Unterlagen zur Rentenberechnung durch Brand vernichtet
Leider kann Feuer schon einen sehr erheblichen Schaden anrichten, wenn beispielsweise Orginal Unterlagen zur Kontenklärung in Bezug auf die gesetzliche Rente verbrannt sind. Leider sind auch keine Kopien von den Orginaldokumenten vorhanden. Die Sache gestaltet sich in der Tat schwierig, denn eventuelle Zeugen in Bezug auf das Arbeitsleben lassen sich leider auch nicht finden.
Welche Möglichkeiten hat man in einer solchen schwierigen Situation überhaupt? Selbst einige Arbeitsstellen existieren leider nicht mehr, denn diese Firmen sind durch die wirtschaftliche Entwicklung in Konkurs gegangen. Diese wichtigen Unterlagen werden allerdings dringend benötig, denn es geht im speziellen Fall um die Beantragung einer Erwerbsunfähigkeitsrente. Die betroffene Person ist allerdings auch schon fast 4 Jahre erwerbslos.
Ich habe ja vor ein paar Jahren auch einen Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente gestellt. Und ich bin ein sehr unordentlicher Mensch, die meisten Unterlagen sind zwar sicherlich irgendwo, nur wo.
Meinen Antrag hat damals eine Angestellte meiner Krankenkasse ausgefüllt. Die dürfen das seit ein paar Jahren auch. Also zumindest die Rehaberater. Und ich bin bei der Krankenkasse halt zum Glück schon immer versichert. Einzige Ausnahme war ein Jahr, als mein Arbeitgeber mich bei einer anderen Niederlassung versichert hatte. Aber das liess sich problemlos belegen. Und ein Jahr Schule musste ich nachweise, da ich nach meiner Ausbildung noch mal ein Jahr zur Schule gegangen bin. Alle anderen Versicherungszeiten lagen der Sachbearbeiterin vor.
Ich würde einfach mal beim Rentenversicherungsträger nachfragen welche Belege er genau braucht. Die meisten Arbeitsplätze sind ja sozialversicherungspflichtig und über den Weg lassen sich sicherlich einige "Beweise" beischaffen. Ich gehe aber davon aus, das die Rentenversicherung an sich auch alles vorliegen hat. Falls was fehlt, melden die sich und man kann dann noch sehen, wie man an die einzelnen Sachen kommt.
@LittleSister
Danke für die umfassende Antwort mit den vielen Ratschlägen. Leider gestaltet sich die ganze Angelegenheit doch etwas komplizierter, denn die Zeit von 1990 muss durch entsprechende Unterlagen nachgewiesen werden. Gerade die letzten 5 Jahre können belegt werden, weil hier die meiste Zeit eine Arbeitsunfähigkeit vorlag. Wenn die betreffende Person hier nichts direkt belegen kann, wird die zu erwartende Rente sehr gering ausfallen.
Selbst auch die gesetzliche Krankenkasse wurde häufig durch den Wechsel der Arbeitsstelle geändert. Die Firmen existieren leider nicht mehr und ehemalige Mitarbeiter sind nicht mehr am Ort wohnhaft. Wie gesagt die damit entstandene Situation ist alles andere als rosig.
Ich versuchs mal auseinander zu nehmen. Der Betreffende muss einen Zeitraum von 1990 bis heute quasi belegen? In wie weit belegen? Reicht es wenn er angeben kann, er war von dann und dann bei Arbeitgeber X beschäftigt? Oder braucht er die Sozialversicherungsnachweise?
Von 2000 bis heute wären es 10 Jahre. Auch wenn es die Arbeitgeber nicht mehr gibt, muss der ehemalige Arbeitgeber noch die Unterlagen haben. Diese Sachen müssen ja 10 Jahre aufgehoben werden. Da besteht also durchaus die Chancen an noch was ranzukommen.
