Wie weit im Voraus freie Tage / Urlaub bekanntgeben?
Immer wieder kommt es bei uns im Betrieb in letzter Zeit vor, dass eine Kollegin spontan am Wochenende von der Arbeit frei haben möchte, weil sie zum Beispiel einen Kurzurlaub gebucht hat oder weil sie sich mit einer Freundin treffen möchte. Meistens fragt sie dann mich als erstes, ob ich für sie einspringen könnte, da meine anderen Kolleginnen entweder nicht am Wochenende arbeiten oder weil sie etwas gebundener sind als ich. Oftmals habe ich mich nun schon so überrumpeln lassen und bin dann tatsächlich für diese Kollegin eingesprungen, ohne dass sie je für mich eingesprungen wäre, da ich meine freien Tage und meinen Urlaub rechtzeitiger ansage und somit diese Tage besser geplant werden können.
Nun arbeite ich aber seit etwa einem halben Jahr noch in einem anderen Betrieb und kann daher nun nicht mehr so oft und auch nicht mehr so spontan für meine Kollegin einspringen, da in diesem anderen Betrieb bereits mehrere Wochen im Voraus der Arbeitsplan festgelegt wird. Da sind dann nur noch äußerst wichtige Tauschaktionen möglich oder wenn jemand krankheitsbedingt ausfällt.
Wielange im Vorhinein wird bei euch angesagt, wenn jemand einen freien Tag oder ein freies Wochenende (Urlaub) haben möchte? Würdet ihr an meiner Stelle besagte Kollegin bitten, ihren Urlaub bzw. ihre Termine früher anzusagen, damit man besser planen kann oder würdet ihr das unverschämt finden?
Hallo Nettie,
also bei mir im Betrieb ist es so, dass Urlaubstage mindestens einen Monat vorher geplant werden müssen. Wenn natürlich mal jemand kurzfristig einen Tag frei haben will, muss er sich einen Kollegen bzw. Kollegin suchen und das mit diesem/dieser persönlich absprechen.
Grundsätzlich sollte das kein Problem mal - die Betonung liegt hier auf mal - einen Tag für einen Kollegen zu übernehmen, wenn es nicht zum Alltag wird. Da muss man nämlich aufpassen, dass man nicht abgestempelt wird, dem man mal schnell die ganze Arbeit oder gar die ganzen Tage auftragen kann.
Du solltest hier einfach mal zuerst an dich denken. Das kommt nämlich überhaupt nicht egoistisch rüber, sondern ist ganz normal. Wenn du selber da was vor hast, oder einfach keinen Bock immer am Wochenende zu arbeiten, würde ich es an deiner Stelle ablehnen.
Hallo Nettie,
also bei uns funktioniert das so, dass bereits zu Beginn eines Jahres jeder seine Urlaubswünsche abgeben muss. Änderungen sind dann nur möglich, wenn man jemanden findet, der tauscht. Das heißt, jeder hat trotzdem seinen Urlaub, nur halt, im Falle eines Tausches, zu einer anderen Zeit, denn dafür wird ein anderer gestrichen. In meinem Nebenjob werden wir ohnehin nach Stunden bezahlt, das heißt, wenn ich arbeite, bekomme ich dafür Geld, wenn ich nicht arbeite eben nicht.
Wenn du nun allerdings kostenlos für deine Kollegin einspringst, ohne dafür auch einmal ein Wochenende freitauschen zu können, würde ich mir überlegen, warum du nicht einfach mal nein sagst? Das schadet ja dir nicht und ist mit Sicherheit nicht unverschämt!
Vielleicht etwas grundsätzliches: wie kannst Du auch nur im Entferntesten daran denken, etwas ohne entsprechende Vereinbarung gegen zu rechnen? Wenn Dich eine Kollegin fragt, ob Du einspringen kannst, obliegt es Dir, ja oder nein zu sagen. Fast scheinheilig ist es, hier der Bitte nachzukommen (freiwillig), aber dafür innerlich einen Zähler zu starten um irgendwann die Gesamtrechnung aufzutischen. Entweder, Du bist bereit es zu tun oder nicht. Da spielt alles andere nur dann eine Rolle, wenn entsprechendes vereinbart wird. Mag übrigens sein, dass man im normalen zwischenmenschlichen Bereich immer von einem gleichberechtigten Geben und Nehmen ausgeht. Aber wenn dies nicht gegeben ist, muss man es akzeptieren oder explizit nennen! Was nicht geht, ist dies irgendwann man später dem Gegenüber um die Ohren zu hauen.
