Begabtenförderung nach guter Gesellenprüfung
Meine Tochter hat nun ihren Gesellenbrief als Tischlerin. Sie ist schon bei der Losprechung der Tischlergesellen extra geehrt worden, weil sie unter den ersten fünf besten Tischlergesellen dieses Jahrgangs ist. Nun wird sie Ende August noch einmal extra geehrt, wenn alle Handwerkergesellen zusammenkommen.
Ein Kollege erzählte ihr, dass sie eine Begabtenförderung bekommen kann um Weiterbildungen in ihrem Fach finanziert zu bekommen. Mehr konnte der Kollege ihr aber auch nicht sagen, da er selber nie in den Genuss gekommen ist und ihr Chef ist zur Zeit in Urlaub.
An wen kann sie sich wenden um sich über diese Begabtenförderung im Tischlergewerbe zu erkundigen? Wo bekommt man diese Förderung. Muss sowas schriftlich beantragt werden? Was benötgt man für diesen Antrag? Muss die Firma einer Fortbildung zustimmen, die nach dieser Begabtenförderung finaziert wird? Sie ist vom Ausbildungsbetrieb übernommen worden.
Ich war auch in dem Programm, allerdings noch zu DM- Zeiten. Ich kann also auch nur in DM- Beträgen berichten.
Aufgenommen werden in das Programm kann theoretisch jeder. Also alle die in irgendeiner Form einen Handwerksberuf erlernt haben oder eine Ausbildung im Handwerksbereich gemacht haben. Einmal halt diejenigen mit guten Noten. Jahrgangsbeste und so weiter. Die werden, soweit ich das weiß, automatisch von den zuständigen Handwerkskammern angeschrieben. Man kann sich aber auch mit Empfehlung bewerben. Mich schrieb damals die Handwerkskammer an. Bedingung war aber, das ich in meinem erlernten Beruf arbeite. Da ich damals gerade wieder zur Schule ging, fing ich nach dem Abschluß wieder in meinem erlernten Beruf an.
Damals war es so, das man über drei Jahre hinweg gefördert wurde. Man konnte Fortbildungen besuchen, die allerdings nicht unbedingt fachbezogen sein mussten. Diese Fortbildungen wurden damals bis zu 3000 DM im Jahr bezuschusst. Eine Anteil von 10 Prozent musste man selber tragen, oder halt alles was über den 3000 DM im Jahr lag.
Für das Programm, welches Begabtenförderung Berufliche Bildung heißt, muss man unter 25 Jahre alt sein. Es gibt bis 28 Jahre noch Ausnahmeregelungen, die man aber näher erfragen sollte.
Zu meiner Zeit war es so, das man an sich halt die 3000 DM nur pro Jahr bekam. Diese Regelung wurde später gelockert und man konnte auch im dritten Jahr die komplette Förderung auf einmal erhalten. Ich hatte damals meinen Verkaufsleiter zum Teil mit dem Geld gemacht und in dem Kurs dazu sassen auch Meister, die damit auch ihren Meisterkurs besucht haben. Ist also auf alle Fälle lohnenswert den Antrag mal zu stellen. Wobei man für den Meisterbrief ja eine bestimmte Anzahl an Berufsjahren braucht. Vielleicht ist es deshalb sinnvoll, mit der Aufnahme in das Programm an der Stelle deiner Tochter noch zu warten.
Auskunft geben kann die zuständige Handwerkskammer. Die meisten Arbeitgeber kennen das Programm gar nicht. Zumindest kannte weder mein Vater, noch mein Lehrherr das Programm und es war damals auch in der Berufsschule unbekannt.
Ob der Betrieb Fortbildungen zustimmen muss, ist eine betriebsinterne Sache. Ich hatte mit einem Arbeitgeber ( allerdings nach der Förderung) die Vereinbarung, ich mache die Fortbildungen in meiner Freizeit oder Urlaub und er bezahlt sie, oder ich zahle sie selber und kann die Fortbildungen während meiner Arbeitszeit machen. Da ging es dann aber eher um kürzere Sachen, wie halt mal einen Abend oder so. Für einen Meisterkurs wird man in der Regel nicht freigestellt, zumindest nicht beim vollen Lohn.
Ich hatte zu dem Programm auch schon mal was geschrieben und dort auch verlinkt. Das ist hier zu finden: Begabtenförderung Berufliche Bildung
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