener Szenariern wird hier kaum ein Kaufvertrag geschlossen. In der Regel gibt man hier als Käufer lediglich ein Angebot zum Kauf eines Wagens ab, welches der Verkäufer erst dann annimmt, wenn er
- A die Bestellung innerhalb von (in der Regel) 4 Wochen schriftlich bestätigt oder
- A den Wagen ausliefert.

In der Regel steht im Vertrag hierzu eine Standard Klausel wie etwa: "Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung innerhalb von 4 Wochen schriftlich bestätigt, oder die Lieferung ausführt."

Ansonsten handelt es sich, ich gehe weiter von den Standardklauseln und Verträgen bei Autohändlern aus, nicht um einen geschlossenen Kaufvertrag, sondern weiterhin nur um ein Angebot von A an den Händler! Genau wegen so eines Szenarios werden diese eben nicht geschlossen, um Schadenersatzansprüche auszuschließen.

Wenn der Händler A vertröstet, dass der Wagen "bald da sein sollte", ist das auch keine Willenserklärung des Händlers das Angebot von A anzunehmen und hier einen verbindlichen Kaufvertrag zu schließen. Die einzigen Rechte die A hat ist, dass der Händler A darüber rechtzeitig zu informieren hat, falls er den Wagen nicht mehr ausliefern kann (z. B. da dieser nicht mehr hergestellt wird) oder ihn A nicht mehr verkaufen will - nur dann kann A Schadenersatz geltend machen.

Und: Dazu kommt, dass A mind. 4 Wochen an nach § 145 BGB an sein Angebot gebunden ist, erst dann kann er überhaupt zurücktreten. Aber eben nicht vom Kaufvertrag, sondern nur von seinem Angebot (folglich: keine Ansprüche an den Händler). Im Grunde fast das gleiche in grün, aber rechtlich eben etwas völlig anderes - A sollte, wenn er seinem Anliegen Nachdruck verleihen möchte, per Einschreiben (unter Zeugen) dem Händler kund tun, dass A von seinem Angebot zurücktritt und keinen Kaufvertrag schließen möchte, falls das Fahrzeug nicht bis zum XX.XX.201* verbindlich geliefert wird.

Also: Ist sich A 100 % sicher, dass es sich hierbei um einen Kaufvertrag handelt?

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Subbotnik hat geschrieben:Also: Ist sich A 100 % sicher, dass es sich hierbei um einen Kaufvertrag handelt?

A hat mir erzählt, dass in diesem "Vertrag" auch Anzahlung (die er schon geleistet hat) und die Raten genau aufgelistet sind. Die erste Rate wird fällig, wenn A das Auto abholt und die Anzahlung war fällig, als er diesen "Vertrag" abgeschlossen hat. Der Verkäufer hat A wohl erzählt, dass dieser Wisch auch verbindlich wäre und dass er sofort Bescheid bekommt, wenn das Auto geliefert wurde. A hat schon x mal mit dem Autohaus telefoniert und es heißt immer, dass es jeden Moment kommen müsste.

Ist es eigentlich üblich, dass man eine Anzahlung macht, wenn das Auto noch nicht da ist? Es muss wohl, wie A erzählt, die Anzahlung sein, die bei Ratenzahlung fällig ist, wenn man das Auto finanziert und der Verkäufer meinte, dass sie ohne die Anzahlung das Auto nicht bestellen, weil sonst das Autohaus voll stehen würde von Autos, die bestellt werden und nicht abgeholt werden. Der Händler meinte, dass das Autohaus damit sicher geht, dass der Wagen abgeholt wird und der Käufer sicher geht, dass er sein Auto auch bekommt. Nur wann ist eben hier die Frage. Da in diesem Wisch steht, dass die Lieferzeit 4-6 Wochen ist, ging A immer davon aus, dass alles in diesem Schreiben verbindlich ist.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Diamante hat geschrieben:A hat mir erzählt, dass in diesem "Vertrag" auch Anzahlung (die er schon geleistet hat) und die Raten genau aufgelistet sind.

Klar, aber das bedingt noch keinen Kaufvertrag, sondern hier werden nur beim Abschluss des Vertrages die Modalitäten geregelt, was wann wie bezahlt werden muss.

Diamante hat geschrieben:Die erste Rate wird fällig, wenn A das Auto abholt und die Anzahlung war fällig, als er diesen "Vertrag" abgeschlossen hat.

Ich nehme mal wirklich stark an, dass es hier wirklich nur das Angebot ist, denn hier hätte A immernoch das Recht, seine Anzahlung zurückzubekommen.

Diamante hat geschrieben:Der Verkäufer hat A wohl erzählt, dass dieser Wisch auch verbindlich wäre und dass er sofort Bescheid bekommt, wenn das Auto geliefert wurde.

Der "Wisch", sprich das Angebot von A ist auch verbindlich - eben jene 4 - 6 Wochen in denen der Händler die Annahme des Angebots schriftlich bestätigen muss. Danach ist A nicht mehr an sein Angebot gebunden bzw. der Händler muss Tacheles reden was nun ist.

Das mit der Anzahlung ist so teils-teils richtig. Natürlich möchte der Händler, das im Vorfeld die Finanzierung steht - allerdings ist das Argument mit dem rumstehen Quatsch. Wenn der Vertrag geschlossen wurde (das Auto also beim Händler für die Übergabe "rumsteht") müssen beide Parteien den Vertrag erfüllen.

Was die 4 - 6 Wochen angeht: Hier kommt es eben konkret darauf an, was im Vertrag steht. Da ich aber einen Standardvertrag annehme: Solange A immernoch keine schriftliche Bestätigung (Damit steht und fällt alles - hat A diese?) vom Händler bekommen hat ist alles offen - sprich: es gibt weder einen Kaufvertrag noch ein Angebot an welches A gebunden wäre. Ich würde an As Stelle den Händler (sofern das eben noch nicht geschehen ist) auffordern, einen verbindlichen Liefertermin zu nennen oder man würde vom Antrag / Angebot zurücktreten.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



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