Was jetzt Dein Dilemma angeht: es kann sein, dass man sich daran gewöhnt hat, dass Du kurzfristig einspringen kannst - und hast es auch gemach. Du hast jetzt aber eben auch anderes zu tun und bist eben nicht mehr so flexibel. Wobei Du ja gar keine Erklärung/Begründung brauchst. Fakt ist, dass es so wie bisher nicht mehr geht. Jetzt kannst Du mit dem Wissen warten bis zum Zeitpunkt, zu dem Du eben gebeten wirst, einzuspringen und ablehnen musst. Oder aber Du erklärst vorher schon, dass Du hier in Zukunft nicht mehr (beliebig) einspringen kannst. Und diesen zweiten Weg fände ich besser, da sich die Kolleginnen dann entsprechend einstellen können.
Mit Unverschämt hätte die Bitte um Planung dann übrigens natürlich nichts zu tun. Unverschämt wäre es eher von Dir zu erwarten, tatsächlich jederzeit willig zu sein, entsprechend einzuspringen. Daher kann der Rat nur lauten, die Kollegin vorzuwarnen und darum zu bitten, deutlich früher bei Dir anzufragen. Denn im Falle einer möglichen Verneinung von Dir, sollte so genug Zeit für die Kollegin bleiben, Alternativen zu suchen. Man kann jedenfalls Dich nicht dazu verwenden, selbst bis zum letztmöglichen Zeitpunkt spontan zu bleiben.
Ich denke, dass solltest Du selbst eigentlich am besten wissen. Wann ist es für Dich in Ordnung noch kurzfristig einzuspringen? Wenn Sie es Dir einen Tag vorher sagt, wohl eher nicht mehr, oder? Ich denke, wenn Du für Dich weißt, wann Du wirklich dazu von Dir aus bereit bist, dann weißt Du auch, was Du zu Ihr sagen kannst.
Ich finde es gut, wenn Du Ihr sagst, dass es so wie bisher nicht mehr bei Dir geht aus den hier angeführten Gründen. Es war ja bisher von Dir aus weitestgehend freiwillig, sodass Sie auch damit rechnen kann, dass Du mal nicht aushelfen kannst. Hast Du allerdings gar keine Lust mehr für Sie einzuspringen, dann solltest Du Ihr auch das sagen, denn am Wochenende fällt Dir ja sicherlich auch mal etwas anderes ein als arbeiten zu gehen.
derpunkt hat geschrieben:Vielleicht etwas grundsätzliches: wie kannst Du auch nur im Entferntesten daran denken, etwas ohne entsprechende Vereinbarung gegen zu rechnen? Wenn Dich eine Kollegin fragt, ob Du einspringen kannst, obliegt es Dir, ja oder nein zu sagen. Fast scheinheilig ist es, hier der Bitte nachzukommen (freiwillig), aber dafür innerlich einen Zähler zu starten um irgendwann die Gesamtrechnung aufzutischen. Entweder, Du bist bereit es zu tun oder nicht. Da spielt alles andere nur dann eine Rolle, wenn entsprechendes vereinbart wird. Mag übrigens sein, dass man im normalen zwischenmenschlichen Bereich immer von einem gleichberechtigten Geben und Nehmen ausgeht. Aber wenn dies nicht gegeben ist, muss man es akzeptieren oder explizit nennen! Was nicht geht, ist dies irgendwann man später dem Gegenüber um die Ohren zu hauen.
Richtig ist, dass ich im Grunde genommen selber daran Schuld bin, wenn ich der Kollegin immer zusage. Allerdings sind wir eher ein kleinerer Betrieb, wo man sich schon auch einmal nach Feierabend zum Essengehen oder etwas Trinken trifft und man sich auch meistens auf die Kollegen verlassen kann, wenn man ein Anliegen, egal welcher Art hat. Da kämpft nicht jeder für sich und es denkt auch nicht immer jeder nur an sich selber.
Natürlich gehe ich nicht davon aus und natürlich ist meine Kollegin auch nicht verpflichtet, es mir gleichfalls so zurückzugeben, was ich ihr an Freiraum einräume, aber ein gewisses Entgegenkommen ihrerseits bei einem der nächsten Male, wenn ich in so einer Situation stecke, wäre schon gut, da ich es mir in Zukunft sonst schon überlegen werde, ob ich auf ihren Wunsch noch einmal eingehe.