Und die betreffenden Krankenkassen kann man nicht mal fragen? Wie weit die ihre Unterlagen allerdings archivieren müssen, weiß ich nicht. Aber eine Chance wäre es.
Wenn es nur darum geht nachzuweisen das man von dann bis dann bei Arbeitgeber X war, wie wäre mit Lohnnachweisen? Vielleicht kann man über die Bank noch an irgendwelche Daten rankommen. Für Ausbildungszeiten braucht man ja einen Lehrvertrag der auch den entsprechenden Kammern vorgelegt werden muss. Vielleicht kann man da noch an Daten kommen. Und die meisten Arbeitgeber haben ja auch Steuerberater. Weiß der Betreffende eventuell bei welchem Steuerberater die Arbeitgeber waren? Da kann man dann eventuell nachfragen.
Und noch eine Idee. Der Betreffende hat doch sicherlich auch Steuern bezahlt. Sprich den Steuerbehören müsste da ja auch was bekannt sein. Ich denke nachfragen kann man auf alle Fälle mal.
Und ansonsten jeden Abklappern bei dem man eventuell mal den Arbeitgeber angegeben hat. Ich weiß das ich bei Ärzten schon nach dem Arbeitgeber gefragt wurde. Vermieter und Banken wollen da auch oft was zu wissen. Diverse Ämter auch.
Ich meine er benötige schon direkt die Sozialversicherungsnachweise. Allerdings muss er jede mögliche Option nutzen, damit er überhaupt etwas belegen kann. Selbst die normalen Schulabschlüsse sind davon betroffen und die Schule existiert nicht mehr. Diese wurde vor 3 Jahren abgerissen. Das mit der Schule könnte ich bezeugen, allerdings bringt das nicht viel ein. Bei der Berufstätigkeit tappen wir total im Dunkeln, denn es waren meist alles nur Tätigkeit im unteren Lohnbereich.
Bei den Schulabschlüssen könnte er es mal beim Schulamt versuchen. Die müssten an sich noch Unterlagen haben, an denen sich belegen lässt, das er von dann bis dann diese Schule besucht hat. Und eventuell hat einer der Arbeitgeber bei denen er angestellt war noch seine Bewerbungsunterlagen. Da müssten ja auch Zeugnisse mit dabei sein, an Hand derrer er den Schulbesuch belegen könnte.
Und wenn er einen der letzten Arbeitgeber auftreiben könnte, vielleicht hat der noch die Unterlagen? Da sind ja an sich auch die Zeugnisse, sowohl Schulzeugnisse, wie auch Arbeitszeugnisse mit dabei? Wäre jetzt nur eine Idee von mir. Und wenn er länger krankgeschrieben war, kam da noch niemand auf die Idee ihn an den Rentenversicherungsträger zu verweisen? Oder war das erst nach dem Brand?
Das mit dem Schulamt könnte vielleicht klappen, weil der Abschluss der 10. Klasse im Jahr 1989 in der ehemaligen DDR war. Gut, er hat die Schule abgeschlossen das steht fest und auch eine Lehre würde begonnen. Diese war damals überbetrieblich und den Bildungsträger gibt es zur jetzigen Zeit nicht mehr in der Form.
Der Brand hat sich vor 4 Wochen ereignet und damit fing das eigentlich Problem erst an, denn sämtlich Unterlagen waren komplett vorhanden. Man mus erst einmal alles noch einmal genau analysieren, denn vielleicht bekommt man noch einige wichtige Informationen dazu zusammen. Ein weiteres Problem ist die relativ lange Erwerbslosigkeit durch Krankheit, denn in der Zeit hat sich vieles eben verändert.