Jahresurlaube werden bei uns auch schon am Anfang des Jahres festgelegt. Damit gibt es nie größere Probleme. Bei dem Fall, den ich geschildert habe, geht es lediglich um ein oder zwei Tage kurzfristigen Urlaub.
Nettie hat geschrieben:Bei dem Fall, den ich geschildert habe, geht es lediglich um ein oder zwei Tage kurzfristigen Urlaub.
Und so hatte ich es auch verstanden. Und ich begrüße, wenn sich Kollegen oder Kolleginnen finden, die sich auch für kurzfristige Ersatzeinsätze bereit erklären. Das sind Dinge, die die Arbeit auch freundlich machen (wenigstens die Umstände).
Schlecht ist aber, hier auf "ungeschriebene Gesetze" zu setzen und sich darauf zu verlassen, dass die Kolleginnen oder Kollegen implizit bereit sind, auch einem selbst mal zu helfen. Jedenfalls solange das nicht ganz klar an- und ausgesprochen wird!
Was dann aber die konkrete Situation bei Dir angeht, finde ich es nur fair und gut von Dir, wenn Du aktiv auf die Kollegen zugehst und - ohne Anlass - mitteilst, dass Du in Zukunft aller Voraussicht nach eben nicht mehr zu 100% flexibel einsatzfähig bist bzw. Vertretungen nur nach Planung übernehmen kannst.
Kommt das erst in der konkreten Situation heraus, bist Du in den Augen der Kolleginnen die "Böse", obwohl Du schlicht nichts falsch gemacht hast. Außer eben das Du noch ein Leben neben der Arbeit zu managen hast. Und da kann es dummerweise so weit kommen, dass Deine Kolleginnen auf Grund der bisherigen Regelmäßigkeit und Sicherheit, solche Vertretungen durch Dich machen lassen zu können, gar nicht sehen, dass sie Dinge für selbstverständlich sehen, die nicht selbstverständlich sind!
Bei uns in der Behörde war es früher üblich dass man seinen Jahresurlaub zum 1.1. des neuen Jahres beantragte. "Wer zuerst kommt mahlt zuerst" war die Devise und das ist auch richtig so wenn es viele Eltern mit schulpflichtigen Kindern gibt. Inzwischen sind bei uns nur noch alte Säcke und die Frage nach den Ferien hat sich erledigt. Die Urlaubswünsche verteilen sich über das ganze Jahr und konzentrieren sich nicht mehr auf bestimmte Wochen.
Höchstens bei den Brückentagen gibt es manchmal etwas Aufregung, aber das wird meistens so vierzehn Tage vorher geklärt. Selbst meinen Langzeiturlaub habe ich konkret zehn Tage vor Antritt bekanntgegeben, allerdings habe ich die zu vertretenden Kollegen fairerweise vorher gefragt ob sie da sind und damit einverstanden sind wenn ich sie als Vertreter eintrage.
Bei uns ist es so, dass der Urlaub (spätestens) eine Woche vor Urlaubsantritt schriftlich beantragt werden muss. Das ist aber unter Umständen schon zu spät, gerade in den Abteilungen wo nur höchstens zwei Angestellte gleichzeitig in Urlaub gehen können. Bisher hat sich aber immer noch eine Lösung gefunden, und es hat auch immer funktioniert, da sich dann doch noch mal Tauschaktionen vereinbaren ließen. In dringenden Fällen kann man auch mal Urlaub direkt vor Antritt beantragen, aber das wird nur für wirklich unvorhersehbare Fälle genutzt. Irgendwie auch verständlich, wenn ein Unternehmen eine gewisse Größe hat. Und wer einfach wegen mangelnder Lust mal kurzfristig Urlaub nimmt, der darf gleich zum Chef gehen und muss mit einer Abmahnung rechnen.
Deinen Ärger Nettie kann ich gut verstehen, Deinen Standpunkt derpunkt um so weniger. Bei uns ist es auch häufiger mal so, dass sich die Damen und Herren aus dem Großraumbüro darauf einigen an einem Tag eine Schicht zu tauschen. Das beruht dann aber auch auf Gegenseitigkeit und es haben sich dann so zwei drei Leute gefunden, die dann schon mal miteinander tauschen, was sicher auch daran liegt, dass diese Personen ähnliche Aufgaben bloß eben zu anderen Zeiten bearbeiten. Das hat auch nicht nur damit etwas zu tun, sondern auch mit dem menschlichen Zug, dass man für eigene Leistungen auch gern eine Gegenleistung hätte - und wenn es dann nur so ein Entgegenkommen ist.
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