Hallo,
als erstes sollte sich die Person vom zuständigen Rentenversicherungsträger einen Kontenverlauf zukommen lassen, damit derjenige sehen kann, welche Zeiten bereits bei dem Rentenversicherungsträger erfasst sind. Fehlen da Zeiten, sollte er sich erst einmal zur Kontenklärung an die zuständige Rentenversicherung wenden und nachfragen, ob es überhaupt nötig ist, die fehlenden Zeiten noch bei zu bringen. Diese wird sich selbst dann unter Umständen auch an die damaligen Krankenkassen wenden, es kann aber auch sein, dass einem die Arbeit nicht abgenommen wird, denn schließlich will man selbst ja etwas von denen. Die Krankenkassen werden der Person sicherlich recht schnell einen Zettel ausstellen, wann und wie die Person dort versichert gewesen ist. Wenn man diese Scheiben schon vorab besorgt hat, ist für den Rentenversicherungsträger schon vieles einfacher.
Solange die Person also noch im Kopf hat bei welcher Krankenkasse er oder sie im Leben versichert gewesen ist, sollte das ganze gar nicht so ein Problem werden. Zudem wird es eventuell gar nicht notwendig sein sämtliche Versicherungszeiten zusammen zu tragen. Man kann sich aber Unterstützung holen und mit dem Versichertenältesten der Rentenversicherung einen Termin machen, um vor Ort schon einmal die wichtigsten Fragen zu klären und um Hilfe beim Ausfüllen des Antrags auf Erwerbsminderungsrente zu haben. Ansonsten kann man aber auch bei jeder Krankenkasse darum bitten, dass jemand zusammen mit dem Antragsteller den Antrag auf Rente ausfüllt. Unter diesen Link des Internetauftritts der www.deutsche-rentenversicherung.de lässt sich ein Berater im näheren Umkreis ermitteln.
In erster Linie geht es erst einmal um die direkte Berufsausbildung der betreffenden Person. Diese lässt sich leider nicht mehr so einfach nachweisen, denn den damaligen Bildungsträger gibt es nicht mehr. So muss man nach dem jetzigen Stand davon ausgehen, dass kein Berufsabschluss vorliegt. Die Berufsausbildung begann damals 1990 und endete 1993. Aber alle Unterlagen dazu sind verbrannt.
Die betreffende Person hat leider in dem erlernten Beruf nicht gearbeitet, weil der Arbeitsmarkt keine Stellen hergab. Die Berufsausbildung wird allerdings bei der Rentenberechnung angerechnet. So fehlen jetzt erst einmal die betreffenden Jahre.
Dann könnt Ihr hoffen, dass die Zeiten der Berufsausbildung beim zuständigen Rentenversicherungsträger gespeichert sind oder halt bei der Krankenkasse, wo er zu diesem Zeitpunkt versichert war, wie bereits geschrieben.
Die Krankenkasse hat dann ja mehrere Meldungen zur Sozialversicherung für die betreffende Person erhalten, und wenn alles korrekt gelaufen ist, und es sich um die erstmalige Aufnahme einer Beschäftigung handelte, wird der Sozialversicherungsausweis je nach Tätigkeit entweder bei der damaligen LVA oder BfA beantragt worden sein, was man dort auch noch herausfinden kann, durch einen Anruf dort. Da die Sozialversicherungsnummer enthält ja auch bestimmte Informationen.
Link dieser Seite https://www.talkteria.de/forum/topic-127161.html
Ähnliche Themen
Weitere interessante Themen
- Schöne Blatt Pflanze für die Wohnung 985mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: Rubbelfeld · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Garten & Pflanzen
- Schöne Blatt Pflanze für die Wohnung
- Palmen für die Wohnung 2967mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: Dreddi · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Garten & Pflanzen
- Palmen für die Wohnung
- Was kann man gegen eine tropfende Birkenfeige tun? 1818mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: helgak62 · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Garten & Pflanzen
- Was kann man gegen eine tropfende Birkenfeige tun?
- Verträgt Banane chemisches Anti Insekten Mittel? 1312mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: Wawa666 · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Garten & Pflanzen
- Verträgt Banane chemisches Anti Insekten Mittel?